GRÜNER-Gesetzentwurf zum Baumschutz – Günther: Es ist heute für die Kommunen nicht mehr möglich, Bäume zu schützen – das ist eine Absurdität!

Redebeitrag des Abgeordneten Wolfram Günther zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Gesetz zum Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes im Freistaat Sachsen (Sächsisches Baumschutzgesetz)", 13. März 2019, TOP 2

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die GRÜNE-Landtagsfraktion hat das Baumschutzgesetz eingebracht, ein Gesetz zum nachhaltigen Schutz der Bäume hier in Sachsen. Warum?
2010 hat die damalige Koalition aus CDU und FDP empfindlich in das Naturschutzgesetz eingegriffen und es den Kommunen mehr oder weniger unmöglich gemacht, Bäume und Gehölze auf ihrem Territorium wirksam zu schützen. Das war ein sehr starker Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit.
Was hat man dort konkret gemacht? Man hat etwa untersagt, Gehölze, Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter unter Schutz zu stellen. Man hat verboten, Obstbäume, Nadelbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, Totholz auf bebauten Grundstücken überhaupt unter Schutz zu stellen. Man hat für die verbliebenen Gehölze, für die man überhaupt noch Satzungen haben kann, gesagt, wenn dort Anträge auf Fällgenehmigung gestellt werden, müssen sie innerhalb von drei Wochen bearbeitet sein. Ansonsten tritt eine Genehmigungsfiktion ein und die Kommunen dürfen für diese Verfahren keine Kosten erheben. Das war der Inhalt.
Warum ist das für uns ein Thema? Warum sagen wir, wir brauchen einen nachhaltigen Schutz der Gehölze hier in Sachsen? Bäume sind für sich genommen Arten. Wir haben ein enormes Problem mit dem Rückgang der Artenvielfalt, überhaupt mit dem Artensterben, mit dem Rückgang von Pflanzen. Das haben wir hier schon mehrfach debattiert. Die Gehölze sind für sich genommen lebendige Mitwesen. Das sind Arten, Pflanzen, die leben müssen.
Gleichzeitig sind sie aber auch Lebensstätte für eine Reihe von Arten. Es gibt eine Unmenge von Vögeln, Fledermäusen, Käfern, die einfach nur in oder auf Bäumen leben können. Auch das ist ein Problem zum Thema Artenvielfalt. Der nicht ausreichende Schutz von Bäumen ist einer der Gründe, warum wir die Probleme mit dem Artensterben haben.
Gleichzeitig sind Bäume eminent wichtig. Alle Menschen leben vom Sauerstoff. Wo kommt er her? Der Sauerstoff kommt von den Pflanzen. Da brauchen wir ganz wesentlich auch die Bäume. Ja, wir Menschen brauchen die Bäume. Wir brauchen sie auch für alles, was mit dem Klimaschutz im Zusammenhang steht.
Die Kommunen brauchen die Bäume. Wir wissen, es wird immer heißer, und wir wissen, jeder weiß, selbst der fröhlichste nicht-grüne Krafffahrzeugnutzer, wo er im Sommer sein Auto parkt, nämlich nicht auf der freien Fläche, sondern unter einem Baum. Wir wissen alle, wo wir uns bewegen, auch unsere aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr älteren Menschen, wissen, wo sie sich in den immer heißeren Sommern überhaupt noch in Städten aufhalten können, nämlich dort, wo es noch halbwegs schattig ist: Ein Baum kühlt um mehrere Grad ab.
Zudem brauchen wir die Bäume zur Luftreinhaltung. Ob es in all den Diskussionen um Stickstoffoxide oder um Feinstaub geht, so ist deren Reduzierung eigentlich nur möglich, wenn man genügend Grün hat, genügend Bäume hat, die diesen Dreck aus der Luft herausfiltern. Nicht zuletzt brauchen wir auch unsere Bäume und Gehölze überhaupt für attraktive Stadtbilder, Kommunalbilder; das ist einfach das A und 0. So sieht es hier bei uns in Mitteleuropa und auch in unseren sächsischen Kommunen aus.
Es gibt kaum etwas, was die Leute mehr auf die Palme bringt, als wenn Bäume gefällt werden. Wir erinnern uns auch: Etwa im Zusammenhang mit diesem Baumschutzgesetz gab es eine Petition, die der BUND angeschoben hat. Über 6.000 Menschen haben das unterschrieben. Sie können sich mal mit Verwaltungen in den Kommunen oder mit Leuten in den Umweltverbänden unterhalten, was dort das regelmäßige Thema ist: Immer wieder, wenn Bäume gefällt werden, bewegt das die Menschen. Das ist also eines der wesentlichen Themen der Verbände.
Ich erinnere auch an Folgendes: Wir haben die Landesarbeitsgemeinschaft der Umweltverbände in Sachsen. Das ist deren Thema. Regelmäßig kommt das auf die Tagesordnung. Wir sagen: Da muss was passieren! Genau in diese Kerbe haut auch unser Gesetzesantrag.
Jetzt können wir mal schauen, was denn die Folge des Gesetzes war. Das Ziel war, Baumfällungen zu entbürokratisieren, es einfacher zu machen. Es sollte einfacher und schneller mehr gefällt werden dürfen. Deswegen kann man wohl auch sagen: Ja, mit all diesen Instrumenten ist auch mehr passiert.
Ich erinnere etwa an unsere Anhörung, die wir dazu im Umweltausschuss hatten. Da hat etwa der BUND berichtet, dass er bei 72 Kommunen nur so zu den Zahlen einmal nachgefragt hat. 2009, noch vor dem Gesetz, gab es 15.500 Anträge, 11.000 Fällgenehmigungen und 17.500 Ersatzpflanzungen. 2011, nach Inkrafttreten des Gesetzes, waren es nur noch 4.000 Anträge, 3.200 Genehmigungen und 4.000 Ersatzpflanzungen. Das heißt, für einen Großteil wurde gar nicht mehr nachgefragt, und natürlich gab es auch viel weniger Ersatzpflanzungen. Auch der Vertreter der Stadt Dresden hat eindrucksvoll an mehreren Bildern nachgewiesen, wie innerhalb kürzester Zeit komplette Grundstücke von Bäumen leergeräumt wurden. Das ist eben nicht nur ein subjektives Empfinden, sondern man kann es überall nachvollziehen.
Aber natürlich kann ich Ihnen nicht die genauen Zahlen geben; denn da ja die Genehmigungspflicht abgeschafft worden ist, gibt es dazu selbstverständlich auch keine Statistik mehr. Diese Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltungshoheit wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen in der Anhörung immer wieder vorgebracht. Sie haben auch die Problematik mit der Drei-Wochen-Frist erläutert, dass deren Einhaltung angesichts der Verwaltungsabläufe eigentlich unmöglich für sie ist, mit Posteingang und -ausgang, wie viele Arbeitstage das sind, welches Gebiet sie haben, und sie haben vor allen Dingen verdeutlicht, dass es nicht angehe, diese Kosten nicht erheben zu können. Die Feststellung von allen Vertretern lautete: Ja, signifikant nimmt der Baumbestand in den Kommunen ab.
Auch wenn keiner die konkreten Zahlen nennen kann, geht man aber allein in der Großstadt Leipzig nach eigener dortiger Schätzung von einer vierstelligen Zahl Bäume aus, Jahr für Jahr, die in der Summe weniger da sind. Das können wir uns nicht erlauben. Ein Aspekt ist jenseits aller Anträge, dass dies auch etwas mit der Wertschätzung für Bäume zu tun hat. Auch das war ein wesentlicher Hinweis der Kommunalvertreter. In der Vergangenheit war es etwa so: Allein die Tatsache, dass die Baumschutzsatzung vorhanden war, führte dazu, dass etwa bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, wenn ein Nachbar den anderen aufforderte, den Baum zu fällen, weil er ihn störe, klar war, dass es da einen Schutz gibt und dies daher nicht so einfach ist. Heutzutage gibt es diesen Schutz nicht mehr. Das führt häufig dazu, dass bei jemandem, der keinen Ärger will, auch dann, wenn er seinen Baum eigentlich behalten will, um des lieben Friedens willen der Baum eben gefällt wird.
Eine weitere Folge sind Missverständnisse. Nur weil die kommunalen Baumschutzsatzungen nicht mehr wirksam zum Baumschutz führen, heißt das nicht, dass auch geschützte Biotope im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des sächsischen Naturschutzgesetzes nicht geschützt sind. Regelmäßig sind nämlich Altbäume auch Lebensstätten: Obstbäume, Weiden, Pappeln. Etwa Pappeln und Weiden an feuchten Standorten sind auch nach der eigenen Verwaltungsvorschrift ‚Biotopschutz‘ des sächsischen Umweltministeriums geschützte Biotope. Nur kann das der normale Bürger schlichtweg nicht auseinanderhalten.
Natürlich sind diese alten Bäume auch Lebensstäften streng geschützter Arten, etwa von holzbewohnenden Käferarten — Eremit, Heldbock, marmorierter Rosenkäfer — und von zahlreichen streng geschützten Fledermausarten. Die Bäume sind Lebensstätten. Dort sind die Vogelnester von geschützten Arten. All das kann der normale Bürger nicht erkennen.
Damit komme ich zum Thema Entbürokratisierung. Auch das haben die Vertreterinnen und Vertreter der Städte eindrucksvoll dargelegt. Die Belastung der Verantwortlichen ist nicht weniger geworden, sondern durch die Unsicherheit — Nachbarn, die sich melden, oder Leute selber, die nicht wissen, ob sie fällen dürfen oder nicht — müssen sie gleichwohl viel häufiger hinauskommen und Dinge begutachten, bei denen früher einfach klar war, dass es nach der Baumschutzsatzung einen klaren Antragsweg gibt oder man eben einen bestimmten Antrag auch gar nicht stellen muss.
Nicht zuletzt sind auch bestimmte Bäume selbst streng geschützt, etwa die Schwarzpappel. Jetzt zeigen Sie mir mal die normalen Bürgerinnen und Bürger, die die Schwarzpappel von Hybriden oder andren Pappelarten unterscheiden können! Das ist nämlich etwas, was nur der Fachmann oder die Fachfrau kann. Auch da ist also die Folge mehr Bürokratie. Nicht zuletzt ist es auch durch diese Baumschutzsatzungen, die erst ab einem Stammumfang von einem Meter greifen, nicht mehr möglich, solche Gehölze wie die Elsbeere, zahlreiche Wild rosenarten und zahlreiche wilde Brombeerarten, die auf Roten Listen in Sachsen stehen, überhaupt zu schützen. Auch das ist eigentlich ein Unding.
Nimmt man dies alles einmal zusammen, wird diese Absurdität deutlich: Wenn Kommunen heutzutage Klimaschutzprogramme und Luftreinhaltepläne umsetzen wollen, wenn sie attraktive Stadtentwicklung machen wollen und dazu Gehölze brauchen, so können sie dies alles nicht nur auf eigenen Grundstücken verwirklichen, sondern auch auf Grundstücken der Bürgerinnen und Bürger. Es geht darum, dass sie die Möglichkeit dazu haben. Es geht nicht darum, dass wir als Landtag dekretieren, was geschützt ist, sondern nur um kommunale Selbstverwaltungshoheit,um diesen Baumschutz überhaupt zu verwirklichen. » Alle Infos zum 88./89. Plenum » Alle GRÜNEN Reden