Dr. Karl-Heinz Gerstenberg: Staatsregierung hat bei Verwaltungs- und Kreisgebietsreform ungenügend Vorarbeiten geleistet

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) „Eine Neugliederungsentscheidung hat daher stets eine zureichende Kenntnis des Gesetzgebers von allen erheblichen Umständen, insbesondere ein zutreffendes und vollständiges Bild von den Interessen der betreffenden Gebietskörperschaften zur Voraussetzung. Nichts anderes gilt für die hinreichende Ermittlung der Tatsachen bei gesetzgeberischen Prognosen, wie sie für die gesetzgeberische Neugliederung charakteristisch sind […] Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber bei Prognosen die ihm erreichbaren und zugänglichen Erkenntnisquellen auszuschöpfen“ – das sage nicht ich, sondern ist ein Zitat von Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen, nachzulesen im Jahrbuch des SächsOVG 1995 (Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der kommunalen Neugliederung und ihre verfassungsrechtliche Kontrolle).
Da wir mit unserer Großen Anfrage genau diese verfassungsrechtlich geforderten und gerichtlich nachprüfbaren Entscheidungsgrundlagen fordern, habe ich absolut kein Verständnis für die lustlose Beantwortung derselben, Herr Staatsminister Buttolo.
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gerstenberg_2007-07-05_slt84_top3.pdf