Elke Herrmann: Kinder und Frauen müssen unbedingt vor Gewalt geschützt werden

Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zum Antrag "Hilfestruktur für Opfer und Betroffene von häuslicher und Beziehungsgewalt in Sachsen verbessern und sicherstellen"
92. Sitzung des Sächsischen Landtages, 12. März 2014, TOP 11

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es ist ein seltener Augenblick in diesem Parlament, dass sich Opposition
und Koalition in der Einschätzung der Lage einig sind, nämlich dass die Anzahl der Frauen, die vor allen Dingen im häuslichen Bereich von Gewalt betroffen sind, zu groß ist. Die Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ist schon genannt worden. Dort wird festgehalten, dass 22 % aller Befragten angegeben haben, in der eigenen Häuslichkeit Opfer von Gewalt geworden zu sein.
Ich habe aber den Eindruck, dass die Einigkeit damit auch schon aufhört; denn bei der Frage, wie man diesem Missstand begegnet, wie man ihm abhelfen kann und wie man vor allem Frauen und Kinder unterstützen kann, mit diesen traumatischen Erfahrungen umzugehen, sind wir uns schon nicht mehr einig. Die SPD und DIE LINKE haben mit diesem Antrag einen Vorschlag mit einigen Punkten vorgelegt, die die Situation von Gewaltbetroffenen verbessern könnten. Ich möchte nur auf einige davon eingehen.
Insbesondere hat der Kollege der CDU-Fraktion gesagt, dass er das Telefon, das seit dem vorigen Jahr geschaltet ist und an das sich Frauen oder Gewaltbetroffene wenden können, für eine gute Einrichtung hält. Aber uns allen muss klar sein: Je mehr Öffentlichkeit es für dieses Thema gibt und je mehr Möglichkeiten es gibt, auch das Erfahren von Gewalt offen zu legen und darüber zu sprechen, desto mehr Beratungsangebote werden nötig sein und desto mehr Plätze in Frauenhäusern werden nötig sein.
Das ist genau dasselbe wie in der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn wir uns um frühe Hilfen, um frühzeitiges Erkennen von Gewalterfahrungen und von Vernachlässigungen auch bei Kindern bemühen, desto mehr Fälle werden bekannt werden und desto höhere Kosten werden wir im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe haben. Dasselbe trifft auch für Frauenhäuser zu. Und dann muss man einfach feststellen, dass seit 2007 keine Erhöhung der Gelder mehr stattgefunden hat.
Aber nicht nur die Zahlen steigen, sondern auch die Situation von Gewaltbetroffenen – in der Regel sind das ja Frauen und Kinder – ist immer schwieriger geworden. Also besteht auch die Notwendigkeit, eine verstärkte Netzwerkarbeit zu machen, um den Frauen auch andere Hilfsangebote zugänglich zu machen.
Ganz besonders möchte ich darauf hinweisen – das ist in dem Antrag genannt, und die Staatsregierung ist in ihrer Stellungnahme auf diesen Punkt nicht eingegangen -‚ dass unter Punkt 3 auch erwähnt wird, dass es spezielle Angebote für betroffene Kinder geben muss. Kinder, die in der Familie –
Frau Schütz hat das vorhin mit „Nest‘ bezeichnet -‚ also genau an der Stelle, wo sie eigentlich Unterstützung, Wärme, Liebe erfahren sollten, Gewalt erleben, sind traumatisiert. Wenn Kinder dieses Trauma nicht verarbeiten können – und wir haben in Sachsen im Moment keine Möglichkeit, Kinder zu beraten oder Kindern in altersgerechter Form Unterstützung zur Verfügung zu stellen -‚ werden sie in ihrem eigenen Beziehungsleben später beeinträchtigt sein. Sie werden auch in der Bindung zu ihren zukünftigen Kindern Probleme bekommen. Sie werden unter Umständen auch Probleme bekommen, ihr Leben eigenständig zu führen. Es ist deshalb unbedingt notwendig, Beratungsmöglichkeiten, Unterstützungsmöglichkeiten in kindgerechter
Form in den Beratungsstellen und Frauenhäusern vorzuhalten.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen: Wenn Frauen in Beratungsstellen
Unterstützung in Anspruch nehmen, haben sie häufig ihre Kinder dabei. Wenn nicht die Möglichkeit gegeben ist, dass Kinder außerhalb dieses Beratungsgespräches betreut werden, werden sie zum zweiten Mal traumatisiert, indem sie nämlich das, was die Mutter in der Regel dort vorbringt, mit anhören und sozusagen diese Erfahrung noch einmal machen müssen. Es ist unbedingt notwendig, für Kinder eigene Möglichkeiten der Betreuung und Beratung einzuführen.
Ich möchte noch auf ein Zweites verweisen: Es gab im letzten Jahr auch eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums. Diese Studie verweist auf alarmierende Befunde, was Frauen mit Behinderungen betrifft. Jede zweite bis vierte Frau, die eine Einschränkung oder eine Behinderung hat, hat in Kindheit oder Jugend sexuelle Übergriffe erlebt. Allen voran sind das gehörlose Mädchen und Frauen, gefolgt von blinden Frauen. Genau für diese Klientel gibt es fast keine Beratungsangebote, weil – das haben wir nachgefragt, und dabei ging es uns nicht nur um bauliche Barrierefreiheit – in den Beratungsstellen keine Barrierefreiheit da ist, also nicht in angemessener und den Frauen zugänglicher Art und Weise Hilfe zur Verfügung gestellt werden kann.
Das sind Punkte, die unbedingt geändert werden müssen. Das geht natürlich mit steigenden Kosten einher. Aber ich sage Ihnen, wenn Sie an der Stelle das Geld nicht in die Hand nehmen, werden Sie es an anderer Stelle später in die Hand nehmen müssen.
Vielen Dank.

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