Petitionen – Hammecke: Wir sollten darüber reden, wie wir die Arbeit des Petitionsausschusses weiter verbessern können
Redebeitrag der Abgeordneten Lucie Hammecke (BÜNDNISGRÜNE) zur Unterrichtung des Petitionsausschusses über den "Bericht des Petitionsausschusses (Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019)" Drs 7/4770
23. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 04.02.2020, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
auch im Jahr 2019 haben wieder viele Menschen das Recht genutzt, sich mit ihrer Petition an den Sächsischen Landtag zu wenden. Hunderte Petitionen sind hier eingegangen.
Die Anliegen der Petentinnen und Petenten reichten von der Finanzierung eines Schülertickets über einen Brückenbau im Nationalpark Sächsische Schweiz bis hin zum Thema Wohngeld.
Das Recht, sich mit einem Anliegen an den Petitionsausschuss zu wenden, hat eine jede Person, unabhängig von der Volljährigkeit, unabhängig von der deutschen Staatsbürgerschaft, unabhängig davon, ob die Person im Freistaat Sachsen lebt. Jede Petition geht denselben Dienstweg, jeder Petition wird das gleiche Recht zuteil.
Ob selbstgebastelte Plakate, Einzelanliegen oder Massenpetitionen. Seien es lokale Herausforderungen oder große landes-, bundes- oder europapolitische Entscheidungen. Die Anliegen der Petitionen, die wir im Petitionsausschuss behandeln, sind so vielfältig, wie es die Menschen, die hier leben, es sind.
Die Arbeit im Petitionsausschuss gehört zu den abwechslungsreichsten Tätigkeiten im Abgeordneten-Sein. Sie ist geprägt von sachlichen Debatten, dem Willen, das Anliegen der Petition zu erkennen und sich damit im Detail zu beschäftigen. Es wird diskutiert, gehadert und gestritten, um für die wichtigen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Lösungen und Lösungswege aufzuzeigen.
Für uns BÜNDNISGRÜNE ist der Petitionsausschuss ein besonderes Beispiel für die vielfältigen Möglichkeiten, die unsere Demokratie bietet, sich einzumischen. Unsere Demokratie, unser gesellschaftlicher Zusammenhalt leben davon, dass sich Menschen einbringen und ihr Umfeld aktiv gestalten wollen. Unsere Demokratie braucht das Engagement, braucht das Mitmischen, das Mitbestimmen. Sei es in Meinungsäußerungen auf der Straße oder sei es eben durch das Einreichen einer Petition.
Allen Bürgerinnen und Bürger muss es möglich sein, sich mit einem Anliegen an die Politik zu wenden. Und Politik muss sich die Zeit nehmen, sich mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ausreichend zu befassen. Ein Ort dafür ist der Petitionsausschuss. Das Petitionswesen ist damit einer der wichtigen Bausteine unserer Demokratie.
Auch und gerade deshalb ist es wichtig, dass wir darüber sprechen, wie wir die Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Petitionsausschuss weiter verbessern können. Auch der Blick in die Landesparlamente anderer Länder ist da eine spannende Angelegenheit.
Im Hessischen Landtag gibt es beispielsweise eine wunderbare Broschüre, explizit für Kinder und Jugendliche gestaltet, die zielgruppenspezfiisch erklärt, wie auch Jugendliche sich mit einer Petition an den Landtag wenden können. Das Petitionsrecht – im Gegensatz zum Wahlrecht by the way – steht unabhängig von der Volljährigkeit allen Menschen zu. Ich finde, wir sollten sie auf dem Weg dahin auch noch stärker ermutigen, sich einzumischen!
Spannend finde ich auch Vorschläge, wie mündliche Petitionseinbringungen, wie sie im Hessischen Landtag im Rahmen von Bürger*innen-Sprechstunden möglich sind.
Aber auch in der Digitalisierung gibt es Möglichkeiten, das Petitionsrecht noch weiter zu verbessern. So ist ja das Einreichen einzelner Petitionen über die Homepage des Landtags bereits möglich. Nun sollte auch das Mitzeichnen von Petitionen über die Homepage ermöglicht werden – so wie wir das bereits vom Bundestag, aber auch hier aus der Landeshauptstadt Dresden kennen. Darauf haben wir uns auch im Koalitionsvertrag geeinigt. Dies könnte möglich werden über eine Verknüpfung mit dem sächsischen Beteiligungsportal, das von der Staatsregierung verwaltet wird.
Das könnte übrigens auch bedeuten, dass sich der Landtag verpflichtet, Sammel-Petitionen, die von einer bestimmten Anzahl von Personen unterstützt beziehungsweise mitgezeichnet wurden, in öffentlicher Ausschussanhörung einzeln aufzurufen und zu behandeln.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich denke in unser aller Redebeiträgen ist klar geworden: Das Petitionsrecht ist ein wichtiges demokratisches Recht, es öffnet die Augen für die vielfältigen Anliegen der Menschen, die sich an den Petitionsausschuss wenden. Und es gibt Diskussionen zur Weiterentwicklung des Petitionsrechts, auf die ich mich sehr freue.
Vielen herzlichen Dank!
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