Gerd Lippold: Es braucht keine künstlich erzeugte Rechtsunsicherheit oder gar Verhinderungsplanung bezüglich der Länderöffnungsklausel

Rede des Abgeordneten Gerd Lippold zum Antrag der AfD-Fraktion:
"Fristverlängerung zur Umsetzung der Länderöffnungsklausel" (Drs 6/3218)
24. Sitzung des Sächsischen Landtags, 20. November 2015, TOP 8

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Damen und Herren,
eines muss man Ihnen lassen, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, Sie kleiden sich in der Politik wirklich nicht jeden Tag neu. Wenn Ihnen ein Hut gefällt, dann behalten Sie den auch auf. Und wenn er aus Aluminium ist.
Dabei handeln Sie mit höchster Effizienz. Einen Zähler auf der Plenarantragsliste im Sächsischen Landtag zu generieren mit einem Satz ohne Punkt – das ist eigentlich nur noch durch einen symbolischen Leerantrag zu toppen.
Doch zum Inhalt.
Zu Ihrem Antrag ist dabei wenig Neues zu sagen. Alle anderen Fraktionen und die Staatsregierung sowie alle Experten bei der Anhörung im Umweltausschuss – mit Ausnahme der von Ihnen eingeladenen Experten – haben Ihnen in diesem Jahr bereits mehrfach gesagt, dass a) sie die Anwendung der Länderöffnungsklausel zwecks Einführung einer pauschalen Abstandsregelung nicht für sinnvoll halten und b) sie deshalb auch nicht vor haben, dies zu unterstützen beziehungsweise zu tun.
Seitdem haben sich weder gesetzliche Rahmenbedingungen noch die Faktenlage geändert.
Das wäre es, was zu Ihrem Ein-Satz-Antrag zu sagen wäre.
Zur Ihrer Begründung noch ein paar Worte, denn dort werden auch Sie ausführlicher.
Wieder, wie schon bei Ihrer Moratoriumsforderung, meinen Sie dort:  solange nicht mit abschließender Sicherheit wissenschaftlich geklärt sei, dass keine Beeinträchtigungen auftreten können, müsse man die Genehmigungsgrundlage völlig offen halten.
Weil der Mangel an abschließenden wissenschaftlichen Erkenntnissen aber eine allgegenwärtige Selbstverständlichkeit ist, hat das der Gesetzgeber für Genehmigungsverfahren nach BImschG natürlich berücksichtigt. Deshalb ist der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach dem BImSchG eben nicht auf ewig vor neuen Anforderungen an die immissionsschutzrechtliche Sicherheit gefeit. Es können auch nach der Genehmigung Anordnungen getroffen werden, um die Betreiber-Grundpflichten des BImSchG durchzusetzen.
Es bedarf somit keiner künstlich erzeugten Rechtsunsicherheit oder gar Verhinderungsplanung zu Technologien, die zum Genehmigungszeitpunkt genehmigungsfähig sind, weil man eben neue Erkenntnisse zu schwerwiegenden Gefährdungen auch später noch über nachträgliche Anordnungen berücksichtigen kann.
Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass sie existierende Richtlinien als Grundlage für den Bau „derart starker Emittenten dieser Schallwellen“ – damit meinen Sie Infraschall – für ungeeignet halten. Sie schreiben weiter, dass Sie es für sträflich halten, “derartige Einflüsse eines der größten Emittenden“ zu ignorieren.
Das schauen wir uns jetzt mal im Lichte der belegbaren Fakten an:
In einer in der Windenergiegegner-Szene und auch von Ihnen wiederholt hoch und runter zitierten Publikation des Robert-Koch-Institutes sieht das Institut sehr wohl weiteren Forschungsbedarf im Bereich der Auswirkungen niederfrequenter Schallemissionen, betont aber, dass alle bisherigen Untersuchungen einheitlich ergaben, dass die festgestellten Infraschallpegel von Windkraftanlagen unterhalb der normalen Wahrnehmungsschwelle liegen. Zur individuellen Wahrnehmung durch besonders sensitive Personen lägen keine ausreichenden Daten vor.
Genau das qualifiziert das Thema natürlich dafür, durch Sie interpretiert und instrumentalisiert zu werden.
Deshalb möchte ich nun auch speziell zu diesen individuellen Wahrnehmungen die wissenschaftliche Faktenlage sprechen lassen:  
Individuelle Wahrnehmungen werden tatsächlich in der Literatur berichtet. Beschwerden aus der Bevölkerung über sogenannte Brummtöne häuften sich erstmals 1999 und 2000 in Baden-Württemberg. Die Behörden führten daraufhin an insgesamt 13 Orten Schall-, Erschütterungs- und Magnetfeldmessungen durch, ohne das Phänomen eindeutig klären zu können. Sie von der AfD bräuchten für sowas natürlich weder Messgeräte noch Experten. Für Sie ist das völlig klar. Ursache für solche Beschwerden können natürlich nur die verhassten Windmühlen sein!
Dann schauen wir uns das mit diesen, nach Ihrer Aussage angeblich zu den größten Emittenten gehörenden Windenergieanlagen doch mal konkret an, und zwar anhand der Daten zur individuellen Wahrnehmung aus einer Studie des Umweltbundesamtes, die auch Sie selbst – allerdings bewusst höchst selektiv – bereits angeführt haben.
Danach verteilen sich die Beschwerden aus der Bevölkerung über Infraschall und tieffrequente Geräusche auf identifizierbare Quellengruppen wie folgt:
Die zwei größten Quellengruppen waren mit 35 Prozent raumlufttechnische Anlagen und Produktionsanlagen sowie mit immerhin 33 Prozent Anlagen der Energieerzeugung und des Transports.
Dieses Drittel Energieerzeugung und Transport – sind das Ihre verhassten Windmühlen? Weit gefehlt. Dieses Drittel setzt sich wie folgt zusammen:  28,2 Prozent Wärmepumpen, 25,4 Prozent Biogasanlagen, 19,7 Prozent Blockheizkraftwerke, 9,9 Prozent Windkraftanlagen und 7 Prozent Transformatoren, um die wichtigsten Einzelquellen zu nennen.
Sie fordern aber keine Pauschalabstände für Wärmepumpen oder Transformatoren, Sie halten Lüftungsanlagen in Großstädten nicht für sträflich, sie fordern kein Moratorium für Fahrzeuge, Bundestraßen und Autobahnen. Sie fordern keine Absiedlung aus Gebirgsregionen, in denen jeder Föhnwind intensive niederfrequente Schallimmissionen erzeugt.
Sie kümmert das alles nicht, denn Ihnen geht es nicht um Schallimmissionen. Sie wollen die Errichtung von Windkraftanlagen stoppen. Deshalb verbinden Sie selektiv das eine mit dem anderen.
Wir haben das hier bereits wiederholt für durchsichtig und in der Sache für völlig untauglich erklärt. Heute füge ich noch hinzu, dass Sie uns hier in der Begründung schlicht Unwahrheiten aufgetischt haben. Man kann sich hier in diesem hohen Hause in der Sache hart streiten, meine Damen und Herren, aber das gehört sich einfach nicht.
Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab.