Katja Meier zum Gesetzentwurf zur Stärkung der direkten Demokratie: Ich bin ihres Mohrrübe-an-der-Angel-Spiels überdrüssig!
Rede der Abgeordneten Katja Meier zur 2. Beratung des Gesetzentwurfs:
‚Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsens Zukunft‘ (Linke/GRÜNE)
39. Sitzung des Sächsischen Landtags, 31. August 2016, TOP 2, Drs 6/1088
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
direkte Demokratie braucht nicht nur eine politische Kultur, sie ist viel mehr politische Kultur. Bürgerinnen und Bürger wollen in politische Entscheidungen eingebunden werden. Dazu braucht es vonseiten der Regierung und des Parlaments eine Kultur der ständigen Debatte einerseits und eine Kultur des sich Informierens und Verstehens anderseits.
Eine Demokratie muss aber auch gegensteuern, wenn das Ergebnis der Unzufriedenheit mit vorhandenen Strukturen und Einflussnahmemöglichkeiten die Hinwendung zu letztlich undemokratischen Kräften ist.
Ansatzpunkte zum Gegensteuern sind in unserer Sächsischen Verfassung mit dem Volksantrag, dem Volksbegehren und dem Volksentscheid bereits verankert.
Auch besagt Artikel 3 der Verfassung bereits seit 25 Jahren eindeutig, dass das Volk und der Landtag gleichrangige Organe der Gesetzgebung sind.
Tatsächlich hat es in dieser Zeit allerdings nur ein Volksantrag geschafft, per Volksentscheid zum Gesetz zu werden.
Wenn aber nur alle zwanzig Jahre ein Volksentscheid stattfindet, darf man sich nicht wundern, wenn die Bevölkerung kein Verständnis dafür hat wie kompliziert, bürokratisch und aufwendig Politik ist – und wie ernst die Folgen eines Kreuzchens sein können.
Wir wollen das mit unserem Gesetzentwurf ändern.
Denn ich bezweifle, dass diese nur scheinbare Inaktivität des Volkes als Gesetzgeber auf dessen Politikmüdigkeit zurückzuführen ist.
Vielmehr ist der Sächsische Landtag bisher nicht seiner verfassungsmäßigen Aufgabe nachgekommen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine tatsächlich realisierbare Volksgesetzgebung auszugestalten.
Deshalb schlagen wir mit unserem Entwurf auch vor, die hohen Hürden für einen Volksantrag und das Volksbegehren zu senken.
Und es ist ja tatsächlich auch nicht der erste Anlauf, dies zu tun.
In jeder Legislaturperiode aufs Neue bringt die Opposition einen entsprechenden verfassungsändernden Gesetzentwurf ein.
Und jedes Mal heißt es vonseiten der CDU, dass man nichts überstürzen dürfe, Demokratie bräuchte Zeit und in der nächsten Legislaturperiode könnte man ja noch mal schauen.
Ich bin ihres Mohrrübe-an-der-Angel-Spiels überdrüssig!
Im aktuellen Koalitionsvertrag findet sich neben vielen anderen Prüfaufträgen ja auch jener, ob mehr Möglichkeiten der direkten Demokratie geschaffen werden können.
Statt aber konkret und ernsthaft zu prüfen, haben Sie sich von der SPD mit einer fragwürdigen Demokratiekonferenz einfangen lassen, zu der aber noch nicht einmal alle sächsischen Abgeordneten eingeladen waren.
Und was war das Ergebnis dieser Demokratiekonferenz?
Ein Landtagspräsident, der erzählt, dass die sächsische Verfassung ja schon alle Elemente der direkten Demokratie verankert hat und dabei geflissentlich verschweigt, dass die Quoren erfahrungsgemäß viel zu hoch sind.
Und ein Ministerpräsident, der in sieben Thesen formuliert, dass die Demokratie vom Mitmachen und vom Austausch lebt und auch mal wehtun kann.
Ach und nicht zu vergessen…er hat den x-ten Prüfauftrag formuliert, nämlich, ob die Bürgerräte, wie sie in Vorarlberg seit 2006 durchgeführt werden, eine Möglichkeit für die sächsischen BürgerInnen sein können.
All diese Dialogformate – und es gibt ja nun auch einige auf Landesebene und sogar ein Beteiligungsportal – sind grundsätzlich eine gute Sache.
Aber sie sind nicht verbindlich.
Und genauso wie Volksentscheide sind sie lediglich ein Puzzelteil.
Richtig ist, dass direkte Demokratie allein kein Allheilmittel für die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit den parlamentarischen Strukturen und Akteuren ist, noch sind es alleinig verschiedene Dialogformate.
Beide sind aber ein wichtiger Bestandteil einer vielfältigen Demokratie, die den Bedürfnissen aller Mitglieder der Gesellschaft entspricht und auch entsprechen muss.
Genau deshalb geht es auch nicht darum die Schweiz zu kopieren, sondern vielmehr darum von ihr zu lernen.
Auch in der Schweiz ist die direkte Demokratie nicht auf einen Schlag eingeführt worden; sie hat sich in den Kantonen Anfang des 19. Jahrhunderts und im Bund nach der Gründung des Bundesstaats im Jahr 1848 entwickelt.
Anfang der 1990er Jahre wurden in der sächsischen Verfassung einige für die damalige Zeit sehr weitsichtige Regelungen getroffen und Rechte festgeschrieben und die Verfassung hat sich damit bewährt.
Wir können uns aber nicht auf den Leistungen unserer Verfassungsmütter und -väter ausruhen.
Wir müssen unsere Demokratie entsprechend den veränderten Prämissen und Anforderungen in unserer Gesellschaft weiterentwickeln, wenn wir sie nicht leichtsinnig aufs Spiel setzten wollen.
Dazu haben wir heute die Gelegenheit.