Gisela Kallenbach: Mieterrechte sichern – Klimaschutz und Mieterschutz nicht gegeneinander ausspielen

Redebausteine der Abgeordneten Gisela Kallenbach zur Aktuellen Debatte "Gefahren für die sächsischen Mieterinnen und Mieter abwenden – Mieterrechte sichern", 64. Sitzung des Sächsischen Landtages, 17. Oktober 2012, TOP 1


– Es gilt das gesprochene Wort –

————————————————————————————

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen!

Das Thema betrifft Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik. Es gilt zwei Ziele durchzusetzen: bei steigenden Mieten und Nebenkosten soziale Verwerfungen zu vermeiden und gleichzeitig die Energiewende im Gebäudebereich voranzutreiben. Das geht nur mit einem sozialen Mietrecht.

Die Entwicklung der Mieten verlief in den einzelnen Regionen des Freistaates sehr unterschiedlich. Generell aber lässt sich sagen: im Vergleich zu den bislang sachsenweit noch relativ günstigen Kaltmieten liegen die Betriebskosten inzwischen bis zu fünf Prozent über dem deutschen Durchschnitt.

Deutschland hat nach Ansicht des Europäischen Mieterbundes – NOCH – eines der ausgewogensten Mietrechte. Das Mietrecht kann die Lasten fair zwischen Mietern und Eigentümern verteilen. Aber es bringt die energetische Gebäudesanierung nicht voran. Die muss in Planungssicherheit für die Eigentümer und eine zielgruppengerechte Förderpolitik eingebettet sein.

CDU und FDP behaupten, die energetische Sanierung dadurch zu beschleunigen, dass die Duldungsbestimmungen erleichtert werden. Die Rechte von Mieterinnen und Mietern sollen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes und der Bekämpfung von "Mietnomaden" unverhältnismäßig eingeschränkt werden. So erreicht man KEINE Akzeptanz für die Energiewende. Aus GRÜNER Perspektive sollen Mietminderungen möglich sein, wenn die Wohnungen nicht den Energiestandards der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. So wird das Mietminderungsrecht zu einem zentralen Instrument des Mieterschutzes gegen überhöhte Nebenkosten.

Wir setzen uns dafür ein, die Modernisierungsumlage auf die energetische Sanierung sowie altersgerechten Umbau zu beschränken und auf neun Prozent abzusenken. So bleibt die höhere Miete auch nach Ablauf der Abschreibungsfrist erhalten.

Die Wirkung auf den Mietspiegel bliebe ebenfalls erhalten, weil von der Modernisierungsumlage die Nettokaltmieten betroffen sind. Da die Mieten der letzten vier Jahre in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen, kann dies stetige Mieterhöhungen auch für Bestandsmietverträge zur Folge haben. Um eine Mietpreisspirale zu begrenzen, wollen wir die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent reduzieren und die statt vier, besser die letzten sechs Jahre in die Vergleichsmiete einbezogen wissen.

Gegen Preisexplosionen am Mietmarkt schlagen wir vor, in Kommunen oder Teilgebieten von Kommunen, in denen Wohnraummangel herrscht, per Landesermächtigung Obergrenzen einzuführen. Die Neuvertragsmieten dürften dort nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Ermächtigung ist auf 10 Jahre zu befristen. Man kann so die energetische Gebäudesanierung voranbringen, ohne die Rechte der Mieterinnen und Mieter einzuschränken.

Die Klimaziele im Wohnbereich lassen sich in Sachsen nur mit öffentlichen Investitionen durchsetzen. Wir plädieren für ein Landesprogramm zur Energetischen Sanierung von Mietwohnungen, das auf Zuschüssen beruht. Dazu werden wir Vorschläge im Rahmen der Beratungen zum Haushalt einbringen.

Kommunen müssen ihre kommunalen Wohnungsbestände nicht (an Heuschrecken) "verhökern", sondern pflegen und ausbauen. Kommunale Wohnungspolitik kann viel dazu beitragen, dass energetisch sanierter Wohnraum erschwinglich bleibt.

Alle GRÜNEN Reden finden Sie hier