Landesblindengeld – Čagalj Sejdi: Wichtiger Beitrag zu mehr Teilhabe
Redebeitrag der Abgeordneten Petra Čagalj Sejdi (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD: „Drittes Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes“ (Drs 7/7630)
41. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Dienstag, 21.12.2021, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Präsident,
meine Damen und Herren,
wir stimmen heute über einen weiteren Schritt auf dem Weg zur besseren Partizipation von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft ab: Die Erhöhung des Landesblindengeldes. Das Landesblindengeld hilft blinden Menschen sowie hochgradig sehbehinderten und gehörlosen Menschen und schwerstbehinderte Kindern, ihren Alltag besser zu bewältigen und Nachteile auszugleichen.
Wir BÜNDNISGRÜNEN haben uns mit CDU und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Leistungen mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 zu erhöhen. Für das Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen stehen im Jahr 2022 nun über 30 Millionen Euro zur Verfügung. Blinde Menschen erhalten demnach ab 2022 jeweils 380 Euro monatlich, hochgradig Sehbehinderte 100 Euro, Gehörlose 150 Euro und schwerstbehinderte Kinder 120 Euro.
Diese Erhöhung ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Teilhabe. Viele Menschen mit Behinderungen sind auf diese finanzielle Unterstützung dringend angewiesen, um sich technische Hilfsmittel überhaupt leisten zu können. Solche Hilfsmittel können bei blinden Menschen zum Beispiel Vorlesehilfen oder Orientierungshilfen sein. Durch die Corona-Pandemie waren oftmals auch neue Anschaffungen notwendig, zum Beispiel um digital teilhaben zu können.
Mit dem Gesetz werden die monatlichen Hilfen erstmals seit 25 Jahren spürbar ausgebaut. Dass dieser Schritt heute gegangen wird, trotz der vielen Corona-Mehrausgaben und knapper werdender Kassen, freut mich ganz besonders!
Doch die Anhörung hat auch deutlich gemacht, wo in Zukunft nachgesteuert werden sollte. Ich verstehe, dass Menschen mit Handicap eine regelmäßige Anpassung der Leistung und eine Erweiterung der Anspruchsberechtigten einfordern. Wir sollten das als Koalition auch in Zukunft im Blick behalten. Deshalb ist der Beschluss heute ein erster Schritt, weitere sollten folgen.
Auf die Kritik der Opposition und die Forderung nach einer Dynamisierung und höheren Beträgen kann ich nur erwidern: Wir können nur das Geld ausgeben, was wir sicher zur Verfügung haben. Ich finde die Debatte um eine Dynamisierung der Beträge sinnvoll, aber sie kommt zur falschen Zeit. In diesem Haushalt haben wir deutlich mehr Geld bereitgestellt, doch die vorgeschlagenen Änderungen würden weitere Millionen kosten – und weder die LINKE noch die AfD sagt, woher das Geld so kurzfristig kommen kann. Das, was wir heute beschließen, ist im aktuellen Landeshaushalt gedeckt und wird ab 2022 verlässlich ausgezahlt. Alles andere wären ungedeckte Schecks.
Ich möchte nun noch auf einen Punkt eingehen, der mich nach der Anhörung sehr beschäftigt hat. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat deutlich gemacht, dass die finanzielle Unterstützung Schwerstbehinderter Kinder nicht ausreicht. Die aufgeworfene Frage, wie wir Familien mit einem Kind, dessen Grad der Behinderung bei 100 Prozent liegt, noch besser unterstützen können, sollten wir aufgreifen. Viele Schwerstbehinderte Kinder sind zudem mehrfach behindert. Um den erforderlichen finanziellen Unterstützungsbedarf besser einschätzen zu können und eine bestmögliche, individuelle Behandlung und Begleitung der Kinder sicherzustellen, wurde von der LIGA ein Gutachter-Verfahren vorgeschlagen. Das hätte zur Folge, dass für schwerstbehinderte Kinder keine pauschalen Auszahlungen mehr vorgenommen werden, sondern individuelle. Wir sollten im Gespräch bleiben, welche Voraussetzungen in der Landes- und Bundespolitik notwendig sind, um das möglich zu machen.
Vielleicht ist das auch ein spannendes Thema für unseren neuen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Herrn Michael Welsch. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Ihnen, Herr Welsch, zur Berufung gratulieren. Die vielfältigen Aufgaben im Bereich der Inklusion können nun erstmals hauptamtlich bearbeitet werden. Auch das ist ein Fortschritt, der nicht unerwähnt bleiben sollte. Herrn Stephan Pöhler, dem vorherigen Landesbeauftragten, möchte ich an dieser Stelle für sein jahreslanges ehrenamtliches Engagement noch einmal herzlich danken.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition.