Gemeinsame Einrichtung der Hochschulzulassung – GRÜNE kritisieren Unklarheiten
Rede der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (GRÜNE) zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs "Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung"
50. Sitzung des Sächsischen Landtags, 15. März, TOP 5, Drs. 6/7645
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die gemeinsame Hochschulzulassung der Länder ist von Bedeutung, jede Änderung hat Auswirkungen auf das gesamte Bundesgebiet. Und wenn wir als Landesparlament schon kaum Mitsprachemöglichkeiten beim Staatsvertrag haben, sollten wir uns dennoch damit angemessen im Landtag befassen.
Wir begrüßen die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung.
Die Weiterentwicklung zum dialogorientierten Serviceverfahren ist richtig. Neben den zentral zu vergebenden Studienplätzen wie Medizin, Tiermedizin, Pharmazie können solche mit und ohne N.C. damit zentral verwaltet werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Im Moment bewerben sich angehende Studierende oft an mehreren Hochschulen, um die Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Das Problem beginnt, wenn jemand mehrere Zusagen erhält, sich dann für einen Studienort entscheidet, ohne den anderen Hochschulen diese Entscheidung mitzuteilen. Das bringt Nachrückverfahren und im schlimmsten Fall unbesetzte Studienplätze mit sich.
Erfolgreiche Bewerbungen führen bei Teilnahme am gemeinsamen Verfahren automatisch dazu, dass ein Studienplatz an einer anderen teilnehmenden Hochschule zentral gesteuert neu besetzt werden kann. Auch für Studienbewerberinnen und Bewerber kann diese gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung ein Ende des Wildwuchses bei den Bewerbungsverfahren bedeuten und diese erleichtern.
Aber es gibt aus unsere Sicht auch Unklarheiten, die wir kritisieren:
Laut Staatsvertrag sollen ab 2018 alle Hochschulen Beiträge für die Kostendeckung der Stiftung zahlen, obwohl die Teilnahme am dialogorientierten Serviceverfahren auch weiterhin freiwillig erfolgt.
Im Staatsvertrag scheint uns die Kostenfrage nicht wirklich geklärt. Wir vertrauen zwar auf die Aussage der Ministerin, dass in Sachsen das Wissenschaftsministerium diese Kosten über das Initiativbudget übernimmt. Aber es ist keineswegs gesichert, dass die Kostenübernahme im Freistaat auch so bleibt. Denn über die Verwendung des Initiativbudgets entscheidet allein das Wissenschaftsministerium.
Darüber hinaus ist es für uns nach wie vor fraglich, ob denn zumindest die Kunsthochschulen von der verpflichtenden Beitragszahlung ausgenommen werden. Die Landesrektorenkonferenz hatte sich diesbezüglich sehr besorgt gezeigt und eine zufriedenstellende Antwort konnte die Ministerin uns im Ausschuss nicht geben.
Kritisch sehe ich außerdem, dass die Zeiten eines Studiums nicht als Wartesemester angerechnet werden und die Altersgrenze von 55 Jahren nicht aufgehoben wird. Letzteres steht in direktem Widerspruch zum gesamtgesellschaftlichen Ziel, lebenslanges Lernen zu fördern.
Nicht zuletzt ist das Verfahren des Gesetzgebungsprozesses problematisch. Aushandeln von Staatsverträgen ist Aufgabe der Exekutive. Dennoch wäre es zielführend, zumindest den Wissenschaftsausschuss über den Stand der Verhandlungen zu informieren und nicht erst mit der Thematik zu befassen, wenn der Staatsvertrag bereits unterzeichnet ist. Warum nicht frühzeitig die Wissenschaftspolitiker im Fachausschuss mit einbeziehen und Vorschläge in die Verhandlungen mit einfließen lassen? Stattdessen bekommen wir nur den fertigen Vertrag vorgelegt, ohne realistische Chance zur Nachbesserung.
Aus diesem Grund und den genannten Kritikpunkten werden wir uns enthalten.
Vielen Dank.
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