Elke Herrmann: Tierheime müssen ausreichend finanziert werden

Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Maßnahmen zur Verbesserung der derzeitigen Situation im Bereich des Tierschutzes und der Tierheime in Sachsen ergreifen!", 60. Sitzung des Sächsischen Landtages, 12. Juli 2012, TOP 8


– Es gilt das gesprochene Wort –

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Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt die Empfehlung, die schon mehrfach angesprochen wurde, die von der Arbeitsgruppe zumindest mitinitiiert und angeregt wurde, zu der die Tierheime sagen, dass sie nicht ausreichend ist. Die Evaluation war eigentlich für Juni dieses Jahres vorgesehen. Na gut, das haben Sie bisher noch nicht getan.
Aber Sie sagten, dass Sie das noch tun werden. Ich nehme einmal an, dass das gegen Ende des Jahres erfolgen wird. Ich glaube, dann wird man das Ergebnis auch genauso sehen.

Es reicht eben nicht, eine Empfehlung auszugeben, weil sich die Tierheime in den Verhandlungen mit den Kommunen für eine Empfehlung nichts kaufen können. Wir haben die Situation, dass sich auch nicht alle Kommunen an der Finanzierung beteiligen. Ich denke, man muss über andere Dinge nachdenken, vielleicht über eine andere Konstruktion, die dieser Pflichtaufgabe angemessen ist. Ich bin auch nicht der Meinung, dass eine Pflichtaufgabe der Kommunen zum großen Teil mit Ehrenamt durchgeführt wird.

Natürlich: Wir danken allen ehrenamtlich Tätigen. Es ist gut, dass sich gerade im Bereich Tierschutz viele Menschen bereit erklären, sich zu engagieren.

Das Ehrenamt – das ist im Tierschutz genauso wie in allen anderen Bereichen – braucht aber ein Hauptamt. Wir können nicht annehmen, dass eine Pflichtaufgabe im Ehrenamt durchgeführt wird. Niemand würde auf die Idee kommen, andere Pflichtaufgaben der Kommunen in ein Ehrenamt zu verlagern. Denken Sie zum Beispiel an den öffentlichen Nahverkehr oder andere Punkte.

Wir müssen dafür sorgen, dass Tierheime ausreichend finanziert werden. Wir müssen ebenso dafür sorgen, dass die Pflichtaufgaben der Kommunen in Form der Aufnahme von Fundtieren auch mit professionellen Kräften besetzt werden.

Das knüpft gleich an das nächste Problem an. Wir haben zunehmend die Situation, dies wurde bereits angesprochen, dass wir Exoten haben, die von Menschen im Freistaat gehalten werden. Weil diese die Tiere aussetzen oder aus anderen Gründen, landen sie in den Tierheimen. Zum Teil handelt es sich dabei um Tiere geschützter Arten – zum Teil streng geschützter Arten. Hier beginnt das Problem. Erstens gibt es nicht allzu viele Tierheime, die diese Fundtiere aufnehmen können. Man müsste sich deshalb Gedanken darüber machen, dass man genügend Plätze für solche Exoten zur Verfügung hat.

Zweitens sind die Tierheimmitarbeiter nicht darauf vorbereitet, mit Tieren umzugehen, die neu für sie sind. Hierbei wäre der Freistaat in der Pflicht, Weiterbildungen anzubieten. Diese müssten für die Mitarbeiter natürlich kostenlos sein. Sie müssten die Mitarbeiter befähigen, mit diesen Tieren tatsächlich umzugehen.

Drittens haben wir ein Problem, wenn es sich um streng geschützte oder geschützte Tiere handelt, für die eine Erlaubnis Voraussetzung für die Haltung ist. Wenn solche Tiere aufgegriffen werden, ist im Normalfall keine Haltungserlaubnis dabei. Die Tierheime nehmen Tiere auf, für die sie keine Haltungserlaubnis haben. Das geht so lange gut, solange sie als Fundtier – nämlich die ersten sechs Monate – behandelt werden. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, befinden sich die Tierheime in der Situation, dass die Haltung dieser Tiere illegal ist. Es liegt nämlich keine Haltungserlaubnis vor. Dann müssten diese Tiere vom entsprechenden Veterinäramt des Landkreises beschlagnahmt werden. Die Kosten für die weitere Unterbringung müssten von den Landkreisen getragen werden.

Nun befinden wir uns in der Situation, dass es nicht viele Tierheime gibt, die diese Tiere aufnehmen können. Diese nehmen auch Tiere aus anderen Landkreisen auf. Das hat zur Folge, dass sich der Landkreis, aus dem diese Tiere ursprünglich stammen, weigert, die Unterbringungskosten, die über diese sechs Monate hinausgehen, weiter aufzubringen. Vielmehr sagt der Landkreis dann Folgendes: Die Tiere sind im Tierheim in X, dann soll auch der Landkreis, in dem dieses Tierheim steht, die Kosten nach der Beschlagnahme aufbringen. Hierbei besteht tatsächlich Regelungsbedarf.

Die anderen schon genannten Fälle – wie der Unterbringung bei Inhaftierung von Personen, Betreuung oder Vormundschaft und der Abgabe von Tieren, die ebenfalls ein großes Problem darstellen – sind nicht geregelt. Nach wie vor bleiben, wenn derjenige, der in Haft genommen wird, nicht für die Unterbringungskosten aufkommen kann, die Tierheime auf den Kosten sitzen. Wir brauchen hierfür dringend eine Regelung.

Diese Beispiele machen deutlich, dass das, was wir bisher haben, nicht ausreichend ist, um die Situation der Tierheime zu verbessern. Besonders kleine Einrichtungen stehen aus verschiedenen, aber vor allem aus finanziellen Gründen vor dem Aus. Das können wir nicht akzeptieren.

Wir müssen uns auch weiterhin Gedanken darüber machen. Was durch die Empfehlung angestoßen wurde, ist für mich nicht ausreichend. Es muss weit darüber hinausgehen. Wir müssen uns grundsätzlich auf eine Struktur verständigen, wie die Pflichtaufgabe der Kommunen tatsächlich durch diese in geeigneter Form wahrgenommen werden kann.