Datum: 27. Juni 2025

Lippmann zum Gesetz zu Spielhallen

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion BSW: „Auch unsere jüngsten Kinder schützen – Beschränkungen von Spielhallen ausweiten“ (Drs 8/2920)

17. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Freitag, 27.06.2025, TOP 7

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Rechtsstaat ist zweifelsohne eine der größten Errungenschaften unserer Zeit. Und die Gewaltenteilung eine seiner wesentlichsten Bestandteile. Denn sie verhindert, dass eine entfesselte Exekutive schaltet und waltet, wie es ihr dünkt. Zum Kernbereich der Gewaltenteilung gehört dabei, dass es einzig Aufgabe und Kompetenz des Gesetzgebers ist, Gesetze zu beschließen. Das klingt logisch und sollte eigentliche jedem – auch ohne tiefe Kenntnis des Grundgesetzes und der Landesverfassung – bekannt sein.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sie mögen sich fragen, was diese Einsteigerlektion in Gemeinschaftskunde mit dem Antrag der BSW-Fraktion zu tun hat. Und ich muss Ihnen antworten: Leider sehr viel. Denn dieser Antrag ist verfassungsrechtlich nicht umsetzbar.

Ich bin als Parlamentarischer Geschäftsführer ja viel gewohnt, auch regelmäßige parlamentarische Selbstkasteiung in Gestalt von Anträgen, die die Staatsregierung zur Vorlage von Gesetzentwürfen auffordert. Aber gleich die Staatsregierung aufzufordern, selbst Gesetze, hier den § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG, zu ändern, ist schon wirklich dreist.

Herr Wurzler, mit Blick auf ihre gestrigen Ausführungen frage ich Sie, ob Sie Kreide holen waren, als die Gewaltenteilung dran war? Denn das letzte Mal, dass eine Regierung Gesetze ändern konnte, war das endgültige Ende der Demokratie.

Werte Kolleginnen und Kollegen vom BSW: Wir leben hier nicht in einer postsowjetischen Ukasokratie. Ihr Antrag offenbart bestenfalls ein frappierendes Fehlverständnis Ihrer Rolle hier in diesem Hohen Hause.

Entweder es stört Sie nicht, oder Sie wissen es nicht. Und sowohl das eine als auch das andere lässt tief blicken.

Wenn es Sie nicht stört, zeigt sich, dass das zentralistische Verständnis ihrer Parteigründerin bis tief in Ihre parlamentarische Arbeit eingedrungen ist. Wenn Sie es nicht wissen, frage ich mich ernsthaft, mit welchem Anspruch Sie in dieses Hohe Haus eingezogen sind.

Das wird auch mit einer Überweisung in den Ausschuss nicht besser. Wir lehnen das ab.

Vielen Dank