Miro Jennerjahn: Interesse am Petitionsausschuss ist unter dem Strich ungebrochen hoch

Redebeitrag des Abgeordneten Miro Jennerjahn zum "Bericht des Petitionsausschusses, Berichtszeitraum 2011", 63. Sitzung des Sächsischen Landtages, 27. September 2012, TOP 2

– Es gilt das gesprochene Wort –
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Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen,

auch in diesem Jahr möchte ich meine Rede mit meinem Dank an den Petitionsdienst beginnen. Auch im Jahr 2011 wäre ein reibungsloser Ablauf der Ausschussarbeit ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsdienstes schlichtweg nicht möglich gewesen. Dafür meinen herzlichen Dank!
Wie jedes Jahr debattieren wir mit dem Petitionsbericht über ein wichtiges Dokument parlamentarischer Arbeit. Wie jedes Jahr stellt mich diese Rede vor eine gewisse Herausforderung. Der Bericht ist nicht umstritten, als sechster Redner hat man da nur begrenzt Chancen, noch neue Dinge in den Ring zu werfen. Ich gebe allerdings zu: Das ist ein Luxusproblem!

Aber zum Bericht: Es ist in den vorangegangenen Redebeiträgen bereits deutlich geworden, die Zahl der eingegangenen Schreiben ist gegenüber dem Berichtsjahr 2010 etwas zurück gegangen. Gleichwohl kann man sagen: das Interesse am Petitionsausschuss ist unter dem Strich ungebrochen hoch. Und auch die thematische Vielfalt, die durch Petitionen abgedeckt wird, macht den Petitionsausschuss sicherlich zum farbenfrohsten Ausschuss im Sächsischen Landtag.

Auch 2011 wurden wieder alle Petitionsarten genutzt: Einzelpetitionen, Mehrfachpetitionen, Sammelpetitionen und Massenpetitionen. Am stärksten mobilisieren konnte dabei die Sammelpetition zur „Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften“ der Initiative 2=2. Im Jahresbericht ist diese Petition mit beeindruckenden 4119 Unterstützerinnen und Unterstützern aufgelistet. Zählt man noch jene 550 Unterstützer einer Massenpetition hinzu, kommen wir auf knapp 4.700. Aber auch der Sachsenring und der Verwaltungsumbau der Staatsregierung konnte jeweils mehrere tausend Menschen zu Eingaben an den Petitionsausschuss mobilisieren.

Das zeigt, dass das Petitionsrecht als niedrigschwelliges Instrument der Bürgerbeteiligung unverzichtbar ist und wir uns auch Gedanken über eine mögliche Fortentwicklung des Petitionswesens machen müssen. Denn: Die Bürgerinnen und Bürger wollen sich beteiligen.

Und damit sind wir bei dem Punkt, den ich noch einmal etwas ausführen möchte. Wenn Sie sich zurück erinnern, haben mehrere Rednerinnen vor ziemlich genau einem Jahr bei der Vorstellung des Petitionsberichts für das Jahr 2010 hier in diesem Hohen Hause die Einrichtung der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Petitionswesens gelobt.

Der Auftakt dieser Arbeitsgruppe war aus meiner Sicht recht verheißungsvoll. Bis zum Frühjahr dieses Jahres waren wir immerhin soweit, dass alle demokratischen Fraktionen ihre Wünsche geäußert haben und es eine Übersicht über mögliche Änderungsbedarfe gibt. Leider ruht seitdem die Arbeit der Gruppe – unverständlicher Weise.

Aufgrund der Einrichtung dieser Gruppe hatten die Kolleginnen und Kollegen der LINKEN extra einen Gesetzentwurf „Zur Einführung öffentlicher Petitionen per Internet beim Sächsischen Landtag“, eingebracht in erster Lesung am 30.9.2010, zurück gestellt, um den Diskussionen dieser Gruppe und einer gemeinsamen Ergebnissuche nicht im Wege zu stehen.

Ich kann mich des Eindrucks nicht ganz verwehren, dass möglicherweise eine gewisse Unlust seitens der Koalition, auf Änderungswünsche der Opposition einzugehen, mit ursächlich für diese stillschweigende Beerdigung der Arbeitsgruppe sein könnte. Dieser Schluss ergibt sich für mich aus der ablehnenden Reaktion der Koalition auf den genannten Gesetzentwurf der LINKEN.

Ich habe  großes Verständnis dafür, dass die Fraktion LINKE  die Beschlussfassung zu ihrem Gesetzentwurf forciert, immerhin sind nun zwei Jahre ohne erkennbaren Fortschritt zu diesem Thema vergangen.

Ich hoffe dennoch, dass wir, wenn der Pulverdampf der Plenardebatte über den Gesetzesentwurf verflogen ist, wieder gemeinsam an einen Tisch finden und die ursprüngliche Idee der interfraktionellen Arbeitsgruppe wieder beleben.

Eines ist mir dabei allerdings wichtig. Alle möglichen Änderungen sollten dabei von der Frage aus gedacht werden: Stärkt die Änderung die Rechte der Petenten?

Herzlichen Dank.
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