Gesetzentwurf Lebenslanges Lernen − Zais: Die Konservativen in Sachsen sind trotz großen Zuspruchs nicht in der Lage, fortschrittliche Ansätze aufzugreifen
Redebeitrag der Abgeordneten Petra Zais zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE zum Thema:
"Gesetz über die Weiterbildung und das lebenslange Lernen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Weiterbildungsgesetz – SächsWBG)" (Drs 6/9883)
26. September, TOP 3
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
das grundlegende Anliegen, die Weiterbildung im Freistaat Sachsen neu aufzustellen, begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich.
Wie ich bereits in der Rede zu unserem GRÜNEN Bildungsfreistellungsgesetz sagte: Wird die Forderung nach lebenslangem Lernen für jedermann nicht mit einer umfassenden Förderung der Weiterbildung und eines individuellen Anspruchs verbunden, bleibt sie nur ein Appell.
Sachsen ist neben Bayern nach wie vor das einzige Bundesland, in dem es keinen bezahlten Bildungsurlaub gibt. Und ich befürchte, dass das auch nach dieser Debatte so bleibt. Der Blick auf die Koalition zeigt, dass die Konservativen trotz großen Zuspruchs durch die Sachverständigen nicht in der Lage sind, fortschrittliche Ansätze aufzugreifen. Stattdessen pflegen Sie weiter Vorurteile gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die SPD konnte sich mit ihrer Forderung nach einer Bildungsfreistellung nicht durchsetzen, auch wenn sie sich heute um genau diese Aussage herumdrückt.
Wir begrüßen im Gesetzentwurf der LINKEN ausdrücklich die Öffnung des Zweiten Bildungsweges für die anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung und damit die Erweiterung der Möglichkeiten zum Erwerb von Schulabschlüssen.
Schauen Sie in die Fläche:
In ganz Sachsen gibt es 8 Abendschulen und Kollegs, davon nur 4 in den Landkreisen – das ist nicht gerade eine ermunternde Struktur für Menschen, die Schulabschlüsse nachholen wollen. Aber es gibt 16 Volkshochschulen mit 47 Standorten – ein fast flächendeckendes Netz. Da muss man doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, um dieses Potential nicht zu nutzen!
Wir unterstützen auch eine gesetzlich verankerte Grundförderung der Einrichtungen der Weiterbildung. Diese Forderung ist sinnvoll. Wie sich am Beispiel des Kulturraumgesetzes zeigt, bringt die gesetzlich verankerte Grundfinanzierung einer gesellschaftlich wichtigen Aufgabe – hier die der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens – deutlich positive Effekte.
Kritisch sehe ich, das haben auch einige Sachverständige in der Anhörung im Dezember 2017 ausgeführt, dass nicht alle sinnvollen und wichtigen Regelungen aus dem Weiterbildungsgesetz und der Weiterbildungsförderungsverordnung Eingang in das Gesetz gefunden haben.
Das bezieht sich zum Beispiel auf die Gewinnorientierung von Einrichtungen der Weiterbildung oder auf die Formulierung von Mindeststandards. Da der Gesetzentwurf beide Rechtsgrundlagen ersetzen soll, müsste hier nachgebessert werden. Das leistet der vorliegende Änderungsantrag leider nicht.
Diese Kritik jedoch ist nicht entscheidend. Entscheidend ist – wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen:
der modern und zukunftsorientiert ist,
der für die anerkannten Träger von Weiterbildung Sicherheit und Stabilität bietet
und der den Menschen in Sachsen Zeit und Strukturen für das von allen propagierte und gesellschaftlich gewünschte lebenslange Lernen bietet!
Wir GRÜNE stimmen dem Gesetzentwurf zu.