Johannes Lichdi: Gemeinden sollen mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit haben, Bürgerempfehlungsverfahren einzuführen

Wir wollen mit diesem Gesetz für mehr Bürgerbeteiligung erreichen, dass kontroverse Entscheidungen von der Gemeindespitze aus Sicht der Bürger nicht mehr überfallartig durchgesetzt werden können
Es gilt das gesprochene Wort![…] Wir haben ihnen hier ein neues Modell vorgeschlagen, das Elemente bewährter Verfahren wie bei Bürgerbegehren aufgreift.
Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Nachweis des bürgerschaftlichen Interesses durch Unterschriften ein verbindliches Recht auf Information und Beteiligung an Gemeindeangelegenheiten erhalten. Wir wollen verhindern, dass kontroverse Entscheidungen von der Gemeindespitze aus Sicht der Bürger überfallartig durchgesetzt werden können. […] Wir wollen den Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, Bürgerempfehlungsverfahren einzuführen, die zu einer Behandlung im Gemeinderat führen. Wohlgemerkt. Wir wollen nicht die Entscheidungszuständigkeiten des Bürgermeisters oder des Gemeinderats aushebeln, denn dies wäre mit der Gemeindeordnung nicht vereinbar. 
Nun wird so getan, als ob wir bewährte Verfahren der Bürgerbeteiligung wie Einwohnerversammlung und Einwohneranträge aushebeln würden. Dem ist nicht so. Leider wollen unsere Kritiker nicht zu Kenntnis genommen, dass das  bisherige Recht sogenanntes „totes“ Recht ist – also nur in der Gemeindeordnung steht, aber in Wirklichkeit nicht stattfindet. […] Die Staatsregierung beklagt laut Ausschussprotokoll eine „Vermischung“ zwischen mittelbarer und unmittelbarer Demokratie. Dies ist nicht nachvollziehbar, es zeigt aber, wie fremd die Staatsregierung der Gedanke und die Formen der partizipativen Demokratie sind. 
» Download: „Sächsisches Gesetz zur Erleichterung kommunaler Bürgerinformations- und Bürgerempfehlungsverfahren – Bürgerbeteiligungsgesetz“ (Drs. 4/13487) Vollständiger Wortlaut als PDF zum herunterladen: » lichdi_2009_05_13_slt135_top9