Impfquoten steigern – Kuhfuß: Eigene Anhänger*innen strafen AfD Lügen
Redebeitrag der Abgeordneten Kathleen Kuhfuß (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion AfD: "Impfquoten auch ohne Impfpflicht erfolgreich steigern"
15. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 01.10.2020, TOP 5
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,
bereits im Juni durften wir über einen AfD-Antrag zum Thema Impfen reden. Der heute vorliegende Antrag besticht vor allem durch ein Recycling der Argumentationen des Antrags im Juni.
Obwohl man in der AfD-Fraktion in den letzten vier Monaten offensichtlich nichts grundsätzlich Neues zum Thema erarbeitet hat und sich die beiden Anträge ähneln, haben wir in der Zwischenzeit interessante neue Zahlen zur Impfbereitschaft der unterschiedlichen Wähler*innen-Gruppen von infratest dimap bekommen: Während 84% der Grünen-Anhänger*innen, 83% der SPD-Anhänger*innen und 88% der CDU-Anhänger*innen sich gegen Corona impfen lassen würden, ist die AfD die einzige im Parlament vertretene Partei, bei der sich eine Mehrheit der Anhänger*innen NICHT gegen Corona impfen lassen würden – nämlich frappierende 52%. Sie behaupten im Antrag, es gebe ja kaum Impfgegner*innen, aber Ihre eigenen Anhänger*innen strafen Sie dabei Lügen.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen sind Sie die letzte Partei, die sich jetzt hier hinstellen und verkünden kann, dass die allgemeine Impfbereitschaft ja eigentlich im Großen und Ganzen gut genug sei. Gleich am Anfang Ihres Antrags fordern Sie, dass „stärker als bisher bevölkerungsgruppenspezifische Informations-, Präventions- und Beratungsangebote geschaffen werden, die sich vornehmlich an Bevölkerungsgruppen mit unterdurchschnittlichen Impfquoten richten“ – ich würde mal sagen, da fangen Sie am besten bei der nächsten AfD-Veranstaltung an.
Aber dabei belassen Sie es natürlich nicht: Sie zitieren auch noch tendenziös und teilweise aus veralteten Publikationen: Sie meinen beispielsweise, dass – ich zitiere – „nur etwa 5% der Bevölkerung (eher) ablehnend Impfungen“ gegenüberstehen würde. Dabei verdrehen Sie Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus 2016. Ich schaue mir da lieber die aktuellsten Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2018 an, und da sehe ich: Knapp 2% lehnen Impfungen komplett ab, knapp 17% lehnen teilweise ab und 4% lehnen Impfungen „eher“ ab. 2016 waren die Zahlen übrigens ähnlich. Das macht zusammen knapp 20% und das ist damit sehr viel mehr als wir uns als Gesellschaft leisten können, wenn wir Impfquoten von knapp 95% erreichen müssen, um mittels Herdenimmunität auch die Schwächsten in der Gesellschaft solidarisch schützen zu können.
Aber das ist nicht der einzige Fall, bei dem in Ihrem Antrag Seriösität mithilfe von Verweisen auf seriöse Quellen vorgegaukelt wird, obwohl Sie diese Quellen sehr fragwürdig zitieren: Wenn man sich Ihren Antrag zu Gemüte führen muss, dann fällt auf, dass Sie ausgiebig auf den Deutschen Ethikrat verweisen, aber nur sehr ausschnitthaft – nämlich nur auf die Punkte seiner Stellungnahme, die Ihre politischen Ziele unterstützen. Sie behaupten, der Deutsche Ethikrat spreche sich generell gegen eine Impfpflicht aus. Das stimmt aber so nicht: Der Deutsche Ethikrat spricht sich für eine berufsbezogene Masernimpfpflicht aus und zwar vor allem für soziale, Bildungs- und Gesundheits-Berufe, die bei Nichteinhaltung auch mit Berufsverboten sanktioniert werden soll.
Unsere Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen; dass die, die geimpft werden können, ihre eigene Gesundheit durch eine Impfung schützen und gleichzeitig durch Herdenimmunität die Gesundheit gesundheitlich Schwächerer bewahren – vor allem die von kleinen Kindern und chronisch Kranken, die nicht geimpft werden können. Deswegen haben sich die Regierungspartner im Koalitionsvertrag darauf verpflichtet: „Die Impfquoten steigern wir u. a. durch Aufklärung und niedrigschwellige aufsuchende Angebote.“ Und diese Verpflichtung gilt für uns.
Sie wollen auch, dass die Landesregierung gegen das Masernschutzgesetz der Bundesregierung klagt. Sie sagen aber natürlich nicht, dass das Bundesverfassungsgericht bereits dementsprechende Eilanträge abgelehnt hat und ohnehin mehrere Verfahren dazu bereits anhängig sind. Diese Landesregierung und auch das Bundesverfassungsgericht haben keine Zeit für Beschäftigungstherapie mit Klageschriften, die in ähnlicher Form bereits vorliegen – unbenommen der Tatsache, dass wir Ihre Begründung auch gar nicht teilen würden.
Ich würde ja gern glauben, dass die Mittel, die sie zum Erreichen höherer Impfquoten vorschlagen, ernst gemeint sind. Aber es gibt nur einen Grund, warum die dort aufgeführt sind: Sie haben das Problem, dass die eine Hälfte ihrer Wähler*innen Impfungen ablehnt und die andere Hälfte sie wichtig findet, und deswegen gibt es in diesem Antrag Elemente für beide Seiten. Aber dieses Parlament ist nicht dafür zuständig, die vielen Risse in Ihrer Partei und Ihrer Anhängerschaft zu kitten. Dieses Parlament ist dafür da, gute Lebensbedingungen für alle Menschen in Sachsen zu sichern. Und deswegen machen wir keine Alibi-Vorschläge wie Sie, sondern kümmern uns darum, dass Impfungen in Sachsen noch leichter zugänglich gemacht werden und die Aufklärungsangebote für Impfungen noch besser werden.
Aus den eben genannten Gründen stimmt unsere Fraktion dem Antrag nicht zu.
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