Karl-Heinz Gerstenberg: Wem der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt, muss diesem Gesetzentwurf zustimmen

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Wir schlagen in unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes vor, die Übermittlung personenbezogener Daten durch die Kommunen an private Dritte nur zuzulassen, wenn die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zuvor in die Übermittlung eingewilligt haben. Liegt keine Einwilligung vor, dann ist die Übermittlung unzulässig. 
Für uns GRÜNE ist diese Einwilligungslösung eine pure Selbstverständlichkeit, denn nach den elementaren Grundsätzen des Datenschutzes kann es nur heißen: „Meine Daten gehören mir!“ – und nicht dem Staat oder irgendwelchen Dritten!
Leider haben sich die Koalitionsfraktionen dieser Einsicht verschlossen. Meine Damen und Herren, Ihnen war es offensichtlich wichtiger, den Kommunen eine einträgliche Geldquelle zu erhalten, als die Daten der sächsischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen! (…)
Anstatt in eine sachliche Debatte einzutreten, hat die Staatsregierung versucht, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen und war sich dabei nicht zu schade, die abwegigsten und haarsträubendsten Argumente aufzubieten. (…)
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