Michael Weichert: Sachsen bereichert sich an Spielsüchtigen und stellt nicht einmal genügend Geld für Beratung und Therapie bereit
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Staatsregierung und Koalition stehen heute wieder einmal mit dem Rücken zur Wand. Entweder wir verabschieden heute das Gesetz oder der Freistaat Sachsen ist – wegen Versäumnis der Fristen – aus dem Rennen. Mit seinem Urteil vom 28. März 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein staatliches Wettmonopol nur dann zulässig ist, wenn es konsequent auf die Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Der Gesetzgeber wurde mit dem Richterspruch verpflichtet, eine Neuregelung bis 31. Dezember 2007 zu verabschieden. (…)
Wegen offener rechtlicher Fragen ist es zweifelhaft, ob der Glückspielstaatsvertrag gerichtlichen Prüfungen standhält. Dies bedeutet eine Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten, es besteht damit zugleich die Gefahr, dass die Zweckabgaben zur Erfüllung sozialer, kultureller und sonstiger gemeinnütziger Aufgaben noch weiter einbrechen und eine konsistente Suchtbekämpfung nicht möglich ist. Rechtssicherheit und ein klug geregelter Glückspielmarkt sind die Voraussetzungen dafür, dass die Zweckabgaben möglichst konstant bleiben.
Sachsen beteiligt sich so – besseren Wissens, das unterstelle ich mal – an der Verabschiedung eines schlechten Gesetzes. Wir wollen uns nicht daran beteiligen und haben uns entschieden, dass wir diesen Glücksspielstaatsvertrag ablehnen. (…)
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weichert_2007-12-13_slt94_top4.pdf