Gerd Lippold: Das Gezerre um die Altlasten aus dem Atomgeschäft sollte Warnung genug sein, was uns bei der Kohle blühen wird

Redebausteine des Abgeordneten Gerd Lippold zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion:
"Braunkohletagebaue und -Kraftwerke: Risiken aufdecken und potenzielle Folgen für den Freistaat und Steuerzahler im Vattenfall-Verkaufsprozess begrenzen " (Drs. 6/4447)
31. Sitzung des Sächsischen Landtags, 17. März 2016, TOP 10

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
ich werde in meiner Rede nicht alle Details unseres Antrages in der vorliegenden Drucksache wiederholen. Mir geht es hier vor allem um die Darstellung, warum wir jetzt die Diskussion und Beschlussfassung zum Antragsgegenstand für wichtig halten.
Wir beantragen in unserer Initiative, die Staatsregierung gemeinsam aufzufordern, rasch über drohende und möglicherweise auch bedeutende Risiken für öffentliche Haushalte zu berichten und wirksame Maßnahmen zur Risikoabwehr zu ergreifen. Solche Risiken bestehen bereits jetzt. Sie resultieren aus der besonderen Exponiertheit des Freistaates im Zusammenhang mit dem jahrzehntelangen Braunkohle-Tagebau und der Braunkohle-Verstromung. Diese Risiken werden rasch weiter wachsen, wenn die bisher übliche, aus heutiger Perspektive aber nicht mehr ausreichende Risikominderungspraxis unverändert Fortsetzung finden sollte.
Es besteht auch ganz unmittelbarer Handlungsbedarf, weil im Zusammenhang mit der entscheidenden Phase im Verkaufsprozess der Vattenfall-Braunkohlensparte diesbezüglich in den nächsten Wochen Weichen gestellt werden.
Wer hier Milliarden damit verdient hat, sächsische Bodenschätze ans Licht zu holen, der ist ganz selbstverständlich in der Pflicht, hinterher wenigstens die verursachergerechte Bezahlung des Aufräumens zu gewährleisten.
Die Antwort der Staatsregierung auf diese Forderung besteht bislang darin, auf bilanzielle Rückstellungen der Bergbautreibenden für Bergbaufolgekosten zu verweisen. Bilanzielle Rückstellungen sind eben gerade keine Rücklagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, erst Recht keine finanziellen Rücklagen, von denen Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben. Nein, Vorsorgerückstellungen sind reine Passivpositionen in der Bilanz. Gleichwohl sieht die Staatsregierung darin bislang geradezu die Garantie für verursachergerechte Bezahlung der Bergbaufolgekosten. Die Werthaltigkeit der Rückstellungen sei schließlich durch Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit den Jahresabschlüssen bestätigt, heißt es.
Das hieß es aber auch jahrzehntelang in der Atomwirtschaft. Ich brauche hier wohl nicht zu erläutern, dass es dort heute nur noch um Schadensbegrenzung geht. Das Gezerre um die Altlasten aus dem Atomgeschäft sollte Warnung genug sein, was uns bei der Kohle blühen wird.
Die Sache mit den bilanziellen Rückstellungen hat nämlich einen gewaltigen Haken. Diese lassen sich künftig nur dann zur Generierung der notwendigen Erfüllungsbeträge ohne existenzbedrohenden Substanzverzehr auflösen, wenn weiterhin dauerhaft eine stabile, profitable Ertragssituation besteht. Und genau da können wir im Jahr 2016 nicht mehr einfach aus der Vergangenheit in die Zukunft extrapolieren. Nur weil Braunkohlegruben jahrzehntelang Goldgruben waren, ist keinesfalls gesichert, dass das so bleibt. Die katastrophalen Unternehmenszahlen von EON und RWE sprechen eine klare Sprache.
Vor zehn Tagen hat die Barclays Bank eine umfangreiche Analyse und Bewertung von EON und RWE veröffentlicht. In einem Szenario, welches das soeben völkerrechtlich verbindlich beschlossene 2-Grad-Ziel ansteuert, hat EON perspektivisch Aufwärtspotenzial, während bei RWE erhebliches Abwärtspotenzial besteht. Der Grund: RWE hat wesentlich mehr Braunkohle am Bein und die Braunkohle-Assets beider Unternehmen werden mit NULL bewertet.
So verwundert auch die offensichtliche Wertlosigkeit des so modernen Vattenfall-Braunkohlekraftwerksparks einschließlich hunderter Millionen Tonnen Kohle nicht wirklich. Das liegt nicht daran, dass diese Kraftwerke nicht schön oder modern oder effizient genug sind. Das liegt schlicht an der mangelnden Geschäftsperspektive bei zugleich riskanter werdenden Rahmenbedingungen.
Diese Einschätzung zieht sich aus dem Kohlestromgeschäft in der Wertschöpfungskette nach unten durch. Jetzt hat auch die MIBRAG drastischen Stellenabbau angekündigt. Das alles sind Warnsignale, meine Damen und Herren, deutliche Warnsignale, dass es hier höchste Zeit ist, Risiken aus Bergbaufolgekosten neu und sehr genau anzuschauen sowie alle Absicherungsmöglichkeiten zu nutzen, die uns bereits heute zur Verfügung stehen. Genau das beantragen wir hier.
Diejenigen, die in der Wirtschafts- und Energiepolitik des Freistaates hoffen, mit einem "Weiter so!" wieder festen Boden unter die Füße zu bekommen, sollten sich genauer umschauen, denn sie treiben auf einem im Klimawandel schmelzenden Eisberg mitten im Meer. Doch wie groß wird das Erschrecken erst sein, meine Damen und Herren, wenn Sie voller Vertrauen auf Rettung vom Eisberg auf das heranrauschende Schiff gesprungen sind und nach einer Verschnaufpause feststellen, dass "TITANIC" am Bug steht. Denn dann steht Ihnen eine ereignisreiche Zeit mit der Bordkapelle bevor. Hören Sie genau hin – sie könnte bis zur letzten Minute böhmische Weisen spielen.
Nein, die bilanziellen Rückstellungen und die Wirtschaftsprüfer bieten keine hinreichende Sicherheit dafür, dass die öffentliche Hand nicht der sprichwörtlich Letzte wird, den die Hunde beißen. Es ist leider durchaus die Regel, meine Damen und Herren, dass die ganz großen systemischen Risiken in Konzernbilanzen erst durch Staatsanwaltschaften aufgeklärt werden – nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wo ist denn ein Beleg für langfristige Risikovorsorge, wenn sich in der gegenwärtigen Ertragssituation in der Energiewirtschaft bereits beim nächsten Jahresabschluss herausstellen kann, dass einfach nicht mehr genug Vermögenswerte vorhanden sind, um den Erfüllungsbetrag der Vorsorgerückstellungen auch bedienen zu können?
Es hätte jedem die Augen öffnen müssen, als RWE-Vorstand Peter Terium im Zusammenhang mit der Diskussion des Klimaschutzbeitrages, um dessen Einführung Bundeswirtschaftminister Sigmar Gabriel hart gerungen hat, sinngemäß verkündete, wenn die Politik das Kohle-Geschäftsmodell beschädige, dann müsse eben der Steuerzahler die Entsorgung der Atomkraftwerke bezahlen. Der Atomkraftwerke! Ja, meine Damen und Herren, das Geld für deren Rückbau muss erst noch im laufenden Kohlegeschäft verdient werden. Womit wollen die Unternehmen dann eigentlich später das Geld für die Kohle-Altlasten verdienen, wo sie doch sogar nach eigener Einschätzung den Einstieg in ein nachhaltig profitables Energiegeschäft gründlich verschlafen haben?
Das Fazit ist: Wir sind gut beraten, angesichts der dramatischen Ertragssituation und der wachsenden Geschäftsrisiken in der Braunkohlewirtschaft vorsorglich von der Staatsregierung Auskunft zu fordern, wie dadurch die Risikosituation für öffentliche Haushalte beeinflusst wird. Es geht um die Erhaltung des finanziellen Gestaltungsspielraumes für den Freistaat und für betroffene Kommunen.
Wir sind gleichfalls gut beraten, die Staatsregierung aufzufordern, ab sofort wenigstens die Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die ganz leicht möglich wären. Es bedarf nach §56 BbergG nur eines Federstrichs, um vor Genehmigung eines Bergbau-Betriebsplans Sicherheitsleistungen für die Beseitigung der Bergbaufolgen zu verlangen. Das entzieht dem Unternehmen auch nicht notwendigerweise Liquidität – das kann auch eine Versicherung oder eine Sicherheit sein. Für Braunkohletagebaue wird bislang davon kein Gebrauch gemacht. Für andere Bergbautätigkeiten ist das hingegen üblich. Selbst für jede Windenergieanlage müssen heute Bargeld oder Bürgschaften hinterlegt werden.
Lassen Sie mich noch auf eines der eher verdeckten Risiken eingehen: Schadstoffbelastete Reststoffe aus Braunkohlekraftwerken (Filteraschen, Reststoffe aus der Rauchgaswäsche) werden in Sachsen in Tagebauen und Landschaftsbauwerken als Baustoff genutzt – 25 Mio. Tonnen belasteter Reststoffe seit 1999. Diese Reststoffe enthalten unter anderem erhebliche Mengen Quecksilber. Die Genehmigung dafür wurde auf Grundlage eines Gutachtens 1997 erteilt.
Die zugrunde liegenden Modellrechnungen beruhten auf damaligen Annahmen über die stoffliche Zusammensetzung des Filterkuchens und anderer Reststoffe, die aber seit spätestens 2010 nicht mehr zutreffen. Im Vattenfall-Kraftwerk Lippendorf wurden im Jahr 2010 technische Veränderungen in der Abgasreinigung vorgenommen. Bis dahin landete der Löwenanteil des Hg aus der Kohle in der Luft, was zu einem erschreckenden Quecksilberausstoß von über 1200 Kilogramm im Jahr führte. Nach dem Umbau ist das Quecksilber nicht weg, es ist nur woanders.
Während bis 2010 nur ein Zehntel in Aschen und Ausschleuswasser landeten, waren es danach drei Viertel. Dieses Quecksilber landet nun im Boden. Ob dieses Verfahren jetzt überhaupt noch von der Genehmigung des Sonderbetriebsplanes gedeckt ist, möchten wir gern wissen.
Die Schadstofffrachten bei Einbau der Reststoffe werden nicht einmal gemessen und die Zusammensetzungen haben sich im Laufe der Jahre prozessbedingt gravierend geändert. Deshalb ist es nicht möglich, das Gefährdungspotenzial für das Wassersystem und die Gesundheit der Bevölkerung für die Zeit nach Beendigung des Bergbaus überhaupt einzuschätzen.
Übrigens, in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen werden diese in Millionen Tonnen anfallenden Kraftwerksreststoffe seit längerem auf extra eingerichtete, abgedichtete Deponien gebracht. Warum wohl? Die Einrichtung der Deponien kostet viel Geld. Deren Betreiber haben millionenschwere Sicherheitsleistungen zu erbringen.
Sind die nun im Unterschied zum Vorgehen in Sachsen nur zu dumm, diese Stoffe kostenlos zu entsorgen oder haben die ihre Gründe und in Sachsen hat man in den 90er Jahren eine Regelung getroffen, die es den Kraftwerksbetreibern so billig und bequem wie möglich machen sollte?
Wir haben die Staatsregierung gefragt, wer denn dafür aufkommen würde, wenn solche Stoffe etwa nachträglich umgelagert werden müssten. Der Betreiber müsse das, war die Antwort. Das würden sowohl Verkäufer als auch Käufer in einem potenziellen Vattenfall-Deal sicherlich anders sehen wollen, zumal sie sich auf einen genehmigten Sonderbetriebsplan berufen würden.
Sie sehen, die bekannten und unbekannten Risiken sind vielfältig. Wir bleiben dran. Lassen Sie uns am besten gemeinsam dran bleiben und stimmen Sie unserem Antrag zu.

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