Johannes Lichdi: Parlamentarische Demokratie ergänzen durch mehr direkte Demokratie und mehr Bürgerbeteiligung
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Wenn wir das Grundgesetz ernst nehmen, dann lesen wir, dass die Parteien „an der Willensbildung des Volkes mitwirken“. Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass das Volk selbst die Willensbildung vollzieht und sich die Parteien daran lediglich beteiligen. Die Willensbildung des Volkes ist das primäre, die Beteiligung der Parteien das sekundäre. Diese Reihenfolge müssen wir wieder lernen ernst zu nehmen! (…)
Die Staatsregierung antwortete mir auf eine Kleine Anfrage, dass seit 2003 in ganz Sachsen nur 48 Einwohnerversammlungen im Sinne des § 22 und nur vier Einwohneranträge nach § 23 stattgefunden haben. Auf Kreisebene gab es weder eine Einwohnerversammlung noch ein Einwohnerantrag. Ich glaube nicht, dass dieses Ergebnis an der allgemeinen Zufriedenheit der Bürger mit ihren Bürgermeistern und Landräten liegt. Tatsächlich handelt es sich um ein niederschmetterndes Ergebnis, über das sich nur diejenigen freuen können, die sich beim Regieren nicht vom Volk stören lassen wollen. Wir müssen daher feststellen, dass die dritte Säule der politischen Rechte des Volkes, nämlich das Recht auf politisch einflussreiche Bürgerbeteiligung in Sachsen nur wurmfortsatzartig ausgebildet ist.
Die Konsequenz kann nicht sein, die Quoren für einen Bürgerentscheid anzuheben, sondern Bürgerversammlungen oder Bürgeranträge zu erleichtern. Genau dies tun wir mit diesem Gesetzentwurf! (…)
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