Johannes Lichdi: Staatsregierung schrumpft kontrollierende Gewalt in unverantwortlicher Weise – bedarfsgerechte Personalausstattung der Gerichte sicherstellen
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) In der einzigen Haushaltsberatung im Rechtsausschuss am 24. November 2008 erklärte Frau Staatssekretärin Hauser, dass die „Arbeitsfähigkeit der sächsischen Gerichte in den bisherigen Strukturen gesichert sei.“ (…)
Auf unsere schriftliche Nachfrage im Rechtsausschuss nach der Ausstattung der Zivil- und Strafgerichte antwortete die Staatsregierung am 30. Oktober 2008 mit Informationsmaterial Nr. 650: „Der Personalbedarf wird nicht in allen Laufbahnen gedeckt.“ (…)
Frau Hauser erklärte, man sehe durchaus, wo sich Löcher auftun, die man dann stopfe. Es existierten keine Stellenpläne der einzelnen Gerichte, deshalb könne man nicht sagen, ob die Richter in der Zivil- oder Strafgerichtsbarkeit fehlen, man sei aber bemüht, das Personal gleichmäßig zu verteilen. (…)
Besonders prekär ist die Situation bei den Verwaltungsgerichten. (…) Für das Jahr 2007 beträgt die Verfahrensdauer für Hauptsacheverfahren bei den Verwaltungsgerichten und Erledigung durch Urteil 26 Monate. Das ist Rang 14 im Ländervergleich. (…) Nur das Ministerium bleibt vom Stellenabbau verschont!
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