Michael Weichert: Verquere Agrarstruktur ist mitverantwortlich für Exodus der ländlichen Räume

Redebeitrag des Abgeordneten Michael Weichert zum Gesetzentwurf "Gesetz zur Einführung eines Sächsischen Agrarstrukturverbesserungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften" (Drs. 5/10554), 86. Sitzung des Sächsischen Landtages, 27. November 2013, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
vor einem Jahr hat die Linksfraktion vorliegenden Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. In einer öffentlichen Anhörung wurden von teils namhaften Experten die Vor- und Nachteile dieses Entwurfes diskutiert. Nun musste auch die Koalition in die Puschen kommen und sich überlegen, wie man den Entwurf der Linken abräumen könne. Die Idee: Ein Prüfauftrag an die Staatsregierung musste her. So etwas ist konsensfähig, nicht sonderlich kompliziert und bietet bei entsprechender Fragestellung die Möglichkeit, sich von der Staatsregierung die Ablehnungsgründe vorformulieren zu lassen. Deren Herleitung ist ungewollt komisch: Es falle auf, dass besserer Boden teurer als schlechterer sei. Auch nehme durch die Abnahme der noch zur Verfügung stehenden BVVG-Flächen deren Wirkung auf die Agrarstruktur ab.
Schließlich folgte der von CDU und FDP gewünschte Schluss, ein Schutz der ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe sei nicht nötig, denn die Agrarverwaltung setzt "auf eine konsequente Anwendung der vorhandenen Bodengesetze und ein qualitativ hochwertiges und ein möglichst einheitliches fachliches Verwaltungshandeln."
Ich gebe der Staatsregierung Recht. Sie gibt sich – ebenso wie die Bundesregierung – tatsächlich Mühe, die Bodenvergabe im Interesse sächsischer Agrarunternehmen zu regeln. Der Ehrlichkeit halber sollten wir aber dazu sagen, dass es sich um die Interessen einiger weniger Großbetriebe geht. Ja, mit den übrig gebliebenen BVVG-Restflächen lässt sich die sächsische Agrarstruktur kaum noch verändern.
Nach der friedlichen Revolution in der DDR und dem Anschluss an die Bundesrepublik befanden sich 1992 (regional unterschiedlich) zwischen 35 und 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im Eigentum des Bundes (BVVG) oder der Bundesländer. Diese haben alles dafür getan, um eine Großbetriebsstruktur durch selektive Bodenverteilung beizubehalten. Die BVVG-Flächen wurden fast ausschließlich an Großbetriebe verpachtet – LPG-Nachfolger, Neugründungen von DDR-Nomenklaturkadern und Betriebsgründungen von Agrarfunktionären aus den alten Bundesländern. Die Etablierung bäuerlicher Landwirtschaft wurde so weit wie möglich verhindert.
Heute sieht das wie folgt aus: knapp zehn Prozent der Betriebe in Ostdeutschland haben 50 Prozent der BVVG-Flächen zugeschanzt bekommen. Besonders bemerkenswert ist, dass die beschränkten Ausschreibungen, mit denen Betriebe mit hoher Wertschöpfung (Öko-Betriebe, Gartenbaubetriebe, besondere Vieh haltende Betriebe, Betriebe mit Sonderkulturen) gefördert werden sollten, nur 0,6 Prozent der BVVG- Verkäufe ausmachen.
Eine Folge der fehlgeleiteten Agrarstrukturentwicklung bekommen wir jetzt zu spüren. Mit Ablauf der Bewirtschaftungsverpflichtung beginnt der Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen und Betriebe an externe Investoren, das sogenannte "Landgrabbing". Die Verpachtung und der Verkauf von BVVG- und landeseigenen Flächen vor allem an Großbetriebe führte zu gut arrondierten Betrieben in Ostdeutschland. Diese Betriebe sind attraktive Investitionsziele für externe Investoren. Für die Inhaber der Großbetriebe ist der Verkauf attraktiv, weil sie die Flächen lange Zeit billig erworben haben und bei den aktuellen Preisen für ein Vielfaches weiterverkaufen können.
Die verquere Agrarpolitik ist mitverantwortlich für den Exodus der ländlichen Räume in Sachsen. Eine aktuelle Studie des Leibniz-Instituts für Länderkunde (Siehe LVZ, 25.11.) weist auf die dramatische Landflucht hin. Das Image vieler ländlicher Regionen sei so schlecht, dass ein Wegzug nicht nur akzeptiert, sondern regelrecht erwartet werde. Wer einmal sein Dorf verlassen habe, kehre meist nicht mehr zurück. Denn Jobs seien auf dem Land kaum zu finden. Vergleichen wir den Arbeitskräftebesatz nach Betriebsgröße, stellen wir fest: Betriebe von bis 200 Hektar Fläche beschäftigen (Familienmitglieder nicht mitgerechnet) durchschnittliche sechs Arbeitskräfte je 100 Hektar Fläche, Betriebe ab 500 Hektar ganze 1,5 Arbeitskräfte je 100 Hektar Fläche. Sehr geehrter Herr Staatsminister Kupfer, was Sie als "Museumslandwirtschaft" diffamieren, hätte im ländlichen Raum wichtige Arbeitsplätze schaffen können. Ich rede von ganzjährigen Arbeitsplätzen und nicht von Saisonarbeit, bei der die Arbeiter im Sommer schuften und im Winter mit Hartz IV zuhause sitzen. Diese Menschen haben schon heute wenig. Morgen werden sie massiv von Altersarmut betroffen sein.
Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzentwurf der Linken als Diskussionsgrundlage wichtig. Prinzipiell ist ein Agrarstruktur-Verbesserungsgesetz geeignet, um dem Freistaat auf den Gebieten des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs, Pachtwesens und ländlichen Siedlungswesens Ersetzungsbefugnisse einzuräumen. Einige Kompetenzen werden auf Landesebene zurückgeholt. Der Einfluss auf die Bodenpolitik könnte steigen. Die eigentlichen Probleme eines überalterten Grundstücksverkehrsgesetzes lassen sich jedoch nicht lösen.
Die Idee eines Bodenfonds begrüßen wir, wenn er mit mehr als den symbolischen fünf Millionen Euro ausgestattet wird. Bereits in der Haushaltsdiskussion hatten wir vorgerechnet, dass für den Kauf der restlichen BVVG-Flächen rund 70 Millionen Euro notwendig sind. Die gute Haushaltslage würde diese einmalige Investition ermöglichen, die sich durch die künftig zu erzielenden Pachteinnahmen und den zu erwartenden Wertzuwachs amortisieren würde.
Wir wollen, wo es möglich ist, die angekauften BVVG-Flächen zur Förderung nachhaltiger, regional angepasster und ökologisch wirtschaftender Landwirtschaftsstrukturen verwenden. Im Entwurf der Linken fehlen klare Ziele. Was haben Sie mit den Flächen vor? Uns fehlt das Bekenntnis zur ortsansässigen bäuerlichen Landwirtschaft wie auch zum Ökolandbau als wesentliche Schutzgüter im Sinne des Gesetzes.
Leider sind auch etliche Hinweise der zur öffentlichen Anhörung geladenen Experten nicht beachtet worden. Diese hatten bspw. mehrfach auf die Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe in Teilen des Entwurfes hingewiesen und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit bemängelt. Da gibt es noch eine Menge nachzubessern. Aus diesen Gründen werden wir uns enthalten, auch wenn uns das grundsätzliche Anliegen sympathisch ist.

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