Barrierefreie Websites – Zschocke: Viele Fragen bleiben beim Schnellverfahren der Koalition ungeklärt

Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG)", Drs 6/16690
90. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 10. April, TOP 10

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer zunehmend digitalen Informationswelt muss Barrierefreiheit auch im Netz umgesetzt werden. Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen, Sehbehinderte und Blinde, Gehörlose haben häufige Probleme bei der Nutzung des Internets. Deshalb ist die Umsetzung der EU-Verordnung zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen aller öffentlichen Stellen so wichtig und wird uns natürlich unterstützt. Wir sind sogar der Auffassung, dass auch in der Privatwirtschaft die Barrierefreiheit umgesetzt werden sollte. Die EU-Richtlinie ermutigt den nationalen Gesetzgeber dazu, aber wir GRÜNEN sind im Bundestag mit einem entsprechenden Antrag gescheitert. Das ist ein Problem, denn viele Produkte und Dienstleistungen bestellen bzw. kaufen wir heutzutage online. Es ist eine Erleichterung für viele Menschen, wenn die Geschäftsbedingungen in leichter Sprache dargestellt werden oder die Option einer vergrößerten Schrift besteht. Doch soweit wollten Union und SPD nicht gehen und haben nur die Mindestanforderungen ins Gesetz geschrieben. Und auch im heute vorliegenden Landesgesetz sind keine über die EU-Richtlinie hinausgehenden Anforderungen definiert.

Aus Zeitdruck hat die Koalition auf eine 1. Lesung und eine Anhörung verzichtet. Viele Fragen bleiben auch nach der Abstimmung im federführenden Ausschuss ungeklärt. Zwar ist die vom Städte- und Gemeindetag vorgebrachte Kritik am fehlenden Mehrbelastungsausgleich offenbar ausgeräumt, alle weitergehenden Hinweise aus der Stellungnahme des SSG finden keine Würdigung. Der Behindertenbeauftragte wurde gar nicht erst beteiligt. All diese erheblichen Verfahrensmängel könnten wir Ihnen zum Vorwurf machen. Stattdessen reichen wir die Hand, um diese Mängel gemeinsam in einem zügigen, aber halbwegs geordneten Verfahren zu heilen. Doch das lehnt die Koalition ab. Sie haben einen Berg von Gesetzesvorhaben bis jetzt vor sich hergeschoben, um diese nun im Eilverfahren durchs Plenum zu peitschen. Sie dürfen nicht erwarten, dass wir Sie bei diesem Vorgehen jetzt auch noch unterstützen. » Alle Infos zum 90./91. Plenum » Alle GRÜNEN Reden