Michael Weichert: Tarifautonomie wahren – Gewerkschaften werden Angestellte bei Funktionalreform vertreten
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Ich mache mir große Sorgen um die Stärke der Gewerkschaften in Sachsen. Warum? Der Antrag der Linksfraktion erweckt den Eindruck, die Gewerkschaft Verdi benötige dringend die Hilfe und Unterstützung der Linksfraktion, um gewerkschaftliche Positionen durchzusetzen? Das wäre ein Armutszeugnis für die Organisation der Arbeitnehmer hier im Freistaat.
Aber soweit ist es zum Glück noch nicht. Selbstverständlich braucht eine solch umfassende Reform, die tief in die Rechte der Beamten und Angestellten eingreift, die Begleitung durch die Interessenvertretung der Gewerkschaften.
Bei dieser Reform kommt es bei den Bediensteten zu einem Zweiklassenrecht. Abgeleitet aus ihrem besonderen Status hätten die Beamten die geringsten Rechte, gegen eine Versetzung an einen anderen Dienstort zu protestieren. Weil bei dieser Reform die Beamten aber den Dienstherren wechseln müssten – von der Landes- in die Kreis- oder Kommunalverwaltung, sind ausgerechnet die Beamten bei der Funktionalreform geschützt. Ihr besonderes Treueverhältnis bezieht sich juristisch nur auf den Dienstherrn, nicht auf die Öffentliche Hand im Allgemeinen. Und so kommt es zur Umkehrung der Verhältnisse: Für die Beamten gibt es volle Wahlfreiheit, für die Angestellten gibt es Druck – eine Kuriosität des öffentlichen Dienstrechtes.
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weichert_2007-11-9_slt93_top11.pdf