AfD-Gesetz zur Verbot von Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen – Maicher: Gesetzentwurf ist ein weiterer klarer Beweis für Doppelzüngigkeit der AfD

Redebeitrag der Abgeordneten Claudia Maicher zum Gesetzesentwurf der Fraktion AfD:
"Gesetz über das Verbot der Beteiligung von politischen Parteien und Wählergruppen an Medienunternehmen", Drs 6/17058, 3. Juli, TOP 19
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

dass die GRÜNE-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnt, dürfte nicht überraschen. Die AfD-Fraktion hat es uns diesmal aber auch besonders leicht gemacht.
Ich frage mich: Kann die AfD nach fünf Jahren Parlamentszugehörigkeit immer noch keine rechtsförmlichen und verfassungsmäßigen Gesetzentwürfe vorlegen oder will sie das einfach nicht? Der Gesetzentwurf strotzt nur so vor juristischer Unfähigkeit:

In Artikel 1 soll eine Gesetzesstelle geändert werden, die es gar nicht gibt. Ein entsprechender Änderungsantrag liegt bis heute nicht vor. Mit Gesetzeszitaten nimmt man es offenbar nicht so genau. Bei so einer grundlegenden Minderleistung kann man natürlich nicht erwarten, dass der Gesetzentwurf den Anforderungen an die Rechtsförmlichkeit entspricht.

Eine tiefgehende materiell-rechtliche Auseinandersetzung mit dem Parteien-, Unternehmens- und Presse- und Rundfunkrecht findet auch nicht statt.
Sie, meine Damen und Herren der AfD, kramen lieber in alten Bundestagsdrucksachen, pinseln sie eins zu eins und ohne große Unterscheidung zwischen Bundes- und Landesebene ab. Merken Sie eigentlich, dass solche Initiativen aus guten, verfassungsrechtlichen Gründen vom Bundestag abgelehnt wurden?
Das Totalverbot der Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen, das CDU, CSU und FDP damals gefordert haben und das sie heute fordern, ist schlicht verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 2008 klar entschieden.Demokratische, rechtsstaatlich verankerte Parteien akzeptieren gemeinhin die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sie allerdings, lassen sie schlicht unter den Tisch fallen. Das spricht für sich.

Neben allen juristischen Fehltritten soll der Gesetzentwurf aber vor allem über die eigene medienpolitische Strategie der AfD hinwegtäuschen. Denn diese ist auf nichts anderes ausgerichtet als die massive Beeinflussung der Berichterstattung und Meinungsbildung. Es gibt zwar keine direkten, offenen Beteiligungen der AfD an klassischen Medienunternehmen. Aber zusammen mit anderen Akteuren der Neuen Rechten betreibt die AfD einen immensen Aufwand zur Schaffung einer medialen Gegenöffentlichkeit und neurechter Denkblasen. Dabei ist ihnen jedes Mittel recht, seien es Fake News, Informationskanäle, die sich als Tarnseiten der AfD entpuppen oder aber klare politische Hetze gegen alle, die nicht in ihr Weltbild passen.

Zum Konzept gehören auch massive Verbindungen von AfD-Mitarbeitern zu Neurechten, aber auch alteingesessenen rechtsextremen Medien. Hinsichtlich der Bundestagsfraktion ist das weithin bekannt. Mit öffentlichen Fraktionsgeldern kauft sich die AfD-Bundestagsfraktion also nicht nur Medienkompetenz gezielt aus dem rechten Spektrum, sondern auch Medienpräsenz. Denn die mediale Vermarktung der eigenen Themen und Ansichten ist für die AfD, die allein vom Populismus lebt, von zentraler Bedeutung.

Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer klarer Beweis für Doppelzüngigkeit der AfD. Wie im politischen Betrieb, so wollen sie auch in der Medienlandschaft Konkurrenten beseitigen und die Deutungshoheit über die angebliche Volksmeinung haben.

Aber die haben Sie nicht.
Vielen Dank.
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