Gisela Kallenbach: Transparenz anstatt Geheimniskrämerei beim Thema „militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle“
Redebeitrag der Abgeordneten Gisela Kallenbach zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Erkenntnisse der Staatsregierung zu bestehender Terrorgefahr sowie eklatanten Sicherheitsmängeln und – risiken auf Grund der militärischen Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle. 57. Sitzung des Sächsischen Landtages, 13. Juni 2012, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –
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Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Geht es um die möglichen Risiken der seit 2006 bestehenden militärischen Nutzung des Drehkreuzes Leipzig-Halle wird die Sächsische Staatsregierung seit Jahren dünnhäutig, schmallippig und verschlossen
Dabei steht die Staatsregierung des Freistaates in der Pflicht, Stellung zur damit veränderten Sicherheitssituation zu beziehen. Wenn man die Antworten zu verschiedenen Kleinen Anfragen von mir oder anderen Kollegen studiert, fragt man sich schon, ob es eine Gesamtverantwortung der Staatsregierung gibt. Die Antworten widersprechen sich oder sind nichtssagend. Es ist ein Trauerspiel. Staatsminister Morlok hat mir auf meine Kleine Anfrage geantwortet: Es liegen weiterhin keine konkreten Erkenntnisse für eine unmittelbare Gefährdung für Bevölkerung, Beschäftigte oder Passagiere vor.
Staatsminister Ulbig verweigerte mir in seiner Antwort zu den Sicherheitsrisiken am Flughafen Leipzig/ Halle Auskünfte über die Folgerungen aus der Gefährdungsanalyse mit dem lapidaren Verweis auf die Vertraulichkeit der Informationen.
Meine sehr geehrten Herren Staatsminister, es mag ja sein, dass Sie mit diesen dünnen Sätzen meinen, das Nötigste gesagt zu haben. Bei jährlich fast 65.000 Flugbewegungen und knapp 2,3 Millionen Passagieren – davon nach Medienberichten eine sechsstellige Anzahl an Soldaten, ist aber nicht Geheimniskrämerei sondern Transparenz und Öffentlichkeit unbedingte Pflicht. Dieses öffentliche Interesse stößt bei Ihnen offensichtlich auf absolute Ignoranz. Sie geben nur zu, was engagierte Journalisten Ihnen nachweisen können, Sie mauern, schweigen und verharmlosen.
Gestatten Sie mir eine Bemerkung zu Punkt III des vorliegenden Antrages. Auf meine Frage nach dem Vorhandensein und der Umsetzung eines Trennungskonzeptes zwischen ziviler und militärischer Nutzung am Flughafen haben Sie sich auf das Luftverkehrsgesetz und die entsprechenden Rechtsvorschriften zurückgezogen. Im Rahmen der Betriebspflicht bestünde keine Notwendigkeit einer unterschiedlichen Behandlung.
Von einer verantwortungsvoll handelnden Staatsregierung erwarte ich doch etwas mehr. Sie wissen genau, dass das Luftverkehrsgesetz zwischen Flughäfen für den normalen Verkehr und Sonderflughäfen, wie z.B. Militärflughäfen unterscheidet. Ein dauerhaftes Nebeneinander zwischen militärischer und ziviler Nutzung ist ohne entsprechende differenzierte betriebliche Regelungen im Kern des Gesetzes nicht vorgesehen.
In Ihren Antworten schwingt allerdings untergründig mit, dass Sie irgendwie gar nicht so recht mitverantwortlich fühlen und auch noch auf den Bund verweisen.
Dabei wissen Sie: Mehrheitsgesellschafter des Flughafens ist mit 94 % die Mitteldeutsche Airport Holding AG. Gesellschafter der Mitteldeutschen Airport AG ist der Freistaat Sachsen mit mehr als 75 %
Sie stehen in der Verantwortung und vernachlässigen Ihre öffentliche Aufklärungspflicht, wenn laut MDR-Bericht die Anschlagsgefahr auf Militärpassagiere als „wahrscheinlich“ eingestuft wird. Dann besteht Handlungsbedarf, aber auch Erklärungsbedarf gegenüber der Öffentlichkeit und auch dem Parlament.
Bisher wird uns vermittelt, dass die Sicherheit den höchsten Standards genügt.
Wie passt das mit den MDR-Recherchen zusammen?
Gibt es neue Gutachten, neue Gefährdungsanalysen; ist das Gutachten aus 2008 tatsächlich „überholt“?
Was sagen Sie zu der Pressemitteilung unserer PKK vom 13.04.2010, in der es heißt: (ich zitiere) „Zur Frage, ob durch militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle für die Menschen im Freistaat Sachsen, z.B. durch militärische Unfälle oder auch eventuelle Anschläge, erhöhte Sicherungsgefährdungen bestehen, konnten weder das Innenministerium noch das Landesamt für Verfassungsschutz in ihrer Zuständigkeit klare Angaben machen“
Ich höre auf, Sie merken: es gibt erhebliche Informationslücken.
Hoffentlich führen die journalistischen Rechercheergebnisse und die heutige öffentliche Debatte endlich zu dem nötigen Umdenken.
Wir werden dem Antrag zustimmen.