Digitalisierung von Archivgütern – Lippmann: Hoffentlich sorgen Sie endlich für eine an den Aufgaben orientierte Personalausstattung der Archive

Rede des Abgeordneten Lippmann zum Antrag der Fraktionen CDU und SPD zum Thema: "Fit für die Zukunft – Digitalisierung von Archivgütern und langfristige Archivierung elektronischer Unterlagen"
64. Sitzung des Sächsischen Landtags, 13. Dezember, TOP 11
– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
im Mai dieses Jahrs fand der 22. Sächsische Archivtag in Dresden statt. Dabei wurde unter anderem konstatiert, dass die meisten Archive des Freistaates Sachsen noch nicht für die Digitalisierung der Verwaltung gerüstet sind. Es fehlt in fast allen Archiven an geeigneter Infrastruktur, um digitale Unterlagen zu archivieren. Rund ein Drittel der Archive hat sich überhaupt noch nicht mit elektronischer Archivierung beschäftigt.
Vor diesem Hintergrund ist dieser Antrag zur Information des Landtags über den aktuellen Stand der Digitalisierung von Archivgütern richtig. Wir GRÜNEN werden ihm zustimmen. Gleichwohl möchte ich auf zwei Punkte hinweisen, die mich an dem Antrag und den darin zum Ausdruck kommenden Beweggründen stören:
1. Mit Punkt I.5. soll die Staatsregierung dem Landtag darüber berichten, wie es um die Fachkräftesituation der Archivare im Freistaat Sachsen bestellt ist.
Die Formulierung ist ja recht schwammig: wenn Sie mit dieser Frage darauf abzielen, wie viele Personen in den kommunalen Archiven arbeiten und welche Fachkräftebedarfe sich dort in den nächsten Jahren abzeichnen, dann hoffe ich, dass sich die Staatsregierung nicht auf ihre beliebte Formel zurückzieht, dass sie dem Landtag über Angelegenheiten, die in die kommunale Selbstverwaltung fallen, nicht zur Auskunft verpflichtet ist. Dann bekommen Sie über diesen Bereich gar keine Informationen – aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
Wenn Sie mit dieser Frage darauf abzielen, wie die Personalsituation im Sächsischen Staatsarchiv aussieht, dann kann ich Ihnen schon heute antworten: bescheiden bis dramatisch. Das wissen all jene, die den Bericht der Personalkommission bis zum Schluss gelesen haben: Allein bis 2030 gehen von den 120 Bediensteten 98 in den Ruhestand, allein in den nächsten drei Jahren sind es bereits 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD sahen es übrigens für nicht erforderlich an, das Staatsarchiv bei seinen Aufgaben mit Personal zu unterstützen.
Allein in dieser Legislatur wurden und werden 9 kw-Vermerke vollzogen – frei werdende Stellen also nicht mehr besetzt. Gleichzeitig – so kann man es dem Jahresbericht 2016 des Sächsischen Staatsarchivs entnehmen – ist die Nachbesetzung frei werdender Stellen schwieriger denn je, da auf dem Markt keine Fachpersonal zur Verfügung steht. Umso absurder ist es, dass den im Staatsarchiv regelmäßig ausgebildeten Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste keine dauerhafte berufliche Perspektive geboten werden kann. Wenn ein Staat eigenes Fachpersonal ausbildet und dieses dann nicht beschäftigt, dann hat er in der Personalpolitik komplett versagt.
Den Vorschlag der GRÜNEN, dem Sächsischen Staatsarchiv in den Jahren 2017 und 2018 mit je vier befristeten Stellen über die starken Altersabgänge in den nächsten Jahren hinwegzuhelfen, haben Sie in den Haushaltsverhandlungen mit einem Handstreich abgelehnt. Ihr Eintreten für die Sächsischen Archive und das Betonen der Wichtigkeit der Digitalisierung des Archivguts hätte ich mir bereits bei den Verhandlungen zum Personal im letzten und vorletzten Haushalt gewünscht. Dann müssten Sie heute nicht feststellen, dass das Sächsische Staatsarchiv bei seinen Aufgaben im Regen stehen gelassen wurde und die Beratung öffentlicher Stellen und nichtstaatlicher Archive nach § 4 Abs. 5 und 6 Archivgesetz nur noch im geringen Umfang wahrnehmen kann. Sollte sich also nach Ihrem Berichtspunkt I.4. ein Defizit bei der Ausübung der Beratungsaufgaben ergeben, sind Sie und ihre defizitäre Personalpolitik dafür verantwortlich.
2. Ihre Forderung nach einen Landesprogramm "Digitalisierung Archive" unter Punkt II. steht im Widerspruch zu ihrer „Absichtserklärung“ von vergangenem Montag, wonach sie die Zahl der Förderprogramme reduzieren wollen – aber Papier ist ja bekanntermaßen geduldig. Wir GRÜNEN sehen zwar einen sehr hohen Förderbedarf auf diesem Gebiet, sagen aber zugleich, dass eine Förderung in erster Linie die Einstellung von Personal zum Ziel haben muss. Dafür ist ein Landesprogramm wegen seiner zeitlichen Begrenzung grundsätzlich nicht geeignet. Ich verknüpfe daher mit unserer Zustimmung zu diesem Antrag die Hoffnung, dass Sie im Ergebnis des Berichts auch endlich konsequent für eine an den Aufgaben orientierte ausreichende personelle Ausstattung der Archive sorgen. Dafür nehmen wir Sie in den Verhandlungen des nächstens Haushalts beim Wort. » Alle Infos zum 64. und 65. Plenum » Alle GRÜNEN Reden