Dr. Gerd Lippold: Die Sächsische Arbeitsschutzverwaltung braucht ein Qualitäts- und Personalkonzept

Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold zum GRÜNEN-Antrag:
„Arbeitsschutzverwaltung stärken – Stellenabbau stoppen und Zuständigkeiten neu organisieren“ (Drs. 6/3476)
25. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages, 16. Dezember 2015, TOP 12

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Homepage der Arbeitsschutz-Allianz Sachsen finden Sie ein Männlein namens Uli Umsicht, den Botschafter der Arbeitsschutz-Allianz. Seine Botschaft lautet: „Gute Arbeitsbedingungen – Gesunde Mitarbeiter – Erfolgreiche Unternehmen – Das gehört zusammen!“. Das im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführte Forschungsprojekt „Unternehmenskultur, Arbeitsqualität und Mitarbeiterengagement in den Unternehmen in Deutschland“ bestätigt das und zeigt auf umfassender Datenbasis, dass aus Sicht vieler Mitarbeiter noch Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der gesundheitsfördernden Rahmenbedingungen im Beruf existieren. Persönliche Potenziale könnten so besser genutzt und das Engagement der Mitarbeiter in den Unternehmen gefördert und gepflegt werden. Die Botschaft auf der Seite der Arbeitsschutz-Allianz Sachsen ist also empirisch bestätigt.
Ich gehe davon aus, dass diese Botschaft sich auch mit der Auffassung der Staatsregierung deckt. Insofern sprechen wir beim Arbeitsschutz von einem Konsensthema. Es geht uns in unserem Antrag auch nicht darum, der Staatsregierung fehlendes Problembewusstsein vorzuwerfen. Ganz im Gegenteil: Seit das Wirtschaftsministerium von der SPD geführt wird, scheint man sich dort des vollständigen Namens erinnert zu haben, der bekanntermaßen "Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr" lautet. Das Thema Arbeit bekommt wieder mehr von dem Stellenwert, den es verdient.
Meine Damen und Herren, effizient organisierter Arbeitsschutz wird als Wettbewerbsfaktor immer wichtiger. Ungestörte betriebliche Prozesse sichern Produktivität und Qualität. Das verringert Ausfallzeiten, senkt Kosten und erhöht öffentliche Reputation und Kundenzufriedenheit. Eine klassische Win-Win-Situation! Folgerichtig widmet sich auch der Koalitionsvertrag von CDU und SPD dem Thema Arbeitsschutz. Dabei wollen Sie Ihr Augenmerk „… stärker auf die betriebliche Gesundheitsförderung richten, um zum Beispiel neuen Herausforderungen wie psychischer Belastung am Arbeitsplatz, zu begegnen".
Das ist nicht neu, sondern wird bereits in der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) aus dem Jahr 2013 festgelegt. Die GDA ist eine Initiative von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese einigen sich gemeinsam auf Ziele hinsichtlich der Förderung des Arbeitsschutzes. Die Arbeitsschutzziele werden für einen Zeitraum von ca. drei bis fünf Jahren festgelegt, in dem alle Träger und weitere Akteure durch gemeinschaftliche Aktionen und gemeinsame Maßnahmen zur Zielerreichung beitragen. Dort steht:
– Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes,
– Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und  Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich,
– Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung.
Im Falle des Umgangs mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen sollen Länder und Unfallversicherungen psychische Belastungen in ihren Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen. Festgelegt wurde darüber hinaus, dass das Aufsichtspersonal der Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger geschult werden soll, um psychische Belastungen besser zu erkennen und Betriebe angemessen beraten zu können.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Petra Zais (Drs. 6/445) wurde seitens der Staatsregierung aufgelistet, welche Weiterbildungsmaßnahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sächsischen Arbeitsschutzverwaltung in den letzten drei Jahren absolvierten. Erstaunlich oft liest man dort von Outlook-, Word- und Powerpointschulungen, von Kommunikationstrainings oder vom Erlernen von Gedächtnis- und Konzentrationstechniken.
Zweifellos ist es wichtig, die vielfältigen Möglichkeiten von Arbeitsplatzcomputern in der Verwaltung kennenzulernen.
Jedoch frage ich mich, warum nicht wenigstens einer der 80 weitergebildeten Bediensteten einen Lehrgang besuchte, der sich explizit mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen auseinandergesetzt hat? Bei nur einer einzigen ausgebildeten Psychologin in der gesamten Sächsischen Arbeitsschutzverwaltung (Drs. 5/13214) hätte ich das eigentlich erwartet. Es bleibt ein Geheimnis der Staatsregierung, wie unter diesen Vorzeichen die Festlegungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie umgesetzt werden sollen.
Darum fordern wir mit dem vorliegenden Antrag ein Qualitäts- und Personalkonzept für die sächsische Arbeitsschutzverwaltung. Damit die Aufgaben des Schwerpunktes "Psyche" der GDA kompetent umgesetzt werden können, plädieren wir für die Einstellung von Psychologinnen und Psychologen.
Dies ist allerdings noch nicht alles. Laut Website der Arbeitsschutzverwaltung hat diese die Aufgabe, auf Grundlage der entsprechenden Gesetze und Verordnungen die Einhaltung derselben zu überwachen und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten. Die sächsische Arbeitsschutzverwaltung kann diesen Anspruch nicht mehr erfüllen. Grund ist die beispiellose Stellenkürzung. Im Jahr 2000 wurden von den damals 280 Angestellten noch 17.331 Betriebskontrollen durchgeführt. 2012 konnten die verbliebenen 169 Angestellten noch 4.815 Betriebe kontrollieren. Das war nur noch reichlich ein Viertel der noch 2000 durchgeführten Prüfungen.
Doch damit ist das „Ende der Fahnenstange“ nicht erreicht: bis 2020 wird die Arbeitsschutzverwaltung auf 94 Mitarbeiter schrumpfen! Die Zahl der Betriebskontrollen wird somit noch einmal dramatisch sinken. Schon heute wird ein Unternehmen in Sachsen durchschnittlich nicht einmal aller 30 Jahre kontrolliert.
Auch die Beratung der Unternehmen muss so zu einem großen Teil auf der Strecke bleiben. In Sachsen sind laut Arbeitsschutzverwaltung bisher nur 21 Unternehmen nach dem international anerkannten und auch in Sachsen zertifizierbaren Arbeitsschutz-Management-System OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) zertifiziert.
Hier gibt es also jede Menge Arbeit, um dem Schwerpunkt „Stärkung des betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes“ im Programm "Gute Arbeit für Sachsen" gerecht zu werden.
In unserem Antrag machen wir dazu sinnvolle Vorschläge. ich bitte um Ihre Zustimmung.[…] Meine Damen und Herren, im Rahmen von „Guter Arbeit für Sachsen“ will die Staatsregierung u. a. Antworten auf die Frage finden, wie betrieblicher Arbeitsschutz und gesundheitliche Vorsorge der Beschäftigten nachhaltig verbessert werden können. Wir machen dazu Vorschläge:
Schaffen Sie zuerst die Voraussetzungen dafür, dass dieses Thema überhaupt bearbeitet werden kann. Dazu braucht es ausreichend viel und gut geschultes Personal und eine effektive Struktur innerhalb der sächsischen Verwaltung. In Anbetracht der bereits genannten Zahlen sind konkrete Neueinstellungskorridore zur Verbesserung der Altersstruktur und des Wissenstransfers unabdingbar. Außerdem scheint die Trennung von Dienst- und Fachaufsicht im Fall der sächsischen Arbeitsschutzverwaltung kontraproduktiv zu sein. Es ist zu prüfen, inwieweit Dienst- und Fachaufsicht über die Arbeitsschutzverwaltung im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zusammengeführt werden können.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend halte ich fest: Auch die Staatsregierung will die Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes und die gesundheitliche Vorsorge der Beschäftigten voranbringen. Viele Unternehmen im Freistaat haben an dieser Stelle erheblichen Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf, dem die Sächsische Arbeitsschutzverwaltung aufgrund des eklatanten Personalengpasses nur sehr begrenzt nachkommen kann. Auch ihre Kontrollfunktion muss – wenn nicht nachgesteuert wird – zwangsläufig immer weiter eingeschränkt werden – und zwar auf (ich zitiere) „Gefährdungen mit hoher Relevanz“ und auf „punktuelle Betriebsrevisionen in Schwerpunktbranchen“. Das ist nicht hinnehmbar. Ein  Qualitäts- und Personalkonzept für die sächsische Arbeitsschutzverwaltung ist deshalb unbedingt erforderlich. Darum geht es im Kern in unserem Antrag. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung.