Datum: 27. Juni 2025

Haushaltsbegleitgesetz – Schubert: Mit der Möglichkeit zur Kreditaufnahme bleiben wir auch in Krisenzeiten handlungsfähig

Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNISGRÜNE) zum „Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 (Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 – HBG 2025/2026)“ (Drs 8/2151)

16. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 26.06.2025, TOP 2

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,

die Bereiche, die für unsere Zukunft entscheidend sind, haben wir fraktionsübergreifend gesetzlich abgesichert: Vorsorge für kommende Haushalte, Schutz des Wassers, wirksame Klimapolitik, Stärkung der Demokratie und Gleichstellung – auch vor Ort – sowie eine Bildungspolitik mit Weitblick.

Sächsische Haushaltsordnung

Die Änderung des Grundgesetzes auf Bundesebene eröffnet nun den Ländern mehr Spielraum für Investitionen. Für uns BÜNDNISGRÜNE war klar: Wir müssen das auch in Sachsen nutzbar machen. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag zur Sächsischen Haushaltsordnung vorgelegt, der eine vollzugsfähige Kreditaufnahmemöglichkeit vorsieht. Auf dieser Grundlage erfolgte dann die Einigung zum Gruppenantrag, den wir in der Haushaltsklausur bereits beschlossen haben. So können wir in Krisenzeiten handlungsfähig bleiben und schaffen Vorsorge – auch für die nächste Generation.

Kommunale Eigenverantwortung

Ein wichtiger Erfolg: Wir haben verhindert, dass die Finanzierung von Gleichstellung und Demokratieförderung pauschal an die Kommunen weitergereicht wird. Gerade in diesen Bereichen braucht es eine landesseitige Steuerung. Mit Blick auf die Vorgänge im Landkreis Bautzen wissen wir, warum das notwendig bleiben wird. Daher haben wir uns darauf verständigt, dass die kommunale Ebene für diese beiden Bereiche keine Pauschalen erhält. Das ist ein wichtiges Signal an alle, die sich für Teilhabe und demokratische Kultur engagieren.

Klimafonds und Wasserpolitik

Die anhaltende Trockenheit macht klar: Wasser wird zur Zukunftsfrage. Deshalb ist es richtig und überfällig, die Ausnahmen von der Wasserentnahmeabgabe für die Braunkohle zu beenden. Diese Einnahmen fließen künftig in den Sächsischen Klimafonds – und werden direkt in Maß-nahmen zum Wassermanagement investiert: „Wasser zu Wasser“. Zudem wird der Fonds mit möglichen Mitteln aus dem Bundes-Klima- und Transformationsfonds gestärkt. Das heißt: Mehr Mittel für Klimaanpassung, für Schutz vor Waldbränden, für den ländlichen Raum.

Kommunale Wärmeplanung

Neben Strom und Mobilität ist der Umbau der Wärmeversorgung ein zentraler Hebel für Klimaneutralität. Es ist gut, dass die Kommunen mit dem Wärmeplanungsunterstützungsgesetz finanziell unterstützt werden. Wichtig ist auch, dass die Datenbereitstellung künftig digital und vergleichbar erfolgt – das stärkt die lokale Planungsfähigkeit und spart Aufwand.

Frühkindliche Bildung

Wir haben endlich mehr Stabilität in der frühkindlichen Bildung erreicht. Ab August 2025 gilt ein verbesserter Finanzierungsschlüssel – zunächst für Kindergärten, ab 2026 auch für Krippen. 23 Millionen Euro zusätzlich entlasten Kommunen und Träger – und helfen, Schließungen zu vermeiden. Aber wir wissen auch: Das reicht noch nicht. Deshalb haben wir vereinbart, bis Ende 2025 eine grundlegende Reform der Kita-Finanzierung vorzubereiten – gemeinsam mit dem Kultusministerium, Kommunen und Trägern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir setzen klare Prioritäten – für Klimaschutz, für Demokratie, für soziale Gerechtigkeit und für die kommenden Generationen. Diese Einigungen zeigen: Politik kann gestalten, vorausschauend und handlungsfähig – auch in schwierigen Zeiten.

Vielen Dank.