Freie Schulen − Zais: Es braucht ein transparentes Genehmigungsverfahren und eine bessere fachliche und personelle Aufstellung der Schulaufsicht
Rede der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) zur Großen Anfrage "Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen – Stand und Perspektiven nach der Gesetzesnovelle 2015"
Große Anfrage der Fraktion GRÜNE, 31. Januar, TOP 7, Drs 6/12940
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
Schulen in freier Trägerschaft sind ein fester Bestandteil des sächsischen Schulsystems. Im Schuljahr 2017/2018 besuchte jeder 7. Schüler (14,4 Prozent) eine Schule in freier Trägerschaft und jede 10. Grundschule, jede fünfte Oberschule und jedes vierte Gymnasium hat einen freien Träger.
2013 fällte der Sächsische Verfassungsgerichtshof ein wegweisendes Urteil und präzisierte den Grundsatz der Gleichberechtigung. In dieser Legislatur haben wir diesen Grundsatz an prominenter Stelle sowohl im Sächsischen Schulgesetz als auch im Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft verankert.
Dort heißt es: >>Schulen in freier Trägerschaft wirken neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben eigenverantwortlich mit. Sie sind gleichermaßen wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft Adressaten des Bildungsauftrags der Verfassung des Freistaates Sachsen, ohne dass ein Vorrang der einen oder anderen besteht.<<
Wir haben im letzten Jahr eine Große Anfrage eingereicht, um zu prüfen, inwieweit dem Grundsatz der Gleichberechtigung Rechnung getragen wird. Das Ergebnis hat uns nicht wirklich überrascht: die gesetzlichen Regelungen und die Praxis staatlichen Handelns werden dem nicht immer gerecht – es gibt nach wie vor viele Baustellen.
Die größte Baustelle ist unverändert die Finanzierung. Die Personalkosten werden durch den Absenkungsfaktor von 0,9 klein gerechnet. Lehrkräfte an freien Schulen müssen Gehaltseinbußen von zehn und mehr Prozent hinnehmen, dabei sind Schulen in freier Trägerschaft in gleichem Maße wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft vom Lehrermangel betroffen. Die Entscheidung zur Lehrkräfte-Verbeamtung hat die Einstellungsverfahren weiter erschwert und eine Abwanderung in den staatlichen Schuldienst in Gang gesetzt. Abwerbeversuche sind keine Seltenheit.
Die freien Schulträger haben deutlich gemacht: Aufgrund der Situation auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt muss nach Tarif gezahlt werden! Man stehe, so wörtlich, >>mit dem Rücken zur Wand<<.
Deshalb fordern wir:
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – der Absenkungsfaktor von 0,9 bei der Berechnung der Personalkosten muss gestrichen werden!
Nicht mehr kostendeckend ist die Situation an den berufsbildenden Förderschulen in freier Trägerschaft. Mehr als jede/r zweite Schüler*in mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernt an einer berufsbildenden Förderschule in freier Trägerschaft. Von knapp 4.000 (3.797) Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Lernen werden etwa die Hälfte (1.795) an berufsbildenden Förderschulen in freier Trägerschaft unterrichtet, zudem ALLE in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen und Emotionale und soziale Entwicklung.
Im Zuge der Gesetzesnovelle wurde der gesonderte bedarfserhöhende Faktor gestrichen – berufsbildende Förderschulen werden behandelt wie alle anderen berufsbildenden Schulen auch. Das ist nicht gerecht!
Wir fordern, dem erhöhten Finanzbedarf Rechnung zu tragen und einen bedarfserhöhenden Faktor von 1,5 festzusetzen.
Die Sächsische Verfassung hat in Bezug auf freie Schulen eine Besonderheit: sie formuliert den Anspruch auf finanziellen Ausgleich, soweit Schulen in freier Trägerschaft auf Schul- und Lernmittelgeld verzichten. Bei der Gesetzesnovelle wurde schlichtweg behauptet, Gründung und Betrieb einer freien Schule seien ohne Schulgeld möglich, allerdings fehlt ein Beweis für diese These bis heute. Für uns steht fest: Mit der vorhandenen staatlichen Finanzierung können entweder die Lehrerkräfte angemessen bezahlt oder auf Schulgeld verzichtet oder notwendige Investitionen getätigt werden – aber nicht alles auf einmal. Wir halten deshalb an unserer Forderung fest, den freien Trägern einen Ausgleich zu zahlen, soweit sie auf Schulgeld verzichten.
Im Handlungsprogramm wurde vereinbart, die für die freien Schulen aus der Lehrkräfteverbeamtung entstehenden Nachteile >>ohne Zeitverzug<< auszugleichen. Zwar wurde der zeitliche Bezugsrahmen angepasst, ohne jedoch einen entsprechenden Nachteilsausgleich zu leisten. Wir fordern deshalb die unverzügliche Ermittlung und Auszahlung der erhöhten Zuschüsse.
Zusätzlich wollen wir ermöglichen, dass verbeamtete Lehrkräfte an staatlichen Schulen auch an freien Schulen zu Einsatz kommen können – auch das wäre ein Beitrag zur Gleichberechtigung.
Eine weitere Baustelle, die besonderes Augenmerk verdient, ist der Genehmigungsprozess. Das Misstrauen und die Vorurteile gegenüber freien Schulen sind nach wie vor groß. Die Anfrage hat gezeigt, dass über 300 Verfahren zur Genehmigung freier Schulen an sächsischen Gerichten anhängig sind. Das Schicksal der Natur- und Umweltschule Dresden war gestern Abend Thema.
Wie uns die freien Schulträger berichtet haben, ist die Verunsicherung nach dieser Geschichte groß. Für die Genehmigung von Grundschulen in freier Trägerschaft muss laut Grundgesetz ein besonderes pädagogisches Interesse nachgewiesen werden. Aber was bedeutet, definiert letztlich die Genehmigungsbehörde, also das Landesamt für Schule und Bildung. Dass es dabei zu Interessens- und Zielkonflikten kommt, ist vorprogrammiert.
Deshalb fordern wir ein transparentes Genehmigungsverfahren und eine bessere fachliche und personelle Aufstellung der Schulaufsicht.
Eine letzte Baustelle möchte ich an dieser Stell benennen. Ich würde sie als Mangel an Anerkennung für freie Schulen bezeichnen.
Freie Schulen leisten wichtige Beiträge überall dort, wo sich der Freistaat aus der Verantwortung zieht. So werden neun von zehn angehenden Altenpfleger*innen und drei von vier angehenden Erzieher*innen an Schulen in freier Trägerschaft ausgebildet. Während die Integrationsquote im Schuljahr 2017/2018 an Schulen in öffentlicher Trägerschaft betrug 31,9 Prozent betrug, lag sie an Schulen in freier Trägerschaft bei 47,3 Prozent.
Auf der anderen Seite profitieren Schulen in freier Trägerschaft nicht in gleichem Maße von staatlichen Förderprogrammen, Projekten und Maßnahmen – bei den Fördermitteln für den Schulhausbau machen Anträge freier Träger gerade einmal 4,4 Prozent aus. Schulsozialarbeit wird nur an Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft zu 100 Prozent finanziert, nicht aber an Oberschulen in freier Trägerschaft.
Oft wird dann gerufen: >>Gleiche Rechte, gleiche Pflichten!<< Verkannt wird dabei, welche Nachteile sich aus den Strukturvorgaben und der Verwaltungslogik im öffentlichen Schulsystem ergeben. Es wäre doch widersinnig, diese auf die freien Träger zu übertragen.
Sollten wir nicht besser fragen, was wir von den freien Schulen lernen können, sollen, müssten? Was sollte z.B. in Schulversuchen weiter erprobt und ggf. ins staatliche Schulsystem übernommen werden?
In vielen Bereichen sind freie Schulen Motoren der Entwicklung, viele unterrichten z. B. seit Jahren inklusiv und jahrgangsübergreifend. Schulen in öffentlicher Trägerschaft könnten viel stärker vom Know-How und den Erfahrungswerten der Schulen in freier Trägerschaft profitieren – das wäre ein Gewinn für alle- Hier, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, bleiben zu viele Ressourcen ungenutzt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die bereits eingeleitete Evaluation des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft soll bis zum Ende des laufenden Schuljahres abgeschlossen werden. Sie sollte genutzt werden, um die genannten Baustellen anzugehen. Schulen in freier Trägerschaft sind keine Bittsteller, sie sind auch keine Störfaktoren. Sie sind gleichberechtigte Adressaten des staatlichen Bildungsauftrags. Als solche sollten wir sie auch anerkennen und behandeln!
Zum GRÜNEN-Entschließungsantrag
In unserem Entschließungsantrag zur Großen Anfrage legen wir den Fokus auf den Genehmigungsprozess, den freie Schulen durchlaufen müssen, ehe sie den Schulbetrieb aufnehmen und staatliche Zuschüsse erhalten können.
Immer wieder gibt es Beschwerden über intransparente Genehmigungsverfahren. Schulgründungsinitiativen werden unzureichend beraten, es werden willkürliche Fristen gesetzt, es gibt keine verbindlichen Aussagen, inwieweit eine freie Schule überhaupt genehmigungsfähig ist. Das Schicksal der Natur- und Umweltschule Dresden ist schmerzlich in Erinnerung – und hat weit über die Stadt hinaus für große Verunsicherung gesorgt."
Das Recht auf Gründung und Betrieb freier Schulen ist im Grundgesetz verankert – in der Realität aber nicht immer gewahrt. Wir wollen klare Regeln für den Genehmigungsprozess. Dazu gehören auch Leitlinien für die Definition des „besonderen pädagogischen Interesses“, das bei Gründung einer Grundschule in freier Trägerschaft nachzuweisen ist. Auch die fachliche Anbindung innerhalb der Schulaufsicht gehört auf den Prüfstand."
Zudem fordern wir eine auskömmliche Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft, die stärkere Berücksichtigung bei staatlichen Förderprogrammen, Projekten und Maßnahmen und eine bessere Nutzung der Erfahrungswerte freier Schulen und Schulträger durch Schulverwaltung und Schulen in öffentlicher Trägerschaft.
Schulen in freier Trägerschaft sind ein Erfolgsmodell – trotz nicht immer einfacher Bedingungen. Der Verfassungsanspruch und -auftrag lautet, dass Schulen in öffentlicher wie in freier Trägerschaft gleichermaßen Adressaten des Bildungsauftrags sind. Aus unserer Sicht leitet sich daraus die Verantwortung ab, dem Grundsatz der Gleichberechtigung Rechnung zu tragen. Gesetzliche Regelungen und die Praxis staatlichen Handelns werden diesem Anspruch nicht immer gerecht. Es gibt nach wie vor viele Baustellen, die wir mit diesem Antrag angehen wollen.
» Entschließungsantrag zu Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen – Stand und Perspektiven nach der Gesetzesnovelle 2015 (6 Drs 16481)
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