Lippmann zu Änderungen im Glücksspielstaatsvertrag

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zur Zweite Beratung des Entwurfs
"Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag" (Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drs 7/873)
12. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 15.07.2020, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

schon vor 2.000 Jahren berichtete der römische Historiker Tacitus, dass die sich die Germanen mit ihrer Würfelleidenschaft selbst in nüchternem Zustand mit äußerstem Leichtsinn um Haus und Hof brachten, zuletzt sogar um ihre eigene Freiheit spielten.

Glücksspiel übt seit Menschen Gedenken eine Faszination auf die Menschheit aus und ist zugleich ein großes Risiko. Und so alt wie das Glücksspiel sind die Bestrebungen, es zu reglementieren, es unter staatliche Aufsicht zu stellen oder zu verbieten.

Dabei widerstreiten die Interessen – die der Anbieter und Spieler*innen, die der Gesundheitspolitik wegen des hohen Suchtpotentials und die des Staates, der an legalem Glücksspiel direkt und indirekt verdient.

Hinzu kommt, dass sich das Glücksspiel mehr und mehr ins Internet verlagert hat. In dieser Gemengelage verwundert es nicht, wenn sich das Glücksspielrecht in Deutschland in ständiger Anpassung, meistens etwas hinter der Entwicklung stehend, befindet. Staatsverträge laufen aus oder werden nicht von allen Ländern ratifiziert. Hinzu kommen Urteile und EU-Vorgaben. Und im nächsten Jahr – so die Pläne der Länder – soll ein neuer Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag in Kraft treten.
Ein großes Rad wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor diesem Hintergrund nicht gedreht. Es geht im Wesentlichen darum, dass Wettvermittlungsstellen künftig einen Abstand zu allgemeinbildenden Schulen von 250 Metern Luftlinie nicht unterschreiten sollen. Dies betrifft aktuell 13 Stellen im Freistaat Sachsen, für sie gilt eine Befreiung von diesem Abstandsgebot bis Mitte des nächsten Jahres.
Wettvermittlungsstellen sind Einrichtungen, die erlaubte Sportwetten vermitteln. Werden Sportwettkonzessionen erteilt, werden mit diesem Gesetz die Voraussetzungen geschaffen, diesen Wettstellen eine Erlaubnis zur Vermittlung einzuräumen. Da Sportwetten neben dem Automatenspiel das höchste Suchtpotential haben, werden nunmehr auch Wettvermittlungsstellen unter das Abstandsgebot gestellt.
Die ständige Verfügbarkeit eines – wie sagte es der Sachverständige Pagenkopf so schön >>sozial unerwünschten Gewerbes<< – sollte zumindest in der Nähe von Kindern und Jugendlichen verhindert werden. Diese Abstandregel gelten bereits für Spielhallen.
Geregelt wird ferner, dass der Betrieb einer Spielhalle künftig einen glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt unterliegt. Damit ist die glücksspielrechtliche neben der gewerberrechtlichen Erlaubnis zu beantragen. Damit einher geht die Aufnahme eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes ins Gesetz, wonach künftig ordnungswidrig handelt, wer eine Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis betreibt oder errichtet. Zudem wird die Glücksspielaufsicht künftig berechtigt, Testspiele zu Kontrollzwecken durchzuführen und dazu ggf. auch Legenden zu verwenden.

Wir haben den Gesetzentwurf angehört. Die Einschätzung der Sachverständigen haben die ganze Breite der Diskussion im Glücksspielrecht widergespiegelt – die Bewertung als übermäßige Beschränkung des Glücksspielrechts auf der einen und die Forderung nach besserer Vorbeugung der Glücksspielsucht und den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf der anderen Seite. Und ich verrate nicht zu viel, wenn ich sage, dass sich diese Diskussion auch durch die Koalitionspartner zieht, wenn es beispielsweise um die Abstandsregelungen geht.
Letztlich haben wir vor allem eine Konkretisierung der Definition der Testkäufe und den Umfang der Möglichkeiten des Einsatzes von Legenden in diesem Bereich vorgenommen, um eine wirksame und rechtssichere Glücksspielaufsicht zu gewährleisten.
Bei den anstehenden Neuregelungen im kommenden Jahr wird es sicherlich größere Änderungen geben. Bis dahin bitte ich um Zustimmung.
Vielen Dank
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