Raumordnung und Raumplanung − Günther: Wenn wir der Umweltprüfung nicht das stärkere Gewicht bei der Planung einräumen, können wir GRÜNE nicht zustimmen

Redebeitrag des Abgeordneten Wolfram Günther zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Thema:
"Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften" (Drs 6/13629), 11. Dezember, TOP 3
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Um noch einmal kurz dazu zu kommen: Warum machen wir überhaupt Raumordnung, Raumplanung? Was könnte der Sinn des Gesetzes sein? Damit man den Wald vor lauter Bäumen noch sieht: Man möchte Planungsvorhaben in einer gestuften Planung sinnvoll steuern, eben über Landesplanung, Regionalplanung bis hin zur kommunalen Selbstverwaltungshoheit, Planungshoheit auch über
Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, bis am Ende jemand eine Baugenehmigung bekommt. Also: Man möchte steuern.
Dabei geht es darum, dass man die aktuellen Aufgaben, die vor uns liegen, gut steuert. Das würde heißen, in einer Gesellschaft, die vom demografischen Wandel gezeichnet ist — Unsere Bevölkerung geht zurück. Wir werden demnächst ein Fünftel weniger Menschen in Sachsen haben als zu dem Zeitpunkt, als der Freistaat wiedergegründet wurde, gleichzeitig aber einen unbegrenzten Flächenverbrauch. Es geht darum, dass man klug steuert, dass man Verdichtungsräume stärkt — etwa die Ballungszentren — und dass man gleichzeitig im ländlichen Raum Entwicklung möglich lässt. Bis es einmal zu einer Genehmigung kommt, dauert es in der Planung sehr lange. Alle wünschen sich, dass es zu Vereinfachungen kommt und die Verfahren verkürzt werden.
Jetzt kann man einmal schauen, ob der Gesetzentwurf wirklich einen Beitrag dazu leistet. Zunächst einmal: Wir haben schon viel über den Umweltbericht gehört, dass er eben nicht mehr verbindlich sein soll. Darin ist ein gewisser Denkfehler. Man glaubt, dass Planungen daran scheitern, dass man zu viel über Umweltnormen nachdenkt und wir zu viel Recht hätten. Aber in der Raumordnung geht es genau darum, frühzeitig diese Konflikte zu erkennen und abzuarbeiten. Deshalb wäre es aus GRÜNER Sicht wichtig, dass man diese formelle Umweltprüfung hat und dass man vor allen Dingen eine frühzeitige Umweltprüfung verbindlich einführt, damit man möglichst sämtliche Konflikte frühzeitig erkennt und ausräumen kann, damit es in der nachgelagerten Planung einfacher vorangehen kann.
Dafür — das haben Sachverständige vorgetragen — wäre es gut, wenn man im Raumordnungsverfahren den Umweltschutz als besonderes Ziel hervorhebt, das abzuarbeiten ist. Der Freistaat Bayern hat entsprechende Vorschriften in seinem Planungs recht.

Positiv ist die Evaluierung der Regionalplanungsverbände alle fünf Jahre, weil sich Dinge ändern. Das kann man gut finden. Was wir durchaus positiv finden, ist die Genehmigung ‚Nachnutzung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich‘. Das kennt man, da wird den Leuten das Leben wirklich erheblich schwer gemacht. Da ist kein neuer Flächenverbrauch. Dort geht es um Bestand. Das ist energetisch klug. Darin steckt sehr viel sogenannte graue Energie. Das begrüßen wir.
Dass die Frühzitumweltprüfung nicht darin steht, halten wir für einen Fehler. Wir finden auch, dass das gesamte Thema Flächenfraß, Flächenverbrauch nicht verbindlicher hineinkommt. Das ist eine unserer größten Herausforderungen. Die Zahlen schwanken zwischen 4,3 und 9 Hektar täglich, die wir verbrauchen. Da findet sich nichts.
Genauso — wir befinden uns in Zeiten des Klimawandels: Auch da gab es Vorschläge der Sachverständigen, dass man in die Raumordnung hineinnimmt, wie man dem Klimawandel vorbeugen und wie man mit den Folgen umgehen kann. Um es einmal ganz plastisch zu machen: Wenn mehr Hochwasser drohen, kann ich bei einem Vorhaben jetzt schon abprüfen, ob es Hochwasserereignisse gibt, was passiert, wenn die Welle irgendwelche schädlichen Dinge, die in diesem Gebiet sind, ins nächste Gewässer hineinspült und die woanders ankommen. Das sind konkrete Auswirkungen. Das sollte eine moderne Raumordnung heutzutage gewährleisten können.
Viele andere Bundesländer kennen es mittlerweile, dass man nicht nur positiv hineinschreibt, was man wo haben will, sondern dass man Ausschlussgebiete einführt, dass man sagt, in bestimmten Gebieten wollen wir bestimmte Dinge einfach nicht haben. Man kann Planungen machen, die grundwasserschädlich sind, damit Gemeinden nicht in dieses Problem hineinkommen. Die machen oft auf kleiner Ebene Ausschlussplanungen für bestimmte Dinge, die sie nicht wollen. Diese Krücke ist rechtlich eigentlich verboten. Jetzt hätte man denen diese Möglichkeit geben können.
Trotz der Verbesserungen im Kleinen für diese Außenbereichsdinge: Wenn wir der Umweltprüfung nicht das stärkere Gewicht einräumen, das nötig wäre, um Konflikte frühzeitig zu lösen und Planungen hinterher möglich zu machen — — Weil zum Klimawandel überhaupt nichts im Gesetzentwurf steht, auch nicht vom Flächenfraß und weil diese modernen Instrumente nicht dabei sind, können wir diesem Gesetzentwurf als GRÜNE nicht zustimmen.
Ich danke Ihnen. » Alle Infos zum 83./84./85. Plenum » Alle GRÜNEN Reden