Haushaltsdebatte Datenschutz − Lippmann: Der Datenschutzbeauftragte wurde über Jahre am Gängelband geführt − Stellenaufwuchs ist gut, aber noch nicht ausreichend
Rede des Abgeordneten Valentin Lippmann in der Haushaltsdebatte zum Einzelplan 12 (Sächsischer Datenschutzbeauftragter)
Donnerstag, 84. Sitzung des Sächsischen Landtages, 13. Dezember, TOP 12
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
dass wir heute über einen eigenen Einzelplan für den Datenschutzbeauftragten reden, ist ein Meilenstein im Sächsischen Landtag. Dieser Erfolg ist aber keiner der Koalition, sondern vielmehr der Datenschutzgrundverordnung zu verdanken, deren Maxime auch dieser Landtag umsetzen musste. Und ich sage bewusst „musste“, weil es in der Vergangenheit schon mehrfach Bestrebungen der GRÜNEN-Fraktion gab, die die Unabhängigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zum Ziel hatte, die aber alle in den jeweiligen Koalitionen mit der CDU abgelehnt wurden.
Dass der Datenschutz als Grundrecht, dass der Staat gegen Eingriffe zu verteidigen hat, in unserer Verfassung verankert ist, haben noch lange nicht alle verstanden.
Die Verunglimpfung dieses Grundrechts als Täterschutz, die uns noch bevorstehenden Eingriffe in dieses Grundrecht durch die Verschärfung des Polizeirechts, die tägliche, rechtswidrige Verletzung dieses Grundrechts durch den Einsatz von Bodycams oder einer flächendeckenden Videoüberwachung wie in der Chemnitzer Innenstadt zeigen, dass der Freistaat Sachsen den Schutz des Rechts auf Datenschutz nicht ernst genug nimmt oder gar ignoriert – und vor allem, wie wichtig ein starker Datenschutzbeauftragter ist.
Doch der Sächsischen Datenschutzbeauftragte wurde stattdessen über Jahre am haushälterischen Gängelband geführt. Ihm wurden nie die Stellen zur Verfügung gestellt, die er für eine effektive Aufgabenwahrnehmung gebraucht hätte.
Auch der Entwurf dieses neuen Einzelplans war wieder einmal der beste Beweis dafür. Umso erfreulicher ist es, dass die Koalition in den Verhandlungen zum Haushalt fünf weitere Stellen für den Sächsischen Datenschutzbeauftragten ausgebracht hat. Das geht in die richtige Richtung, auch wenn wir GRÜNEN diesen Stellenaufwuchs als noch nicht ausreichend erachten. Denn schon unter Geltung des nationalen Datenschutzrechts war die Stellenausstattung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten viel zu gering.
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
das europäische Datenschutzrecht stellt uns alle und vor allem den Datenschutzbeauftragten vor große Herausforderungen. Viele der Fragen, die Behörden, Firmen oder Privatpersonen sich seit dem Inkrafttreten der Grundverordnung im Mai stellen, hätten zwar bereits unter der Geltung des nationalen Datenschutzrechts beantwortet werden müssen. Auf den Sächsischen Datenschutzbeauftragten sind jedoch tatsächlich mehr Aufgaben hinzugekommen, die sich auch nach der ersten Aufregung nicht erledigt haben.
Wir GRÜNEN plädieren daher dringend dafür, den nächsten Tätigkeitsbericht auch für eine erste Bestandsaufnahme zu nutzen, die dem Parlament als Grundlage für eine möglicherweise notwendige verbesserte finanzielle Ausstattung dienen könnten.
Vielen Dank!