Kohleausstiegskommission aktiv mitgestalten – Antrag nicht zielgenau, er weist aber in die richtige Richtung
Rede des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold zum Antrag der Fraktion LINKE: "Kohleausstiegskommission aktiv mitgestalten – Braunkohlefolgen finanziell absichern" (Drs. 6/13055)
73. Sitzung des Sächsischen Landtags, 31. Mai, TOP 3
– Es gilt das gesprochene Wort –
Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, liebe Linke, wo Sie doch sogar ganz charmant fordern, Verhandlungsergebnisse der Jamaika-Sondierungen direkt aufzugreifen und umzusetzen.
Sie sehen das damit zwar ganz anders als ihre regierenden Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg, doch Sie haben Recht.
Auch die Forderung, die Genehmigung von Tagebauerweiterungen auszuschließen, deckt sich in ihrer konkretisierten Formulierung mit unseren Forderungen im Antrag Drs. 6/7213 aus dem Jahr 2016.
Beim Thema Sicherheitsleistungen nach § 56 Abs.2 Bundesberggesetz sind wir auch grundsätzlich einer Meinung, Frau Kollegin Pinka. Das haben wir in dieser Wahlperiode mehrfach hier im Plenum klar gemacht, das wurde in meiner Landespartei 2012 aufs Tableau gebracht, seit 2013 in einer detaillierten Landesbeschlusslage verankert und fand auch Platz in unserem Wahlprogramm.
Wo sehen wir die Dinge anders?
Es ist zwar keineswegs klar, ob das geforderte "darauf hinwirken" der sächsischen Staatsregierung in der Kommission etwa auf Basis von Stimmrechten erfolgen kann, doch nehmen wir einmal an, es wäre grundsätzlich möglich.
Sie fordern unter I.1. Konsensentscheidungen ein. In der Geschäftsordnung der Umweltministerkonferenz, auf die Sie sich dabei beziehen, geht es konkret sogar um Einstimmigkeit. Wenn jedes einzelne Mitglied einer Kommission, die sich aus zum Teil völlig gegensätzlichen Interessenvertretungen zusammensetzt, ein Vetorecht hat, meine Damen und Herren, dann dürfen wir in durchaus knapper Beratungszeit wohl maximal eine sehr kleine Schnittmenge als Ergebnis erwarten. Genau das kann man sich sparen, denn es geht um einen großen Wurf als Empfehlungsgrundlage für die Bundesregierung und den Bundestag.
In Punkt I.3 haben sie – ich weiß nicht, ob Sie das wollten – schon fast Komik eingebaut. Sie wollen dort einen planvollen, räumlich ausgewogenen, schrittweisen Kohleausstieg mit dem Ziel, das 1,5 Grad Klimaschutzziel zu erreichen. Das gesamte Restbudget im 1,5 Grad Pfad kennen Sie doch sicherlich. Es lässt sich mit den Worten von Günther Schabowski auf einer denkwürdigen Pressekonferenz formulieren, was das hinsichtlich Kohleausstieg bedeutet. Wann tritt das in Kraft? "Nach meiner Kenntnis: Unverzüglich!"
Ihre unter II.3. aufgeworfene Frage, inwiefern realistischer Handlungsspielraum in Bezug auf die Erhebung von Sicherheitsleistungen besteht, zielt aus unserer Sicht in die falsche Richtung. Das Sicherheitsbedürfnis öffentlicher Haushalte ist nicht davon abhängig zu machen, ob der Risikoverursacher das Geld rumliegen hat oder nicht. Das Sicherheitsbedürfnis ist unabhängig davon einfach da.
Auf sofortige Erhebung der Sicherheitsleistungen in vollem Umfang kann höchstens dann zunächst verzichtet werden, wenn sicher davon ausgegangen werden kann, dass derjenige, der später die Kosten zu tragen hat, dazu auch in der Lage sein wird.
Sollte daran auch nur der leiseste Zweifel aufkommen – und genau das implizieren Sie ja mit ihrer Fragestellung – so wäre genau das der stärkste Grund dafür, die Sicherheitsleistungen sofort einzufordern.
Wir hören immer, dies bedeute doch, einer LEAG bei Schwierigkeiten noch mehr Schwierigkeiten zu machen. Nein, bedeutet es nicht! Wenn nicht Staatsregierung und Oberbergamt unverzeihliche Fehler gemacht haben. Ich will das erläutern:
Hinter der Lausitz Energie Bergbau AG, ihrer Finanzausstattung und ihrem operativen Geschäft stehen milliardenschwere Eigentümer, die wochenlang Zugang zum Vattenfall-Datenraum hatten.
Auch die nationalen Klimaschutzziele und die Ausbauziele der Energiegewinnung aus Sonne und Wind waren kein Geheimnis. Sicherheitsleistungen standen die ganze Zeit über als reale Option im Bundesberggesetz. Die wussten somit unternehmerisch sehr genau, worauf sie sich eingelassen haben. Und sie müssen für diese finanziellen Risiken die nötige unternehmerische Vorsorge getroffen haben. Das ist eine Frage der Sorgfaltspflicht.
Staatsregierung und Oberbergamt sind offensichtlich davon ausgegangen, dass die zur Vertretung berechtigten Personen der EPH als sorgfältige Unternehmer agiert haben und nicht als Pokerspieler. Sonst hätte sie die bergrechtliche Bewilligung mangels Zuverlässigkeit nicht übertragen dürfen.
Es muss auch glaubhaft gemacht worden sein, dass die erforderlichen Mittel für eine ordnungsgemäße Gewinnung aufgebracht werden können. Die Stellung einer Sicherheit kann dazu gehören.
Sonst hätte die Bewilligung wiederum versagt werden müssen.
Der Fall, dass kein realistischer Handlungsspielraum in Bezug auf die Erhebung von Sicherheitsleistungen existiert, liebe Linke, kann somit eigentlich gar nicht vorliegen.
Liegt dieser Fall dennoch vor, so wäre das dann eher ein Anlass für ein erneutes Sondergutachten des Sächsischen Rechnungshofes oder auch für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, über den wir dann noch einmal reden sollten.
Zunächst gehen wir davon aus, dass alles ordentlich gelaufen ist. Der Freistaat kann sein Sicherungsbedürfnis folglich umgehend und vollumfänglich befriedigen, was man zur Minimierung öffentlicher Risiken auch fordern sollte, statt nachzufragen, ob man das kann.
Zu Punkt 4:
Sie fordern die Überprüfung der Konstruktion der Zweckgesellschaft, liebe Kollegin Pinka. Das Grundproblem lässt sich aber auch dann nicht aus der Welt schaffen, wenn sie dazu sämtliche Fachkompetenz in den Ministerien und dem Oberbergamt bündeln. Es liegt nämlich nicht in der möglicherweise unzureichenden Konstruktion der Zweckgesellschaft oder einer Vorsorgevereinbarung.
Das Grundproblem liegt vielmehr darin, dass die Zuführungen in dieses Sondervermögen gemäß Nebenbestimmungen der Hauptbetriebsplanzulassung erst ab 2021 und dann ausdrücklich nur aus dem operativen Cash flow erfolgen sollen. Wie eine Sparbüchse konstruiert ist, liebe Linke, ist nur dann relevant, wenn dort auch etwas rein kommt! Ansonsten ist und bleibt sie Dekoration im Regal.
Dorthin fließen aber aus dem operativen Cash flow nur dann Vermögenswerte, wenn das Unternehmen auf Jahresbasis einen Liquiditätsüberschuss erwirtschaftet. Und ob das dann reicht, um in nur einem Jahrzehnt den gesamten Kapitalstock für die Wiedernutzbarmachung anzusammeln, hängt ganz und gar davon ab, ob das Unternehmen ein Jahrzehnt lang hohe Liquiditätsüberschüsse erzielen kann.
Mit anderen Worten: diese Sicherungskonstruktion setzt – egal wie die Zweckgesellschaft aufgesetzt ist − für ihr Funktionieren ein hoch profitables Jahrzehnt für die Braunkohle voraus. Das ist die Annahme, die vor allen anderen über Funktionieren oder Nichtfunktionieren der Sicherungskonstruktion entscheidet.
Und diese Annahme muss man auf Herz und Nieren prüfen – und zwar in der Art eines Stresstests für das Geschäftsmodell. Da geht es um Sensitivitäten gegenüber Einflüssen wie steigenden Zertifikatepreisen, nationale Einführung strenger europäischer Grenzwerte für Luftschadstoffe, nationale Maßnahmen zur Laufzeitbegrenzung von Kraftwerksblöcken, tatsächliche Umsetzung des Koalitionsvertrages in Bezug auf 65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 etc.
Wir werden dazu in Kürze einen Antrag vorlegen.
Fazit: Wir meinen zwar, dass Ihr Antrag durchaus nicht immer zielgenau ist, stimmen ihm aber zu, weil er zur richtigen Zeit in die richtige Richtung weist.
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