Karl-Heinz Gerstenberg: Der Wechsel von der gerätebezogenen Gebühr zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ist notwendig und richtig

Redebeitrag des Abgeordneten Karl-Heinz Gerstenberg zur 2. Lesung des Entwurfs "Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung weiterer Gesetze" in der 44. Sitzung des Sächsischen Landtages, 23.11., TOP 3
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Lieber Kollege Falk Neubert, ich gehöre zu denjenigen, die sagen, dass das kein normaler Staatsvertrag ist, Ich mache normalerweise nicht allzu große Worte, aber in der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehe ich einen Paradigmenwechsel.
Der Wechsel von der gerätebezogenen Gebühr zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ist notwendig und richtig. Er ist notwendig geworden — das haben mehrere Redner schon dargelegt — durch die Konvergenz der Medien und der Empfangsgeräte. Omas Dampfradio ist halt nicht mehr das Maß der Dinge, und es kann deshalb auch nicht das Maß für die Gebührenpflicht sein. Wir müssen uns nur einmal im Plenarsaal umschauen, dann sehen wir Notebooks, Smartphones und Tablets — das alles sind Rundfunkempfangsgeräte.
Weitere technische Entwicklungen sind absehbar.
Der Wechsel ist richtig und vorteilhaft. Nach unserer Überzeugung ist das neue Rundfunkfinanzierungsmodell einfacher, gerechter und verständlicher. Der Verwaltungs- und Kontrollaufwand kann sinken und das wird die Entwicklung der nächsten Jahre zeigen müssen. Aber, liebe Kollegen von der Linksfraktion, es gibt nicht nur die Wettiner, die davon profitieren könnten.
Es gibt Entlastungen für Familien mit erwachsenen Kindern. Es gibt Entlastungen für Lebensgemeinschaften und für Wohngemeinschaften. Es gibt Entlastungen für gemeinnützige Einrichtungen, für Schulen und für Hochschulen. Ich denke, das ist ein sehr sozialer und sehr gerechter Ansatz, die Rundfunkfinanzierung in dieser Richtung umzustellen.
Schließlich dient das neue Modell auch dem Schutz der Privatzone. Das hat Kollege Herbst soeben ausgeführt. Es ist Schluss mit dem Klingeln des Gebührenbeauftragten an der Wohnungstür, der in der Wohnung nachschauen und ausforschen möchte, wer welches Gerät besitzt und für welchen Zweck es genutzt wird.
Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien — normalerweise kein großer Freund des öffentlich-rechtlichen Rundfunks —‚ hat diesen Wechsel in dem knackigen Satz zusammengefasst: "Die künftige Haushaltsfinanzierung ist ohne Alternative!"
Ich begrüße es deshalb, dass die Ministerpräsidenten sich in den letzten Jahren auf dieses Modell geeinigt haben. Ich begrüße es auch deshalb, weil damit eine langjährige Forderung der GRÜNEN nach einer haushaltsbezogenen Rundfunkabgabe im Kern erfüllt wird. Der Antrag unserer Fraktion im November 2010 war es ja, der zu einem einmütigen Beschluss des Sächsischen Landtags geführt hat, in dem der Wechsel zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag unterstützt wurde.
Abgelehnt damals wurde allerdings, Nachbesserungen beim Datenschutz vor der Unterzeichnung vorzunehmen. Es war die Konferenz der Datenschutzbeauftragten, die bereits im September2010 massive Kritik geübt hat, dass die Regelung des Staatsvertrages den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit sowie der Normenklarheit und Transparenz widersprechen. Diese Kritik hat sich allerdings in nur sehr geringem Maße im Staatsvertrag niedergeschlagen.
Ich sage es ganz offen: Für mich ist es völlig verständlich, wenn verhindert werden soll, dass sich Beitragsschuldner ihrer Zahlungspflicht entziehen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und das hat — nicht zu vergessen — Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Jedoch ist es nicht akzeptabel, wenn bei der Suche nach dem letzten Beitragsschuldner alle Bürgerinnen und Bürger mit unverhältnismäßigen Maßnahmen der Datenerhebung und -speicherung überzogen werden. Daran wird sich auch die Akzeptanz des neuen Systems bei den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes entscheiden.
Ich bin froh darüber, dass die anhaltende Diskussion über die Datenschutzmängel zumindest dazu geführt hat, dass die Rundfunkanstalten jetzt versuchen, dem teilweise Rechnung zu tragen, indem sie in ihren Satzungen oder in der Verwaltungsvereinbarung mit der Nachfolgeeinrichtung der GEZ entsprechende Regelungen treffen. Das ist zu begrüßen, kann aber nicht die Normenklarheit im Gesetz ersetzen.
Herr Staatsminister Beermann, es wäre Ihre Aufgabe gewesen, sich nicht so lange schwerhörig zu stellen, sondern gemeinsam mit den anderen Ländern für klare normative Regelungen im Gesetzestext zu sorgen.
Wir haben in unserer Fraktion sehr umfangreiche Diskussionen geführt und eine Abwägung getroffen, was für uns überwiegt: dieser insgesamt zu begrüßende Modellwechsel oder die Mängel im Datenschutz, die in diesem Rundfunkbeitrasstaatsvertrag bestehen. Das Ergebnis ist quasi unentschieden. Ein Teil unserer Fraktion wird heute zustimmen und ein anderer Teil wird ablehnen.
Einig sind wir uns jedoch in einer Frage: Die Bedeutung eines leistungsfähigen, staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist gar nicht oft genug zu betonen. Wir müssen nicht in die USA schauen, um Vergleiche zu ziehen. Schauen Sie bitte nach Ungarn oder gar nach Italien. Dabei wird deutlich, was wir an ARD, ZDF und Deutschlandradio haben. Diese Sender sind ein öffentliches Gut von hohem Wert und sie leisten einen elementaren Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung in unserer Demokratie. Die Umstellung selbst wird jetzt ein Kraftakt werden. Deshalb können wir uns nicht darauf beschränken, heute zu beschließen, sondern es wird unsere Aufgabe als Sächsischer Landtag sein, die gesamte Umstellung und die Evaluierung kritisch zu begleiten. Dazu haben wir einen Entschließungsantrag.
Wenn diese Umstellung gelingt, dann werden die Sender ihren Verfassungsauftrag auf gesicherter finanzieller Grundlage erfüllen können. Sollte es wider Erwarten im neuen System wirklich zu Mehreinnahmen kommen, dann habe ich einen Wunsch frei: Ich würde mir wünschen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig nicht nur informativ, bildend und unterhaltend ist, sondern auch werbefrei.