Gesetzentwurf zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme – Zais: Gut gemeint, aber nicht ganz so gut gemacht
Rede der Abgeordneten Petra Zais:
zur Zweiten Beratung des Entwurfs der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel: "Gesetz über die Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme im Freistaat Sachsen und zur Änderung weiterer Vorschriften"
48. Sitzung des Sächsischen Landtags, 1. Februar, TOP 4, Drs. 6/4865
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Herr Präsident,
sehr geehrte Abgeordnete,
das Fehlen fachkundiger Einschätzungen durch das Verzichten auf eine öffentliche Anhörung (auch von den drei erfolgten Fraktionsanhörungen gibt es keine öffentlich zugänglichen Protokolle)
ja, das SächsFlüAG ist änderungsbedürftig – das haben die Debatten im letzten Jahr gezeigt. Standards zu Art, Größe und Ausstattung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften fehlen ebenso, wie Regelungen zur sozialen Betreuung oder zu besonderen Hilfeangeboten von besonders schutzbedürftigen Menschen.
Stattdessen haben wir eine Reihe von bloßen Empfehlungen – beschrieben in der VwV „Unterbringung“ – denen kann gefolgt werden oder auch nicht. Eine Reihe von Standards verbindlich im Gesetz zu regeln ist aus unserer Perspektiv angemessen, richtig und vorausschauend notwendig.
Das sind die Gründe, warum wir die Gesetzesinitiative der LINKEN ausdrücklich befürworten.
Positiv im Entwurf möchte ich an dieser Stelle beispielhaft nennen:
Die in den §§ 5 – 12 aufgeführten Regelungen zu schutzbedürftigen Personen, zur Flüchtlingssozialarbeit, zum Gewaltschutz und zum Spracherwerb, zu denen wir GRÜNEN auch parlamentarische Initiativen eingebracht haben.
Dass wir uns trotzdem enthalten werden, hat folgende Gründe:
- Das Fehlen fachkundiger Einschätzungen durch das Verzichten auf eine öffentliche Anhörung (auch von den drei erfolgten Fraktionsanhörungen gibt es keine öffentlich zugänglichen Protokolle)
- Da der Gesetzentwurf in weiten Teilen dem Flüchtlingsaufnahmegesetz aus BaWü entspricht, wäre es tatsächlich hilfreich gewesen, die Praxistauglichkeit der §§ 17 ff durch eine Ladung von Sachverständigen aus Baden-Württemberg zu klären
- Unklare Begriffsverwendungen, wie die zum Beispiel in § 6 erfolgte Gleichstellung von Ausländerbeauftragten und Hilfsorganisationen. Ich will ja dem Sächsischen Ausländerbeauftragten nicht zu nahe treten, aber
- gleiches gilt für die ‚Einrichtung eines Migrationsportals‘, welches von den Aufnahmebehörden genutzt und weiterentwickelt werden soll und zu dem die Fachausschüsse des Landtages Zugang erhalten sollen. Auch hier zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, denn was heißt nutzen, weiterentwickeln oder Zugang haben?
Unser Fazit ist:
Der Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber nicht ganz so gut gemacht, zu viel Prosa, zum Teil verwirrende Regelungen wie in § 9, zu wenig Berücksichtigung von praktischen Erfahrungen.
Deshalb werden wir uns enthalten.
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