Michael Weichert: Nun wissen wir, in Sachsen geht es sonntags erst zum Gottesdienst und danach zum Autowaschen

Redebeitrag des Abgeordneten Michael Weichert zum Gesetzentwurf "Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen" (Drs. 5/9968), 69. Sitzung des Sächsischen Landtages, 30. Januar 2013, TOP 3

– Es gilt das gesprochene Wort –
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

eigentlich müssten wir eine solche Marginalie ohne Aussprache durchwinken.
Was soll sich denn an den Argumenten der Fraktionen gegenüber dem 1. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen geändert haben?

Peinlich genug, dass die Koalition wider besseres Wissen und trotz der Warnung der Experten während der Anhörung und verschiedener, vorgelagerter Fachgespräche diesen Entwurf im Dezember 2010 durchgedrückt hat. Nun kam, was kommen musste: Das Sächsische Verfassungsgericht kassierte im Juni 2012 das Gesetz und stellte keine hinreichenden Sachgründe fest. Autowaschen als Form der Freizeitgestaltung war eben keine stichhaltige Begründung.

Meine Damen und Herren, wieder einmal sagen uns die Verfassungsrichter wie unser Job eigentlich geht. Naja, jeder blamiert sich auf seine Weise.

Nun wissen wir, in Sachsen geht es sonntags erst zum Gottesdienst und danach zum Autowaschen, schön. Nur bleibt die Frage, was machen denn die 80 Prozent der sächsischen Bevölkerung die nicht Mitglied einer Kirche sind?

Wenn wir schon über Autowaschen am Sonntag in Sachsen nachdenken und vor einer Stunde über Nachhaltigkeitsindikatoren beim Thema Wirtschaftswachstum und Innovation debattiert haben, stellt sich doch die Frage nach der Vermeidung oder Verringerung von Ressourcenverbrauch. Wäre es nicht besser den Öffentlichen Personennahverkehr intensiv zu fördern und besser zu vertakten? Warum? Das liegt doch auf der Hand: Wenn ich mein Auto nicht brauche, brauche ich es auch am Sonntag nicht zu waschen, oder?

Aber da würde ja der Ausfall des Sonntags-Autowaschanlagen-Umsatz des Freistaates unser stabiles Wirtschaftswachstum gefährden.

Meine Damen und Herren, ich vermute mal, das könnten wir uns sogar leisten und deshalb gibt es keinen Grund sich beim 2. Gesetz anders als beim 1. Gesetz zu verhalten; und das bedeutet, ich empfehle Ihnen wiederum Ablehnung.

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