GRÜNER Gesetzentwurf Vergabegesetz − Lippold: Wir müssen unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Erde und einen stabilen Zusammenhalt in der Gesellschaft hinterlassen
Rede des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold zum Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion:
"Gesetz über die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergG)" (Drs 6/14410)
78. Sitzung des Sächsischen Landtags, Donnerstag, 6. September, TOP 5
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie gestern in der Klimaschutzgesetzdebatte muss ich auch diese Einbringung mit dem Verweis auf den Koalitionsvertrag und eine Arbeitsverweigerung in der Koalition beginnen.
Auch zum Thema Vergabegesetz hatte man sich im Koalitionsvertrag Ziele gesetzt. Ich zitiere: >>Die Koalitionspartner wollen das Vergabegesetz bis spätestens 2017 überarbeiten und an die europarechtlichen Vorgaben anpassen. In diesem Zusammenhang sollen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung sowie soziale und ökologische Kriterien für das neue Vergabegesetz geprüft werden.<<
Auch wenn das bezüglich der Kriterien nur ein Prüfauftrag ist: Es ist 2018 und wir sehen kein überarbeitetes Vergabegesetz der Koalition. Weil wir eine konstruktive Oppositionsarbeit machen, beschränken wir uns nicht aufs Kontrollieren und Kritisieren, sondern wir schlagen Lösungen vor, wo diese Staatsregierung nicht zu Potte kommt.
Ich bin gespannt, ob Minister Dulig auch in der weiteren Diskussion um das Vergaberecht wie gestern die Flucht nach vorn wählt, nachdem er weder zurück noch an irgendeiner Seite rauskommt. Gestern hatte er nach klarer Aussage aus der Koalition, dass man den Klimaschutzgesetzentwurf deshalb ablehne, weil die gesetzlich vorgesehen Klimaschutzziele viel zu weit gingen und dass man viel weniger, am besten gar nichts zu tun gedenke, die Einbringerin dafür kritisiert, dass die Ziele im Entwurf noch viel zu gering gewesen wären.
So etwas, Herr Minister, ist keine ernsthafte Diskussion konstruktiver Vorschläge aus der Opposition, das ist eine pure Verhöhnung hier in diesem Hause. So darf man nicht miteinander umgehen und das fällt Ihnen und Ihrer SPD selbst auf die Füße.
Ich hoffe, dass Sie sich im weiteren Prozess der Diskussion um das Vergaberecht auf die Ebene einer inhaltlichen Debatte begeben werden, wie es dem Thema angemessen ist.
Die Diskussion um ein modernes Vergaberecht wird nämlich dahingehend noch viel schwieriger werden, dass hier wirklich auf beiden Seiten des Tisches zunächst ausschließlich Menschen mit sehr unterschiedlichen Interessen sitzen. Beim Klimaschutz ist das etwas anders. Auch wenn Sie das noch nicht begreifen wollen. Da sitzt auf einer Seite die Natur. Mit Null Verhandlungsbereitschaft. Da können sie sich auf der anderen Seite des Tisches drehen und wenden wie sie wollen. Genau genommen gibt es keine andere Seite des Tisches. Dort ist einfach die Wand.
Näher betrachtet allerdings ist das bei den Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge so grundsätzlich anders dann auch wieder nicht. Denn mit öffentlichem Geld öffentlichem Interesse zu dienen bedeutet ganz klar, sich an Gemeinwohlinteressen auszurichten und Nachhaltigkeitsgrundsätze in ganz verallgemeinerter Form immer und überall mitzudenken.
Soziale, ökologische, finanzielle Nachhaltigkeitsgrundsätze. Denn die Wand, in der Wissenschaft auch planetare Grenzen genannt, steht am Ende auch hier immer da.
Die Rolle der öffentlichen Hand ist in diesen Zusammenhängen eine doppelte: Einmal als Auftraggeber, der im Zuge der Beschaffung langfristig gedachte Interessen des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge zu verfolgen hat. Ich nenne das mit einem alten Sprichwort mal die ‚wer billig kauft, kauft zweimal‘-Rolle.
Und zum zweiten als umsatzmächtiger Einkäufer, der ganz erhebliche Möglichkeiten hat, mit seinem Einkaufsverhalten Nachhaltigkeitskriterien in Wirtschaft und Gesellschaft Gewicht zu verleihen. Auch für diese Rolle gibt es ein altes Sprichwort: >>Wer zahlt, der bestellt auch die Musik<<.
Und da sind wir mitten in der Grundsatzdebatte, die sich um das Vergaberecht abspielt. Da geht es wirklich ums Prinzip, wie etwa an der Position des Sächsischen Städte- und Gemeindetages deutlich wird, die da lautet: ich zitiere >>Die Aufnahme von vergabefremden Kriterien in die Regelungen des Sächsischen Vergabegesetzes ist abzulehnen<<
Ich zitiere weiter: >>Die dem Wettbewerb sowie einer sparsamen Haushaltsführung unterliegenden vergaberechtlichen Bestimmungen werden ansonsten umfunktioniert, um bestimmte politische Ziele durchzusetzen. Das Vergaberecht eignet sich jedoch nicht, gesellschaftspolitische Entwicklungen zu korrigieren. Es hat nur eine transparente Auftragsvergabe und einen möglichst uneingeschränkten Wettbewerb zu gewährleisten<<
An dieser Stelle sind wir klar anderer politischer Meinung. Wir meinen, dass es GERADE Aufgabe der Politik ist, immer das große Bild im Auge zu behalten.
Die Austarierung vieler mikroökonomischer Interessen ist noch lange keine sinnvolle makroökonomische Strategie und wer volkswirtschaftliche Gesamtkosten und Gesamteffekte aus dem Auge verliert, der wird sich am Ende wundern, warum er vor einer zutiefst unzufriedenen Gesellschaft mit einer Menge angesammelter struktureller Probleme steht, obwohl er doch immer versucht hat, es allen irgendwie Recht zu machen.
Und genau deshalb setzen wir hier einen Vergabegesetzentwurf dagegen, der es gerade andersherum anpackt. Er spiegelt unsere Überzeugung wieder, dass gerade unser aller Steuergeld verantwortungsbewusst so eingesetzt werden muss, dass unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Erde und ein stabiler Zusammenhalt in der Gesellschaft hinterlassen wird.
Jeder von uns macht es doch im persönlichen Bereich längst so: Wir schauen bei der Beauftragung von Dienstleistungen und beim Kauf von Gütern durchaus auf eine ganze Reihe von Kriterien neben dem Preis: Zuverlässigkeit des Anbieters, Langlebigkeit, Lebenszykluskosten, Entsorgungsaufwand, Energieverbrauch – all das denkt jeder von uns bei größeren Anschaffungen heute mit. Und genau dieses Mitdenken hat dazu geführt, dass die Anbieter auf diese Kriterien achten, dass sie ihre Produkte dahingehend weiterentwickeln, dass sie Interesse an Gütesiegelsystemen haben, um ihre Vorteile klar und transparent darstellen zu können.
Die Lebenswirklichkeit zeigt – es funktioniert auf diese Weise, meine Damen und Herren. Eine evidenzbasierte Politik sollte das zur Kenntnis nehmen und überall mit solchen hybriden Marktmechanismen zur Selbststeuerung arbeiten.
Der Gegenentwurf heißt zwar einerseits völlig freies Spiel der Kräfte auf Basis günstigster Angebote, andererseits aber ein Wust an Vorgaben, Regulierungen und Einschränkungen für die einzelnen Produkte oder Dienstleistungen zur Verhinderung zerstörerischer Fehlentwicklungen und Auswirkungen auf Gemeinwohlinteressen. Wer sich mal die Vorschriftenberge ansieht, mit denen sich heute Handwerkerinnen und Handwerker auseinandersetzen müssen, der weiß wovon ich da spreche. Als Gesellschaft können wir es uns nicht weiter leisten, gegenüber einer volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung der Preiswahrheit weitgehend blind zu bleiben. Einfach deshalb, weil es uns selbst und unseren Kindern am Ende viel zu teuer kommt.
Unser Gesetzentwurf ist durchaus recht ähnlich zu dem der Linken. Auch wir wollen Sozialstandards verankern. Unser Entwurf legt sicherlich mehr Schwerpunkt auf bestmögliche Umweltverträglichkeit, geringe Treibhausgasemissionen und einen guten Standard bei der Energieeffizienz über den Lebenszyklus der beschafften Produkte.
Ich freue mich auf eine intensive fachliche Diskussion im Ausschuss. Mir ist klar, dass gerade in der öffentlichen Anhörung – wir möchten im Wirtschaftsausschuss gemeinsam mit den Linken eine Anhörung unser beider Entwürfe, wenn sie heute überwiesen werden – grundsätzlich verschiedene Denkansätze beim Thema Vergaberecht aufeinander prallen werden. Das ist gut und richtig. Denn es gehört zum Wesen der Demokratie.
Noch abschließend eine Bemerkung dazu, warum wir parallel zu den Linken an einem eigenen Entwurf gearbeitet haben. Zum einen ist ein modernes Vergaberecht ein eigenes Herzensanliegen der GRÜNEN Partei mit durchaus auch anderer Gewichtung der Schwerpunkte.
Zum anderen: sollten wir in die für Sachsens demokratische Entwicklung durchaus wünschenswerte Situation kommen, einmal gemeinsam mit den Linken in Sondierungen zu sitzen, so wird sich aus diesen zwei Entwürfe ganz schnell eine Schnittmenge bilden lassen. Und in jeder anderen, denkbaren Konstellation demokratischer Parteien auf dem Boden der Verfassung ist es wichtig, dass immer ein modernes Vergaberechtskonzept mit auf dem Tisch liegt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Überweisung in den federführenden Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung. » Der Gesetzentwurf im Wortlaut (Drs 6/14410)