Gesetzliche Betreuung − Meier: Justizministerium tappt bei wesentlichen Fragen im Dunkeln

Redebausteine der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE ‚Gesetzliche Betreuung im Freistaat Sachsen‘
42. Sitzung des Sächsischen Landtags, 29. September 2016, TOP 5, Drs. 6/3302

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor fast einem Jahr, nämlich im Oktober 2015 haben wir uns hier im Plenum auch schon mit dem Thema rechtliche Betreuung beschäftigt. Heute greifen wir das Thema erneut auf. Ich danke der LINKEN-Fraktion, die sich des Themas angenommen und einen umfangreichen Fragenkatalog zur gesetzlichen Betreuung vorgelegt hat. Ebenso danke ich dem Justizministerium, das nach bestem Wissen und Gewissen versucht hat, die Fragen zu beantworten.
Leider muss ich feststellen und das auch nicht zum ersten Mal: Das Justizministerium tappt bei den wesentlichen, die rechtliche Betreuung betreffenden, Fragen im Dunkeln. Das ist wirklich unbefriedigend.
Ich muss keine Betreuungs-Expertin sein, um die Dauerbrenner der rechtlichen Betreuung benennen zu können:
Zu beobachten ist ein massiver Anstieg der Betreuungen durch Berufsbetreuer in den vergangenen 15 Jahren. Damit einher geht ein stetig steigender Ausgabenzuwachs im Justizhaushalt, denn die Berufsbetreuer müssen ja bezahlt werden.
Bei einem gleichzeitigen Anstieg der absoluten Zahl der Betreuungen ging die Zahl der Betreuungen, die ehrenamtlich geführt wurden, stetig zurück (siehe I.5.). Wurden im Jahr 2006 noch 41.186 Betreuungen ehrenamtlich geführt, sind es im Jahr 2015 schon 6000 weniger (siehe I.3.).
Dafür können Sie sich, Herr Gemkow, dann auch bei Frau Clauß bedanken, die als Sozialministerin den Betreuungsvereinen durch eine verfehlte Förderpolitik den Garaus gemacht hat. Über Jahre hinweg aufgebaute Strukturen wurden so vernichtet. Haben sich im Jahr 2005 noch 29 Betreuungsvereine um die Akquise ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer bemüht, waren es im Jahr 2014 nur noch 8. Wie kann so etwas passieren?
Und ob eine Grundförderung in Höhe von 6500,00 Euro mit der Möglichkeit der maximalen Erhöhung auf 11.000 Euro im Jahr ausreicht, wie es die neue Förderrichtlinie vorsieht, um alle die Aufgaben der Betreuungsvereine – Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, Fortbildung, Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuerinnen – zu erfüllen, wage ich zu bezweifeln.
Die Betreuungsvereine nehmen definitiv beim Thema ehrenamtliche Betreuung eine Schlüsselrolle ein. Sie sind absolut wichtig, um den Anstieg beruflich geführter Betreuungen einzudämmen. Sorgen Sie für die Rahmenbedingungen, die Betreuungsvereine brauchen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Das lohnt sich!
Ich möchte auf den nächsten Dauerbrenner eingehen. Wir haben es mit immer komplexeren Problemlagen zu tun, die bereits junge Menschen und natürlich auch ältere Menschen überfordern, den Alltag im Griff zu behalten bzw. zu bekommen. Der Berufsbetreuer, die Berufsbetreuerin muss heute die Lücken füllen, die unsere moderne, ausdifferenzierte, aufs Individuum ausgerichtete Gesellschaft hervorbringt.
Wenn Sie dann wie in Abschnitt IV auf Frage 11 antworten, dass Sie keine Erkenntnisse darüber haben, inwiefern Auskunfts- und Beratungsleistungen der Sozialleistungsträger einen Einfluss auf die Bestellung eines Betreuers/einer Betreuerin generell und auf die Tätigkeit der Betreuerinnen und Betreuer speziell haben, dann tut es mir echt leid.
Sie verweisen auf die gesetzlich normierten Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten der Sozialleistungsträger gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist leider fern jeglicher Realität.
Wissen Sie, was uns ein erfahrener Berufsbetreuer dazu mitteilte: "Wir sind in der Praxis weit davon entfernt, jene Rechtsnormen anzuwenden. Das Jobcenter belehrt erst einmal über Sanktionen; das Grundsicherungsamt fordert unzählige Papiere in zum Teil entwürdigender Art ab, die Bundesagentur reagiert erst nach Wochen und von der Kindergeldstelle fangen wir gar nicht erst an, dass dauert nämlich Monate."
Diese Worte sind eindeutig.
Kurz eingehen möchte ich auch noch auf die Qualität der Betreuung. Auch in diesem Stichwort steckt viel Musik. Das betrifft die Frage der Umsetzung der UN-BRK, die eine assistierte Entscheidungsfindung fordert und nicht eine ersetzende, wie es gängige Praxis ist. Das betrifft aber auch das Berufsbild der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer, das es zu entwickeln und zu vereinheitlichen gilt. Das betrifft ebenso die Frage der Vergütung der Betreuerinnen und Betreuer. Zu Recht wird bei diesen Fragen auf die für 2017 erwarteten Ergebnisse einer Studie des Bundesjustizministeriums verwiesen.
Sobald die Studie vorliegt, erwarte ich von Ihnen, Herr Gemkow, eine Analyse für Sachsen. Der Blick für die verschiedenen Problemlagen bei der rechtlichen Betreuung muss in Sachsen dringend geschärft werden.
Ich möchte sie aber auch ermuntern, ihren Blick über die rechtliche Betreuung hinaus gehen zu lassen. Nur so können wir verhindern, dass immer mehr beruflich geführte Betreuungen angeordnet werden (müssen). Eine Grundvoraussetzung für die volle Einbeziehung von Menschen mit ganz verschiedenartigem Unterstützungsbedarf in die Gemeinschaft ist die Verfügbarkeit eines umfassenden Beratungs- und Unterstützungsmanagements, das den spezifischen Bedürfnissen und Fähigkeiten der/des Einzelnen Rechnung trägt.
Es muss für jeden und jede ohne fremde Hilfe zugänglich und zudem umfassende Informationen barrierefrei zur Verfügung stellen. Dadurch werden Menschen mit Unterstützungsbedarf befähigt, ihre Angelegenheiten ohne die Vertretung durch einen Betreuer/eine Betreuerin selbst zu regeln.
Empfehlenswert sind zentrale Anlaufstellen, die über sämtliche sozialrechtliche Ansprüche barrierefrei informieren und daneben Hilfestellung bei der Antragstellung anbieten. Damit wäre vielen geholfen und eine rechtliche Betreuung könnte vermieden oder zeitlich hinaus gezögert werden. Davon würden im übrigen auch geflüchtete Menschen profitieren.