Michael Weichert: Vor Regelung der Aufsicht bei berufsständischen Versorgungswerken rechtliche Einwände ausräumen

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Was ich den Ausführungen des Landesrechnungshofes entnommen habe, ist, dass es massive verfassungsrechtliche Bedenken und einen offenkundigen Verstoß gegen das Haushaltsgrundsätzegesetz gibt.
Nun könnte man über diese Bedenken hinweg gehen mit der Bemerkung, dass zwei Juristen ja immer mindestens drei Meinungen vertreten und man die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit im Streitfall überprüfen kann.
Die Begründung des Gesetzestextes bezieht sich auf ein Urteil des LG Dresden, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Wir wurden darüber informiert, dass über die Revision vor dem OLG am 20. Dezember – also in 14 Tagen – entschieden wird. Angesichts der geäußerten grundsätzlichen rechtlichen Bedenken gegen das vorliegende Gesetz in ‚Zusammenhang mit der Terminfolge, frage ich mich, was reitet die Koalition, uns das Gesetz in dieser Woche vorzulegen?
Vollständigen Wortlaut als PDF-Datei herunterladen:weichert 2007-11-7_slt91_top5.pdf