Psychotherapeuten-Ausbildung – Kuhfuß: Weiterhin genauer Blick auf Versorgungslage notwendig

Redebeitrag der Abgeordneten Kathleen Kuhfuß (BÜNDNISGRÜNE) zur Zweiten Beratung des Entwurfs „Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (Drs 7/6081)
32. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 23.06.2021, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Psychotherapie ist ein sehr junges Fachgebiet. Erste psychotherapeutische Ansätze wurden im 19. Jahrhundert entwickelt. Auf Druck der WHO entstand in den 1970er-Jahre ein internationales Klassifikationssystem, welches erstmals psychische Erkrankungen beschrieb. In Deutschland gibt es erst seit 1999 ein Psychotherapeuten-Gesetz, das die Ausübung der Psychotherapie als professionalisierte Tätigkeit legitimiert.

Mit der Reform dieses Gesetzes wurde die Ausbildung für Psychotherapeut*innen neu geregelt, mit dem Ziel die Behandlung und Versorgung mit Psychotherapien zu verbessern. Diese gesetzliche Änderung macht nun eine Änderung des Staatsvertrages notwendig.

Der Staatsvertrag wurde dahin gehend ergänzt, dass die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer zukünftig auch die Berufsvertretung der Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen ist. Zudem wurde die Minderheitenschutzklausel für die Besetzung des Vorstandes der ostdeutschen Psychotherapeutenkammer gestrichen. Außerdem erhält der Staatsvertrag die Streichung einer inzwischen hinfällig gewordenen Regelung zur Errichtung der Kammer, die Streichung einer Klausel für den Fall einer Länderfusion von Berlin und Brandenburg sowie weitere redaktionelle Änderungen.

Ich möchte allerdings nochmals auf das Thema der Versorgungslage mit Psychotherapien zusprechen kommen. Expert*innen rechnen in den kommenden Jahren mit einem vermehrten Bedarf.

Laut einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer von 2018 liegt Sachsen mit einer Wartezeit von knapp 5 Wochen für ein Erstgespräch unter dem Bundesdurchschnitt. In Anbetracht der Tatsache, das dabei aber abgeklärt wird, ob es einen akuten, vielleicht stationären Versorgungsbedarf gibt oder ob man auf man auf der Warteliste aufgenommen wird, sind solch lange Wartezeiten nicht akzeptabel. Besonders dramatisch gestaltet sich die Lage in der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen, da hier nicht nur lange Wartezeiten, sondern auch fehlende Anschlusshilfen die Situation erschweren.

Sachsen tut hier schon einiges, um die Lage zu verbessern: Es wurden zusätzliche Weiterbildungsstellen an Krankenhäusern für die Fachgebiete der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie für die Arbeitsfelder der Versorgung Erwachsener geschaffen. Außerdem wurde zur Förderung der Nachwuchsgewinnung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*innen 2019 der Fortbildungsverbund (FoBi) der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) in Sachsen etabliert.

Im erst kürzlich verabschiedeten Haushalt haben wir im Haushaltsbegleitgesetz den Weg für eine Kammermitgliedschaft für all diejenigen geebnet, die in der Übergangsphase der Ausbildungsreform noch nach dem alten Psychotherapeutengesetz ausgebildet werden und noch keine Approbation abgelegt haben. Wir haben dies getan, um die Ausbildungssituation für die Psychotherapet*innen in Ausbildung (PiAs) attraktiver zu gestalten. Sie bekommen die Möglichkeit, neben der aktiven politischen Teilhabe und einer offiziellen Berufsvertretung, auch in das Versorgungswerke der Psychotherapeutenkammer einzuzahlen und somit rechtzeitig eine sichere Altersvorsorge zu betreiben.

Eine Studie vom Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen untersucht seit August 2020 für drei Jahre, ob sich die Versorgung mit Psychotherapie durch die Reform des Psychotherapeuten-Gesetzes verbessert. Deshalb müssen wir spätestens in drei Jahren genau hinschauen, ob sich die Versorgungslage mit der Reform nachhaltig weiterentwickelt hat.