Miro Jennerjahn: Bedeutung des Sports braucht eine stärkere einzelgesetzliche Untersetzung

Redebeitrag von Miro Jennerjahn zum Gesetzentwurf der Fraktion SPD "Gesetz über die Förderung des Sports im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sportfördergesetz – SächsSpFG)" (Drucksache 5/9232), 73. Sitzung des Sächsischen Landtages, 17. April 2013, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –
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Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

die große gesellschaftliche Reichweite, die der Sport in Sachsen hat, ist in den vorherigen Beiträgen schon deutlich geworden, ebenso, dass der Finanzbedarf für die Sanierung und den Neubau bedarfsgerechter Sportstätten auf rund 800 Millionen Euro geschätzt wird.

Wie Sie sich sicherlich erinnern, hatten wir eine sehr lebendige Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Bei viel Kritik und an vielen Stellen auch berechtigter Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf im Detail, gab es jedoch auch einen gemeinsamen Nenner, der mir beim nochmaligen Studium des Wortprotokolls der Anhörung deutlich geworden ist. Es gibt Konsens darüber, dass die Bedeutung des Sports neben der verfassungsrechtlichen Verankerung in Artikel 11 der sächsischen Verfassung auch eine stärkere einzelgesetzliche Untersetzung braucht.

Dr. Feige als Vertreter des Gehörlosen-Sportverbandes Sachsen, Herr Kirsten als Bürgermeister von Altenberg und Herr Weber als Vertreter des Kreissportbundes Zwickau haben sich klar für ein Sportfördergesetz ausgesprochen. Herr Schöne vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag vertrat eher den Ansatz das sportliche Wohl in die Gemeindeordnung aufzunehmen.

Herr Schuster vom Landessportbund wählte den prägnanten Nenner so wenig wie möglich und so viel wie nötig gesetzlich zu regeln und konnte sich explizit beide Wege, also ein Sportfördergesetz oder die Änderung der Gemeindeordnung vorstellen. Deutlich wurde aber auch hier, dass er eine Stärkung der gesetzlichen Grundlagen befürwortet.

Kernpunkt war jedoch ein anderer: nämlich der Wunsch nach Verlässlichkeit der Sportförderung. Nun waren alle Sachverständigen sehr höflich in ihrer Wortwahl, aber die Botschaft war dennoch klar: Sport braucht Verlässlichkeit in der Finanzierung, die von der Staatsregierung und der Regierungskoalition zu verantwortende Berg- und Talfahrt in der Sportförderung ist abzulehnen.

Ich weiß, dass sich die Koalition auf den Weg festgelegt hat, den Sport in der Gemeindeordnung zu verankern. Auf den wesentlichen Schwachpunkt dieses Weges verwies der Bürgermeister von Altenberg, Herr Kirsten, dass nämlich die Änderung der Gemeindeordnung noch keine Veränderung der finanziellen Situation der Gemeinden bewirke.

Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD will die Sportförderung auf eine verlässliche Basis stellen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass in dem Gesetz ein starker Fokus auf den Breitensport gelegt wird und insbesondere die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderung gelegt wird.

Ebenfalls ist zu begrüßen, dass in § 5 bei Neu- oder Umbau von Sportanlagen die Barrierefreiheit genauso Eingang gefunden hat wie die Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutz.

Ein Kritikpunkt, der für uns bleibt: Wir sind nicht so überzeugt davon, Mindestbeträge der Förderung im Gesetz fest zu schreiben.
Da jedoch wesentliche Kritikpunkte, welche die Experten in der Anhörung an dem vorliegenden Gesetzentwurf geäußert haben, aufgegriffen wurden und per Änderungsantrag geheilt werden, bitte ich meine Fraktion darum, trotz des verbleibenden Kritikpunkts, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

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