Johannes Lichdi: Justizminister Dr. Martens fährt die Justiz auf Verschleiß

Rede des Abgeordneten Johannes Lichdi in der Debatte um den Einzelplan 06 des Justizhaushalt im Haushaltsplan 2011/12, 66. Sitzung des Sächsischen Landtages, 11. Dezember 2012, TOP 1.6


– Es gilt das gesprochene Wort –

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Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

"Sachsens Justiz droht ein akutes Personalproblem", titelte es in der DNN vom 15. August 2012. Herr Dr. Martens wird in dem Artikel zum Grund des "Personalnotstandes" damit zitiert, dass "mehr als die Hälfte der Richter und Staatsanwälte aus nur sieben Geburtsjahrgängen" kommen würden und es nicht leicht sein werde, die Betreffenden bei Erreichen der Pensionsgrenze zu ersetzen. Und was macht Herr Dr. Martens? Er übererfüllt bereitwillig das Stellenabbausoll des Finanzministers – 1.125 Stellen sollen bis zum Jahre 2025 wegfallen, 23 Stellen mehr als noch im letzten Doppelhaushalt.

Verantwortungsvolle Politik ist das nicht. Herr Dr. Martens verlagert sehenden Auges die Probleme und deren Lösung, etwa ein Personalentwicklungskonzept, auf seinen Nachfolger. Für den wird die Zeit immer knapper, um einen Personalnotstand, wie wir ihn gegenwärtig bei Polizisten und Lehrern haben, zu vermeiden: Bis zum Jahre 2030 gehen alleine 679 Richter und 142 Staatsanwälte in den Ruhestand – so die aktualisierte Antwort auf eine kleine Anfrage meiner Kollegin Eva Jähnigen – Drs. 5/9781. Derzeit arbeiten in der sächsischen Justiz 983 Richter und 352 Staatsanwälte. Das heißt: 61,5 % der derzeit in der sächsischen Justiz tätigen Richter und Staatsanwälte gehen bis 2030 in den Ruhestand! Das halte ich für ein sehr ernst zu nehmendes Problem. Dem müsste man mit Einstellungskorridoren begegnen, die man auch tatsächlich als solche bezeichnen kann. Stattdessen fährt Herr Dr. Martens die Justiz auf Verschleiß. Anders ist es auch nicht zu bewerten, dass Dr. Martens meint, dass [Zitat aus der Antwort aus unserem Fragenkatalog im Rechtsausschuss] >> der gesamte Abbau in den Jahren 2013 und 2014 durch den Abbau von Referendarstellen vollzogen wird<<. Dieser Abbau werde vollständig dadurch ‚kompensiert‘, dass man die im letzten Doppelhaushalt dem Kultusministerium zur Verfügung gestellten Referendarstellen, zurückumsetze. Sollte uns dieses Nullsummenspiel beruhigen? Das löst keine Probleme, sondern es verstärkt allenfalls Nachwuchssorgen, wenn weniger Rechtsreferendare ausgebildet werden.

Martens: Keine Stellenabbaureserven im Ministerium
Wir hatten im Rechtsausschuss gefragt, warum im Ministerium keine Stellen abgebaut werden. Der Staatsminister antwortet, dass es keine Reserven gebe, die einen Stellenabbau rechtfertigen könnten. Auf unsere nächste Frage, warum fünf neue Stellen im Stellenplan des Ministeriums ausgewiesen seien, antwortet der Staatsminister schriftlich, dass sich ehemalige Projektstellen zu Daueraufgaben entwickelt hätten. Welche konkreten Aufgaben dabei erledigt werden, dazu wird geflissentlich geschwiegen.
Herr Staatsminister Martens, ich frage sie, wo sie die "Reserven" bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten sehen? Etwa bei den Verwaltungsgerichten, die im vergangenen drei Jahren schon einige Richterstellen verloren haben?

Immer wieder gern weise ich auf den für mich unhaltbaren Zustand hin, dass man in Sachsen immer noch fast zwei Jahre auf ein erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsurteil wartet – nachzulesen in meiner kleinen Anfrage Drs. 5/9175, welche die Statistik mit Stand von 2010 in Bezug nimmt. Im Ranking der Bundesländer belegt Sachsen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, also in Rechtsschutzsachen der Bürgerinnen gegen hoheitliche Akte des Staates, immer noch einen hinteren Rang – den 13. Platz in der 1. Instanz, den 14. Platz in der 2.!!!

Mehr Mittel, um die Bilanz der CDU-FDP-Koalition zu ’schönen‘
Überhaupt nicht schwer fällt es dem Justizminister Ausgaben für "IT-Projekte" und die sog. Staatsmodernisierung im kommenden Doppelhaushalt zu erhöhen. Dort will die FDP und ihr Minister offenbar noch ein paar abrechenbare Pünktchen ergattern, für die Verschönerung der Bilanz dieser Koalitionsregierung. Wenig unverblümt heißt es in der Vorbemerkung zu Kapitel 0615 (Verwaltungsmodernisierung und IT) dann auch:

"Die veranschlagten Mittel dienen der Durchführung von Projekten in Umsetzung des Koalitionsvertrages sowie der Fortsetzung der IT-Optimierung und [Einschub: um vollständig zu zitieren] der Umsetzung der Forderungen aus dem IT-Staatsvertrag."

Man kann sich ausmalen, wie willkürlich, Entschuldigung ich meinte natürlich "unbürokratisch" im FDP-Verständnis, im kommenden Jahr noch IT-Projekte angeschoben werden, die das Etikett "Staatsmodernisierung" erhalten sollen. So macht uns gerade der bereits viel zitierte "online-Gewerbedienst" skeptisch. Sicher ein sinnvolles Projekt, aber bereits im ursprünglichen Haushaltsplanentwurf beispielhaft als zu finanzierendes Projekt erwähnt, rühmt sich die Koalition damit, eine weitere Fast-Million dafür zur Verfügung zu stellen. Angesichts der Mahnungen, die wir heute wieder von Ministerpräsident Tillich gehört haben, nur das Geld auszugeben, was wir haben, erscheinen mir ihre Prioritätensetzungen fernab der Realitäten. Kürzungen für Kobranet, die die Folgen von Straftaten des Menschenhandels und der Zwangsprostitution bearbeiten, erscheinen vor dem Hintergrund der Aufstockung der IT-Töpfe um einen zweistelligen Millionenbetrag unbillig [z.B. 0615 TG 96: Von 8,6 Mio. in 2012 auf 19,2 Mio. in 2013 und 19,5 Mio. in 2014]

Eher symbolisch haben wir einen sehr kleinen Teil, den sie für Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Verwaltungsmodernisierung vorgesehen haben, für die Finanzierung ambulanter Maßnahmen für jugendliche Straftäter umgewidmet – Meine Kollegin, Frau Herrmann, wird dazu noch einen Änderungsantrag einbringen.

Noch ein Wort zu den Beförderungsstellen im Justizvollzug, die die Koalition in den Ausschussberatungen eingebracht hat. Wir unterstützen es, dass die Vollzugsbeamten des allgemeinen Vollzugsdienstes angemessen bezahlt werden. Als Verdienst lassen wir sie das aber nicht feiern, vielmehr haben sie sich den Notwendigkeiten gebeugt, die Bezahlung im Polizeivollzugs- und Justizvollzugsdienst nicht zu sehr auseinanderklaffen zu lassen. Eine allgemeine Dienstrechtsreform und ein Personalentwicklungskonzept für sämtliche Bereiche der Justiz bleibt überfällig.

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