Michael Weichert: Ökostrom für Landtag und Einrichtungen des Freistaates

Ökostrom für den Landtag und die Immobilien des Freistaates: Wir in Sachsen wären leider noch nicht einmal Vorreiter der Entwicklung. SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern sind uns voraus, der dortige Landtag bezieht bereits Ökostrom.
Als Kronzeuge unseres Antrages darf ich auf unseren Umweltminister verweisen. Unter Verweis auf die Verfassung des Freistaates Sachsen (Art.
10 Abs. 1) mahnt er alle öffentlichen Behörden in Sachsen, „auf die Förderung und Unterstützung bei der Entwicklung, Markteinführung und Verbreitung von rohstoff- und energiesparenden, schadstoff- und lärmarmen sowie Abfall vermeidenden Produkten und Dienstleistungen und auf die Berücksichtigung des Naturschutzes im Umfeld der Gebäude“ zu achten. „Die öffentlichen Behörden können somit einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.“ Soweit Herr Staatsminister Tillich.
Ich darf annehmen, Herr Staatsminister, dass Sie nicht nur nachgeordnete Behörden oder Kommunen anhalten wollen, eine umweltfreundliche Beschaffungspolitik zu betreiben, sondern das auch als Selbstverpflichtung hinnehmen. Es macht ja keinen Sinn, andere anzuhalten, nur Dritte auf die Möglichkeit des Einkaufs von Elektrizität aus Erneuerbaren Energien zu verweisen und im eigenen Haus so weiter zu machen wie bisher. Die Empfänger Ihrer Botschaft aus der Broschüre, Herr Staatsminister, kämen sich veralbert vor. (…)
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weichert_2007-05-10_slt77_top7.pdf