Gerd Lippold: Um beim Klimaschutz selbstbestimmt steuern zu können, braucht Sachsen jetzt ein Klimaschutzgesetz

Rede des Abgeordneten Gerd Lippold zum GRÜNEN Antrag:
„Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Sachsen“ (6 Drs 3024)
24. Sitzung des Sächsischen Landtags, 20. November 2015, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
wir legen dem sächsischen Landtag heute den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Sachsen vor. Ziel dieser ersten Lesung ist die Ausschuss-Überweisung zur weiteren Beratung.
Wir betreten damit kein Neuland. Drei andere Bundesländer haben Klimaschutzgesetze, darunter auch das Kohle- und Energieland Nordrhein-Westfalen. Weitere werden dazu kommen. 
Es hat lange gedauert, bis international eine Dynamik beim Klimaschutz in Gang gekommen ist. Jetzt, wo die größten und einflussreichsten bisherigen Bremser mit ambitionierten nationalen Zielen voran gehen, wo die wichtigsten Industrienationen die Dekarbonisierung der Energiewirtschaft bis zur Mitte des Jahrhunderts auf der Agenda haben, wo in rascher Folge der Rückzug bedeutender Investoren aus Kohleinvestments und nationaler Kohleausstieg verkündet wird, da gibt es auch bei Europäischen und deutschen Zielen kein Zurück mehr.
Wer angesichts unaufhaltsamer Entwicklungen in seinem Handlungsbereich frühzeitig aktiv gestaltet, der kann selbstbestimmt steuern, anstatt getrieben zu werden.
Rechtzeitiges Umsteuern schafft Wettbewerbsvorteile, meine Damen und Herren. Veränderungen, auf die man gut vorbereitet trifft, entwerten keine Investitionen und werfen keine Planungen über den Haufen. Nur wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Um beim Klimaschutz selbstbestimmt steuern zu können, dafür braucht Sachsen jetzt ein Klimaschutzgesetz.
Unser Entwurf leistet ein längerfristiges, in den nächsten 10 Jahren durchaus vernünftig machbares und sanftes Einsteuern auf den nationalen Klimaschutzpfad. Synchronisierung mit den nationalen Zielen soll bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts erreichbar werden. Weiterer Aufschub auf diesem Wege würde später tiefe, abrupte Einschnitte unumgänglich machen.

Das Gesetz bewirkt, dass wirksamer Klimaschutz auf allen Ebenen öffentlicher Planung die nötige Berücksichtigung findet. Es hilft damit, Sachsen vorausschauend fit zu machen. Selbstbestimmter Strukturwandel statt von außen initiierte Strukturbrüche, Entwicklung neuer Chancen statt unvorbereitete Konfrontation mit Entwicklungsrisiken – darum geht es im Kern.
Sachsen leistet sich heute noch mit über 13 t/Jahr einen um 30% höheren CO2-Ausstoß pro Kopf als im bundesdeutschen Durchschnitt. Der Freistaat Sachsen als Teil der Bundesrepublik wird jedoch im Rahmen verpflichtender nationaler und europäischer Zielen um ernsthaft und wirksam betriebenen Klimaschutz nicht herumkommen.
Glauben Sie nicht, meine Damen und Herren, dass sich da mit der Rhetorik der Staatsregierung, Sachsen hätte seit 1990 die nationalen Ziele bis 2020 längst übererfüllt, ein Damm aufrichten lässt, der hält.
Der Ist-Zustand ist dadurch gekennzeichnet, dass wir heute eben nicht nur eine 30 Prozent höhere CO2-Intensität pro Kopf haben als der bundesdeutsche Durchschnitt, sondern sogar deutlich über 20% mehr emittieren als Ende der 90-iger Jahre, während in der Bundesrepublik insgesamt im gesamten Zeitraum eine stetige Reduzierung erfolgte.
Wir können diesen gegenläufigen Trend doch nicht damit schön rechnen, dass hier früher mal marode DDR-Industriebetriebe und Kraftwerke standen, die noch deutlich schlechter waren!
Nein- Handlungsdruck wird auch auf und in und sogar besonders in Sachsen entstehen. Sie alle wissen doch, dass sich die Ziele im Energie- und Klimaprogramm des Freistaates nur auf den Nichtemissionshandelssektor beziehen, in dem nicht einmal ein Drittel der sächsischen Gesamtemissionen stattfinden. Ein Viertel von weniger als einem Drittel – das sind rund 7% Gesamtreduktionsziel in 11 Jahren. Das ist nicht viel mehr, als sich schon durch die Demografie ergeben müsste. Faktisch gibt es heute keine ernsthaften, auch nur ansatzweise mit nationalen Zielen kompatiblen CO2-Reduktionsziele in Sachsen.
Die notwendigen, ernsthaften Emissionsreduzierungen werden jedoch zweifellos künftig durchgesetzt. Die dafür zu schärfenden nationalen und internationalen praktischen Umsetzungsinstrumente wie regionale Emissionshandelssysteme, Grenzwerte und CO2-Mindestpreisregelungen werden um Wirtschaft, Energiewirtschaft und öffentliche Verwaltung in Sachsen keinen Bogen machen. Die Emissionen werden auch in Sachsen wirklich sinken – ob das eine sächsische Staatsregierung nun will oder nicht. Eines sächsischen Klimaschutzgesetzes allein zur Reduktion der Emissionen bedürfte es wohl nicht einmal.
Wichtige Aufgabe des sächsischen Klimaschutzgesetzes ist vielmehr, diesen Prozess hier in Sachsen in allen Sektoren selbst steuern zu können, statt getrieben zu werden.
Die nötigen Instrumente zur sektoralen Untersetzung sowie für ein wirksames und transparentes Monitoring sind im Gesetz angelegt. 
Damit das Gesetz langfristig die nötige Wirkung in der Fläche entfalten kann, ist es notwendig, in allen Raumordnungsplänen die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel als Ziele und Grundsätze der Raumordnung festzulegen. Auch das ist im Rahmen einer Änderung des Landesplanungsgesetzes im Artikel 2 des Artikelgesetzes vorgesehen.
Meine Damen und Herren, wer da meint, es reiche doch vielleicht aus, sich um Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen Gedanken zu machen, der verkennt die Situation. Dieser Ansatz stammt in Sachsen aus der letzten Legislatur. Da gab es Teile der Staatsregierung, die meinten, wenn man die menschgemachten Ursachen des Klimawandels leugne, dann gäbe es auch weder Gründe noch vernünftige Ansätze, an der Vermeidung zu arbeiten.
Wer damit fortfahren möchte, der steckt jedoch den Kopf in den Sand. Die Welt ist entschlossen, den Kampf um die Erhaltung ihrer zivilisatorischen Lebensgrundlagen aufzunehmen und zu gewinnen!
Das wird in wenigen Tagen bei der UN-Klimakonferenz deutlich werden. Das 2-Grad-Ziel, meine Damen und Herren, ist keine willkürlich politisch definierte Grenze. Oberhalb von etwa 2 Grad globaler Erwärmung waren in der frühen Klimageschichte die polaren Zonen unseres Planeten eisfrei. Die Fauna, die damals lebte, hatte keine industriellen und urbanen Billionen-Werte in Gebieten, die dann unter Wasser liegen. 
147 Staaten haben für die Pariser Klimakonferenz nationale Verpflichtungen eingereicht. Es besteht Hoffnung, das 2-Grad-Ziel völkerrechtlich verbindlich zu machen. Es gibt Hoffnung, mit den abgegebenen nationalen Verpflichtungen ein wichtiges, erstes Stück des Weges zu gehen, verbindlich zu gehen. Das macht um die nationale  Gesetzgebung natürlich keinen Bogen. Davor steht auch Deutschland. Davor steht auch Sachsen.
Lassen Sie uns selbstbestimmt Agieren, bevor wir zum Reagieren gezwungen werden! Lassen Sie uns das nun in den Ausschüssen diskutieren. Und dann wünsche ich diesem Parlament den Mut, in dieser Sache miteinander zu handeln und den Weitblick, es bald zu tun.   Der beste Zeitpunkt zum Einstieg in eine gezielte Klimaschutzstrategie in Sachsen wäre vor 20 Jahren gewesen. Der zweitbeste Zeitpunkt ist jetzt!
Danke.
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