Rechtsmedizin: Wir brauchen dringend eine qualifizierte und tragfähige Lösung für die Finanzierung der rechtsmedizinischen Institute, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können
Rede der Abgeordneten Katja Meier zum Antrag der Linken "Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Rechtsmedizin Sachsen erhalten" (Drs 6/10716)
61. Sitzung des Sächsischen Landtags, 28. September, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
die Diskussion um die Rechtsmedizin ist hier im Landtag nicht neu. Bereits 2011 befürchteten Staatsanwaltschaften, Gerichte und Kriminalpolizei, dass durch den Personalschwund in der Rechtsmedizin auch ihrer Arbeit erschwert wird.
Reagiert hat die Staatsregierung darauf nicht.
2014 fehlten dem Rechtsmedizinischen Institut in Leipzig bereits fast eine Million Euro in ihrem Haushalt. Zwei Drittel davon sind Dienstleistungen für Polizei und Justiz.
Schon da war klar, dass das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz des Bundes überarbeitet werden muss. Es ist bekannt, dass die Sätze zu gering und nicht mehr kostendeckend sind.
Und wieder hat die Staatsregierung nichts unternommen – weder auf Landesebene und schon gar nicht auf Bundesebene.
Vor einem Jahr (im November 2016) – war die sächsische Rechtsmedizin abermals Thema im Verfassungs- und Rechtsausschuss. Es wurden wieder Sachverständige aus den Instituten in Dresden und Leipzig eingeladen und angehört. Und sie haben wieder berichtetet, dass die Rechtsmedizinischen Institute chronisch unterfinanziert sind. Von 2010 bis 2016 hat sich Anzahl von Begutachtungen durch Ärzte und Ärztinnen verdoppelt. Staatsanwaltschaften müssen monatelang auf Obduktionsgutachten warten. Dadurch verzögern sich Gerichtsverfahren oder werden gar gefährdet.
Sie gefährden hier die Funktion einer maßgeblichen Säule unseres Justizsystems.
Für eine Obduktion beträgt die gesetzlich festlegte Gebühr 500 Euro. Das reicht schon nicht für einen einfach gelagerten Fall.
Aber lassen Sie die Leiche mal mit dutzenden Messerstichen auf dem Obduktionstisch liegen – da sind die RechtsmedizinerInnen mindestens zwölf Stunden beschäftigt.
Offensichtlich muss man das sagen: hier geht es um hoheitliche Aufgaben, also ureigene Aufgaben des Staates, die nicht fachgerecht erfüllt werden können.
Der Antrag der LINKEN versucht hier anzusetzen.
Es ist aber auch nur eine kurzfristige Lösung, in dem das Finanzloch mit 500.000 Euro gestopft werden soll. Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein und trägt meines Erachtens nur bis zum nächsten Doppelhaushalt.
Wir brauchen dringend eine qualifizierte und tragfähige Lösung für die Finanzierung der rechtsmedizinischen Institute.
Schleswig-Holstein zum Beispiel hat Anfang diesen Jahres eine Sockelfinanzierung für ihr Rechtsmedizinisches Institut in Höhe von knapp eine Millionen Euro beschlossen.
Wir sollten bis zur Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts prüfen, ob das auch für die sächsischen Institute geeignet ist. Die Rechtsmedizin ist eine gesellschaftliche Aufgabe, für die ausreichend Geld bereitgestellt werden muss.
Die Justiz arbeitet ja auch nicht kostendeckend. Kein Gericht finanziert sich aus Geldstrafen und die Justizvollzugsanstalten nicht aus dem Verkauf von Nussknackern.
Die zweite Stellschraube sind die Vergütungssätze für erbrachte Dienstleistungen: Bund Länder können sich nicht länger auf Kosten der Institute einen schlanken Fuß machen. Die Anpassung der Vergütungssätze durch den Bundesgesetzgeber ist unumgänglich.
Wenn Leistungen trotz unendlich reduzierten personellen und technischen Ressourcen immer noch nicht kostendeckend erbracht werden können, dann sind die Vergütungssätze überholt. Sie reichen nicht mehr aus, um die Aufgaben zu bezahlen deren Erfüllung gesellschaftlich gefordert wird.
Statt sich wie bei der Justizministerkonferenz im Frühjahr nur mit einer Marktanalyse bzgl. der JVEG-Vergütung abspeisen zu lassen, erwarte ich etwas mehr Initiative von Ihnen, Herr Gemkow. Initiieren Sie eine Bundesratsinitiative mit ihren LänderkollegInnen.
Wie hoch Bedarf und Kosten in den Instituten für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben sind, ist Ihnen bekannt.
In die Zuständigkeit der Staatsregierung gehört aber auch der dritte Bereich: Die rechtsmedizinischen Institute erfüllen Aufträge von der Polizei, der Justiz und teilweise den Jugendämtern – zum Teil gänzlich unvergütet, wie die Sachverständigen ausgeführt haben.
Sorgen Sie dafür, dass die Leistungen, die erbracht werden auch durch die Leistungsnehmer erstattet werden.
Also auch Ihr eigenes Ressort muss sich an der Finanzierung der Institute beteiligen, genauso wie das Sozialministerium und das Innenministerium!
Aktuell werden die Institute und das Ministerium für Wissenschaft und Kunst total im Regen stehen gelassen.
Zahlen müssen Sie am Ende sowieso. Sei es durch ein neues Finanzierungsmodell, durch die Anhebung der Vergütungssätze oder – und das ist das Wahrscheinlichste – durch beides.
Vielen Dank.
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