Johannes Lichdi: Mehr Entscheidungen auf örtlicher Ebene – Stärkung der Ortschaftsräte

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Wir legen Ihnen nunmehr das dritte Gesetz zur Stärkung der Demokratie auf örtlicher Ebene vor. Nachdem wir schon vorgelegt haben ein Gesetz zur Stärkung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, nachdem wir heute Morgen – leider haben Sie das abgelehnt – das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kreisräten und Gemeinderäten behandelt haben, legen wir Ihnen jetzt ein Gesetz zur Stärkung der Ortschaftsverfassung vor.
Sie wissen, wir haben in der Sächsischen Gemeindeordnung zwei Formen der Regelung von örtlichen Vertretungen, die für große Städte vorgesehen sind. Es handelt sich zum einen um die Ortschaftsverfassung und zum anderen um die sogenannte Stadtbezirksverfassung. (…) Beide Verfassungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen unterschiedlichen Rechtsstand haben. Die Ortschaftsverfassung verschafft den Bürgerinnen und Bürgern über den Ortschaftsrat, den sie direkt wählen können, und über die Rechte, die der Ortschaftsrat über die Sächsische Gemeindeordnung erhalten hat, wesentlich mehr Einflussmöglichkeiten auf die gesamtstädtischen Entscheidungen des Bürgermeisters und des Gemeinderates. Daher ist es aus unserer Sicht wünschenswert, wenn es die Gemeinde will – genau darauf zielt unser Gesetzentwurf, denn wir wollen nichts vorschreiben -, dass das auch auf das gesamte Territorium einer Stadt ausgedehnt wird. (…)
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