Gisela Kallenbach: Sogar CDU und FDP wachen auf – bezahlbarer Wohnraum für alle ist in sächsischen Ballungsräumen keine Selbstverständlichkeit
Redebeitrag der Abgeordneten Gisela Kallenbach zur 2. Lesung des "Gesetzes über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung" (Drs. 5/12228), 82. Sitzung des Sächsischen Landtages, 18. September 2013, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –
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Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen,
selbstverständlich wird auch meine Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, weil es sich ja lediglich um eine notwendige Anpassung der bisherigen Gesetzeslage handelt. Eigentlich ist auch alles gesagt, dennoch lohnt sich ein kritischer Blick auf Ursachen und Folgen einer solchen Gesetzgebung. Es drängt sich schlicht die Frage nach der Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum für alle auf. Wie Sie wissen, ist der Freistaat eines der Bundesländer, die aktuell kein eigenes Wohnraumförderungs- bzw. -bindungsgesetz haben.
In der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf kann man allerdings nachlesen, dass die drei großen Städte in Sachsen einen Bedarf an Belegungsrechten für sozial schwache Einwohner haben. Das deckt sich auch mit unseren Beobachtungen. Der Mietermarkt in Sachsen ist bei Weitem nicht flächendeckend so entspannt, wie von Vertretern der Staatsregierung immer wieder behauptet wird.
Während in einigen Regionen gegen Wohnungsleerstand gekämpft wird, wird Wohnraum in den wirtschaftsstärkeren Regionen immer knapper und teurer. In den besagten Städten wird nach Aussage des sächsischen lnnenministeriums damit gerechnet, dass bis zum Jahr 2025 mehr als 30% der Bewohner nicht in der Lage sein werden, mehr als 4 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete zahlen zu können. Das sollte doch auch Ihnen auf der Regierungsbank ein echtes Signal sein, wenn Sie das mitbekommen haben.
Wenn diese prognostizierten Zahlen zutreffen, wird es immer mehr Menschen geben, die Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung haben. Dann reicht eine Gesetzesanpassung, die die Kommunen mit dem Problem allein lässt, nicht mehr aus. Daher braucht es flankierende Gesetzgebung.
Kollege Hauschild, ich halte daher unseren Antrag zur Mietpreisbindung in bestimmten Städten nach wie vor, um Segregation zu verhindern, für sinnvoll. Leider haben Sie dem ja nicht zugestimmt. Sie haben aber durch die Umfrage erfahren müssen, dass es durchaus Handlungsbedarf gibt, wenn es unser gemeinsames Ziel ist und bleiben soll, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten. Wir werden wohl zukünftig auch in Sachsen diskutieren müssen, ob eine eigene soziale Wohnraumförderung für bezahlbaren, barrierefreien bzw. auch altersgerechten Wohnraum zumindest für unsere Großstädte nötig sein wird. Es bleibt unsere Pflicht, auch jenen Menschen angemessenen Wohnraum zu sichern, die das allein aus eigener Kraft nicht sicherstellen können
Ich danke Ihnen.
(2. Teil)
Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen,
unseren neuerlichen Versuch, die Staatsregierung zu mehr Fürsorge für die von Lärm betroffenen Flughafenanrainer aufzurufen, beginne ich mit einem Zitat. Im Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2 heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Zu Recht berufen sich die Menschen, deren Gesundheit durch nächtlichen Fluglärm geschädigt oder bedroht ist, auf diesen Artikel und fordern dessen Gültigkeit auch für sich ein.
Natürlich wissen die Betroffenen und wir, dass die Planfeststellungsbeschlüsse zum Flughafen Leipzig/Halle höchst richterlich als rechtskonform bewertet wurden. Auch richterliche Beschlüsse sollten dennoch neuen Entwicklungen Rechnung tragen. Aber noch viel mehr: Politische Gremien müssen alles nur Mögliche unternehmen, um gesundheitliche Schäden von der Bevölkerung abzuwenden, zumal der Flughafen eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft ist.
Im 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes wurde erst am 4. April 2012 zum Flughafen Frankfurt am Main geurteilt, dass den Lärmschutzinteressen der Menschen Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften eingeräumt werden muss. Das ist eine neue Situation, der unser Antrag folgt.
Zwischenfrage von Carsten Biesok (FDP): Frau Kollegin, welche Rechtsform hat der Flughafen einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft? Meines Erachtens ist es eine Aktiengesellschaft der Privat-Rechtlichen. Hat sich da etwas geändert?
Gisela Kallenbach: Hauptgesellschafter ist der Freistaat Sachsen und andere Öffentliche wie die Stadt Leipzig, die Stadt Halle usw.
Carsten Biesok (FDP): Habe ich richtig in Erinnerung, dass es eine Aktiengesellschaft ist, wo nur der Gesellschafter …
Gisela Kallenbach: Ein Gesellschafter ist öffentlich-rechtlich. (…)
Bitte, vermitteln Sie als Staatsregierung und Koalition den Betroffenen, warum die Gesundheit der Bewohner rund um den Flughafen Leipzig/Halle weniger wert sein soll als die der Frankfurter.
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