Jähnigen: Das gebrochene Wahlversprechen der Feuerwehrrente braucht einen symbolischen Akt, um Verbundenheit mit den Freiwilligen Feuerwehren zu demonstrieren.
Redemanuskript der Abgeordneten Eva Jähnigen zum Antrag der Fraktionen CDU und FDP „Förderung und Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren“ (Drs. 5/1516) in der 9. Sitzung des Sächsischen Landtages am 10. März 2010, TOP 5
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Antrag verdankt sich offenbar den Nachwehen der Debatte um das gebrochene Wahlversprechen der Feuerwehrrente. Das hat der Koalition offenbar so sehr weh getan, dass jetzt ein symbolischer Akt her muss, um Verbundenheit mit den Feuerwehren in Sachsen zu demonstrieren. Und um diese Motivation zu kaschieren, wird so ziemlich alles in den Antrag reingeschrieben, was einem zum Thema „Freiwillige Feuerwehr“ so einfällt – und leider nicht besonders gründlich.
Entsprechend gehaltsarm ist der Antrag. Es wird wieder einmal allgemein darum ersucht, dass die „notwendigen Maßnahmen“ ergriffen werden, statt sie genauer zu beschreiben, und das Ganze endet in einer Reihe von Prüfaufträgen mit höchst ungewissem Ausgang.
Hilfspakete sehen anders aus!
Was soll denn der erste Punkt bedeuten, dass die Feuerwehrordnung geändert und die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr „entsprechend“ geändert werden sollen? Entsprechend zu was? Entsprechend zu einer Änderung, die hier gar nicht beschrieben wird? Das ist eine Nullaussage! Oder hat die Koalition beantragt, was der Innenminister schon erledigt hat? Dann sollte der Antrag zurückgezogen werden.
Nächster Punkt: Förderung der Nachwuchsarbeit. Wunderbar! Da kann ja niemand dagegen sein. Und weiter? Was heißt das genau? Was sind denn die notwendigen Maßnahmen? Ähnlich unbestimmt ist auch die Aufforderung, die bestehenden Lehrgangsangebote zu verbessern.
Nächster Punkt: Fahrberechtigung. Es ist ja schön, dass die Koalition das Thema „Feuerwehrführerschein“ endlich auch mal entdeckt hat. Aber braucht es zu dessen Einführung diesen Antrag? Der Freistaat Bayern hat den Feuerwehrführerschein bereits im letzten Jahr eingeführt. Im Januar sah sich die Staatsregierung noch nicht in der Lage, meine Anfrage zu beantworten, wann denn in Sachsen mit der Einführung zu rechnen sei. Im Feuerwehrtempo anscheinend nicht.
Solange die Koalition nicht weiß, wie der Freistaat die Feuerwehrrente finanziell untersetzen soll, sollte sie das Thema erstmal öffentlich ruhen lassen
Ich wünsche den Koalitionsfraktionen viel Erfolg dabei, das Ganze zu beschleunigen – das ist durchaus notwendig! – aber die Voraussetzungen für die Einführung sind bereits längst gegeben.
Dann soll man aber auch das fordern, was bereits möglich ist. Die Kritik ist ja bereits geäußert worden, dass die feuerwehrintern mögliche Ausbildung und Prüfung für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen nicht ausreichend ist. Möglich ist aber laut neuem Bundesrecht auch die vereinfachte Ausbildung an regulären Fahrschulen für 7,5 Tonnen. Die wird gebraucht, und deshalb ist es unverständlich, dass der Koalitionsantrag hinter dieser Möglichkeit zurückfällt.
Und nun als wirklich peinlicher Höhepunkt die Feuerwehrrente: Die Kommunen sollen ja die Wahlversprechen der CDU erfüllen. Mitten in der Finanzkrise, von der die Kommunen besonders betroffen sind und in der die Sparhaushalte bereits geplant werden. Solange die Koalition nicht weiß, wie der Freistaat die Feuerwehrrente finanziell untersetzen soll, sollte sie das Thema erstmal öffentlich ruhen lassen. Dieser Symbolantrag wirkt so nämlich nur hilflos und peinlich.
Eine solche Debatte wirkt ausgerechnet am heutigen Tag reichlich befremdlich. An einem Tag, an dem vor dem Landtag Tausende darauf hinweisen, dass freiwilliges Engagement in Sachsen nicht finanziell ausgetrocknet werden darf, wird wieder ein Versprechen gemacht, von dem die Koalition nicht weiß, wie sie es halten soll. Das ist unehrlich!
Die im zweiten Teil des Antrages formulierten Prüfaufträge sind teilweise sinnvoll, teilweise weniger. Die Absenkung des Eintrittsalter auf acht Jahre zu fordern, um gleichzeitig die Absenkung auf sechs Jahre prüfen zu lassen, zeugt – vorsichtig gesagt – von einer gewissen Konzeptlosigkeit. Und dann durchweht den Antrag sogar noch der Geist liberaler Ideologie, wenn über die Möglichkeit der Privatisierung von Hilfsdienstleistung spekuliert wird.
Die GRÜNE Fraktion wird sich zu dem vorliegenden Antrag enthalten, weil er unter dem Stichwort Symbolpolitik zu verbuchen ist. Allerdings sind wir sehr gespannt, wie viel Substanz der Bericht enthalten wird, den die Staatsregierung abgeben soll. Sehr optimistisch sind wir dabei aber nicht. Wenn sie sich weiter, wie in diesem Antrag auf symbolisches Diskutieren und leere Versprechungen beschränken, anstatt das zu tun, was notwendig und möglich ist.