Gisela Kallenbach: Wer bezahlt die Schäden durch Verockerung und Sulfatbelastung?
Rede der Abgeordneten Gisela Kallenbach zum Antrag ‚Maßnahmekatalog zum wirksamen Schutz der in der Lausitz von Braunkohlebergbau/-sanierung betroffenen Fließgewässer vor zunehmender Verockerung und Sulfatbelastung‘ (Drs. 5/11206), 72. Sitzung des Sächsischen Landtages, 14. März 2013, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
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Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
„Mit der Kohle schlummern Energie und Wohlstand unter der Erde.“ Kohle sei gut und billig, suggeriert die Kohlelobby. Billig ist Kohle aber nur, weil sie subventioniert wird. 500 Mio. Euro kostet die Sanierung der Bergbaufolgelandschaften in Sachsen von 2007-13.
Neun Milliarden Euro Steuergelder haben Bund und Länder seit 1990 in die Sanierung der Tagebaue investiert.
Dazu kommen „Risiken und Nebenwirkungen“: Halden rutschen ab, das Grundwasser steigt regional bedenklich an und verursacht Schäden an Gebäuden, auch durch Verdichtungssprengungen und Bergsenkungen.
Das alles mündet in zusätzlichen nachträglichen Kosten.
Anstatt diese verursachergerecht umzulegen, gibt sich die Staatsregierung jährlich mit lächerlichen 70.000 – 90.000 Euro für Braunkohlesümpfungswässer zufrieden. Großzügig verzichtet sie auf zweistellige Millioneneinnahmen durch Wasserentnahmeentgelt bzw. Förder- und Feldesabgabe.
Wer bezahlt nun die Schäden, die durch Verockerung und durch Sulfatbelastung großflächig entstehen?
Ich habe den Eindruck, dass das Problem immer noch eher verharmlost als ernst genommen wird, wenn Staatsminister Kupfer uns mitteilt, dass Eisen nicht zu den fischtoxischen Stoffen gehört – dabei ist das stark getrübte Wasser bei Weitem nicht nur ein ästhetisches Problem. Das Eisenhydroxid verklebt die Kiemen der Fische, erschwert ihnen die Nahrungssuche und gefährdet daher ihr Überleben.
Den Fischen und den Menschen wird es dabei auch egal sein, ob die Belastungen aus dem aktiven Bergbau stammen oder als eine der Folgen.
Um es vorwegzunehmen: Da der Antrag fast 1:1 Forderungen eines interfraktionellen Antrags im Brandenburgischen Landtag übernimmt, müssten die Sachsen – theoretisch – einhellig zustimmen.
Bekannt sind die Probleme schon lange. Man fragt sich, was außer Studien zu beauftragen, die Verantwortlichen getan haben.
Ich habe den Eindruck, dass es der Aufmerksamkeit und der Besorgnis der Lausitzer um ihre beliebte Tourismusregion zu danken ist, dass die LMBV und – hoffentlich – auch das SMUL nunmehr zu ersten Schritten gezwungen wurden. Auch das Instrument der Kleinen Anfragen dürfte dazu beigetragen haben.
Ich schließe mich den Forderungen der Antragsteller an, endlich kurzfristige Maßnahmen zur Verringerung des Stoffeintrages.
Ausbaggern, Kalken, Grubenwasserreinigungsanlagen und hydraulische Abfangmaßnahmen sind im Gespräch. Niemand erwartet von den Verantwortlichen Zauberei. Aber: Das technisch Machbare und das Forschung – seitig Denkbare muss ohne Wenn und Aber in die Wege geleitet und nicht ein weiteres Jahrzehnt „nur“ mit weiterführenden Studien verbracht werden, wie die Stellungnahme der Staatsregierung anklingen lässt.
Ob die Anzahl der Messstellen ausreicht, kann ich nicht wirklich beurteilen. Man weiß aber inzwischen, dass der Grenzwert für Sulfat im Trinkwasser in Teilen der Region fast 100% überschritten wird und die weitere Entwicklung nicht absehbar ist. Daher kann es nur legitim und erhellend sein, ausreichend zu messen.
Um es noch einmal deutlich zu machen: Alleine vom Speichersystem Lohsa II werden jährlich 18 Tonnen Sulfat in die Kleine Spree eingeleitet.
Daher nehmen wir mit großer Sorge zur Kenntnis, dass dadurch die Trinkwasserversorgung von 2 Mio. Menschen in Berlin und Frankfurt/O. langfristig gefährdet ist.
Im Übrigen müssen die erhöhten Kosten der Aufbereitung des Trinkwassers von den Bürger/innen über die Trinkwassergebühren getragen werden.
Die Sulfatbelastung der Spree stammt zu 80% aus dem aktiven Tagebau. Angeblich gibt es kein bezahlbares Reinigungsverfahren. Daher haben die Behörden auch keine Grenzwerte festgelegt.
Tolle Problemlösungsstrategie! Wie wäre es, gemäß dem Verursacherprinzip den Betreiber des Tagebaus zum Bau einer Sulfatreinigungsanlage verpflichtet? Dafür in Forschung und Technik zu investieren wäre zukunftsträchtiger als alles Basteln an Anlagen zur Abscheidung und Lagerung von Co2!
Die Antragstellerin verlangt, einen staatlichen Beauftragten als zentralen Ansprechpartner zu benennen. Die Staatsregierung sieht die Verantwortung bei der LMBV. Mein Eindruck ist: Das Vertrauen der Betroffenen genießen offenbar weder die LMBV noch die Staatsregierung. Daher wäre eine „neutrale Instanz“, ein Ombudsmann / eine Ombudsfrau angezeigt.
Zustimmung auch zu Ziffer 7. Dass die entscheidungsrelevanten Studien zu oft erst auf Druck hin oder gar nicht veröffentlicht werden, ist nicht hinnehmbar. Die LMBV geht in diesem Fall mit gutem Beispiel voran. Das sollte auch Schule bei der Staatsregierung machen, die gern teure, wenig aussagekräftige und am Ende unveröffentlichte Studien beauftragt.
Dass dem Landtag bis zum 3. Quartal ein Bericht vorgelegen werden soll, ist eine berechtigte Forderung. Dass die Staatsregierung das ablehnt, heißt hoffentlich nicht, dass sie weiter nur nachdenken und zusehen will, wie die braune Brühe ungehindert weiter die Spree hinab fließt.
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