Petra Zais: Wenn wir Konzept als Plan verstehen, als strukturierte Handlungsgrundlage, die auf Analysen beruht, dann muss das Zuwanderungs- und Integrationskonzepts dringend – und nicht erst 2020 – überarbeitet und weiter entwickelt werden
Redebausteine der Abgeordneten Petra Zais zum GRÜNEN-Antrag:
"Integration von geflüchteten und zugewanderten Menschen im Freistaat Sachsen voranbringen – Zuwanderungs- und Integrationskonzept der Staatsregierung grundlegend überarbeiten" (Drs 6/4893)
35. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 27. Mai 2016, TOP 9
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Antrag hat das Ziel, dass 2012 auf den Weg gebrachte Zuwanderungs- und Integrationskonzept zu überarbeiten. Nämlich:
eine regelmäßige Integrationsberichterstattung einzuführen
einen Aktionsplan mit integrationsfördernden Maßnahmen aufzulegen
und die Einführung des seit 2012 in NRW sehr erfolgreichen Modellprojektes „Kommunale Integrationszentren“ zu prüfen
Warum ist das aus unserer Sicht dringend geboten?
Das nach langer Ankündigung nun endlich vorgelegte Integrationsgesetz des Bundes stellt einen Minimalkonsens dar. Vieles wird nicht geregelt, insbesondere die Rahmenbedingungen in den Kommunen, die letztlich die Integrationsaufgabe Tag für Tag bewältigen müssen und die bis heute in vielen Fragen die mangelnden Grundlagen für die gelingende Integration einschließlich der strukturellen und finanziellen Fragen beklagen. Auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag wollen klare Regelungen für Sachsen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass mit dem neuen Ministerin für Gleichstellung und Integration nicht nur bei uns GRÜNEN die Hoffnung groß war, in absehbarer Zeit ein Sächsisches Integrationsgesetz zu bekommen. Die Hoffnung auf ein baldiges Integrationsgesetz hat sich nicht erfüllt und bis heute fehlt es – auch mit dem Verweis auf den Bund – am politischen Willen in Sachsen, Integration im Rahmen eines Gesetzes zu regeln. Als Begründung wird darüber hinaus vorgebracht, dass Sachsen mit dem Zuwanderungs- und Integrationskonzept ein Instrument hätte, das den Anforderungen gerecht wird.
Das sehen wir nicht so und ich hoffe sehr, Frau Ministerin Köpping, dass Sie diese Auffassung teilen.
Ich vermute, Ihnen ging es wie mir, als das Zuwanderungs- und Integrationskonzept erstmals gelesen haben. Schon meine Enkelin lernte in der ersten Klasse in den Projektstunden, wie man Pläne und Konzepte macht. Wichtig war ihr, immer zu wissen, wer wofür zuständig ist: Wer bringt die Bilder von den Koalas mit? Wer hat die Glitzerstifte mit der dicken Miene? Wer besorgt das große Blatt für das Plakat?
Nein, den Verfasserinnen und Verfassern des Sächsischen Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes ging es nicht um Verbindlichkeit, es ging nicht darum, konkrete Ministerien in die Verantwortung zu nehmen, es ging nicht um Beteiligung von Migrantinnen und Migranten und schon gar nicht ging es darum, konkrete Ziele und Zeitrahmen zu benennen.
Übrigens, auch dem Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration blieb nicht verborgen, dass das sächsische Konzept nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Eine Empfehlung ist: „Verschiedene Handlungsfelder des Zuwanderungs- und Integrationskonzepts sollten klarer umrissen, mess- oder überprüfbare Ziele innerhalb dieser Handlungsfelder formuliert und Ziele priorisiert werden. Zudem sollten jeweils die für die Zielerreichung verantwortlichen Akteure benannt werden.“ Ich vermute einen kritischen Geist im Sozialministerium, denn der Sachverständigenrat wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Jahr 2014 beauftragt, eine Studie zum Umsetzungsstand des Zuwanderungs- und Integrationskonzepts zu verfassen. Vielen Dank!
Kurzum, wenn wir Konzept als Plan verstehen, als strukturierte Handlungsgrundlage, die auf Analysen beruht, dann muss das Zuwanderungs- und Integrationskonzepts dringend – und nicht erst 2020 – überarbeitet und weiter entwickelt werden. Unser Antrag benennt dafür die Grundlagen:
Dringend geboten erscheint es uns, die Gruppe der geflüchteten Menschen im Integrationskonzept zu berücksichtigen. Sie bildet momentan die größte Gruppe der zugewanderten Menschen in den letzten zwei Jahren. Dabei handelt es sich um eine heterogene Gruppe, also um sehr unterschiedliche Menschen. Es gibt schlichtweg nicht "den Flüchtling". Die Bedürfnislagen sind sehr verschieden und reichen von Traumabehandlung über Familienzusammenführung bis zur Alphabetisierung und Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen – um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Ein wichtiger Baustein für den Integrationsprozess ist die politische Teilhabe. Damit meine ich die Möglichkeit, wählen zu gehen und gewählt werden zu können (Kommunalwahlrecht). Dabei denke ich aber auch an für Migrantinnen und Migranten vorbehaltene Sitze in Landesgremien, wie z. B. dem Jugendhilfeausschuss. Politische Partizipation umfasst auch die Bildung von Beiräten auf kommunaler Ebene. Hier sehe ich gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Denn nur, wer sein Lebensumfeld mitgestalten kann, kann sich gut mit ihm identifizieren. Schauen Sie, das ist eigentlich ganz einfach und logisch: Wenn ich ein Beet selbst bepflanze, kümmere ich mich auch darum. Dann sorge ich dafür, dass immer gut gegossen ist und dass das sog. Unkraut nicht über Hand nimmt. Ich koste auch gern einmal von den Früchten meines Gartennachbars und natürlich gebe ich auch gern ein paar Kirschen ab. Wir tauschen uns aus und geben uns wertvolle Tipps. Nichts anderes passiert bei politischer Teilhabe.
Im Wohlfahrtsbericht 2015 der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen ist dazu nachzulesen: „Besonderer Bedarf besteht aus der Sicht der Wohlfahrtsverbände darin, Migrantinnen und Migranten und insbesondere Geflüchtete dabei zu unterstützen, ihr eigenes Engagement und ihre Vertretungsstrukturen zu entwickeln. Nur so können auch Geflüchtete an Entscheidungen partizipieren.
Das sächsische Integrationskonzept muss sich außerdem dem Thema Diskriminierung stellen. Ziel muss es sein, auch in Sachsen eine Antidiskriminierungskultur zu entwickeln. Was steckt hinter diesem Wortungetüm. Zuallererst die Einsicht, dass es Diskriminierung gibt, auch hier in Sachsen. Wenn sich z. B. Geldinstitute weigern, ein Girokonto für Geflüchtete zu eröffnen, dann ist das Diskriminierung. Erst wenn ich das anerkenne und nicht kleinrede, werden weitere Schritte folgen. In diesem Zusammenhang ist es überaus wichtig, dass von Diskriminierung betroffene Menschen Anlaufstellen haben, an die sie sich wenden können.
Gleichzeitig hat der hohe Anstieg rassistischer Übergriffe körperlicher und verbaler Art in den letzten zwei Jahren gezeigt, dass die Sächsinnen und Sachsen ein massives Problem haben, dass Sachsen eben nicht schon seit jeher ein weltoffenes und tolerantes Land ist. Respekt und Akzeptanz müssen offenbar neu definiert und erlernt werden. Ebenso so groß ist der Nachholbedarf in puncto Demokratie. Das zeigen uns vor allem die GIDA Bewegungen. Das neue Zuwanderungs- und Integrationskonzept darf in diesem Bereich nicht schweigen.
Kurz eingehen möchte ich noch auf die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Sie ist kein Selbstläufer. Wenn ich Migrantinnen und Migranten für die Verwaltung gewinnen möchte, dann muss ich sie aktiv dazu einladen. Wie soll sich die Vietnamesin, die in öffentlichen Darstellungen immer auf den Gemüseladen oder den Imbiss festgelegt wurde, überhaupt angesprochen fühlen für den Dienst in der öffentlichen Verwaltung. Konzepte für diesen Prozess gibt es zahlreiche. Auch existieren praktische Erfahrungen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hält dafür hilfreiches Material bereit. Das Rad muss also nicht neu erfunden werden. Was fehlt, ist das Konzept für diesen Prozess in Sachsen. Da gibt es mal hier eine Weiterbildung zum Umgang mit Muslimen, dann gibt es mal da eine Weiterbildung zu den Gepflogenheiten von Inderinnen und Indern. Mit interkultureller Öffnung hat das alles wenig zu tun.
Um zu wissen, wie es Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen ergeht, ist es sinnvoll, eine regelmäßige Integrationsberichterstattung einzuführen. Wir berichten in Sachsen über die Lage von Menschen mit Behinderung und auch über den Stand der Gleichstellung von Frau und Mann. Es gibt einen Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes und den Waldzustandsbericht – um nur einige zu nennen. Ein Integrationsbericht fehlt. Diese Lücke muss geschlossen werden.
Lassen Sie uns gemeinsam das Zusammenleben in Sachsen gestalten! Lassen Sie uns gemeinsam tragfähige Brücken für die Zukunft bauen! Stimmen Sie unserem Antrag zu!
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